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Schwach durch Streit in den eigenen Reihen

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Sie als Betriebsrat vertreten die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb. Denkt man in diesem Zusammenhang an Meinungsverschiedenheiten und Streit, fällt einem sofort der Arbeitgeber als möglicher Gegner ein. Aber auch innerhalb des Betriebsrats können Konflikte auftreten.

Meinungsverschiedenheiten unter den Betriebsratsmitgliedern

Meinungsverschiedenheiten unter den Betriebsratsmitgliedern

Zank im Betriebsratsgremium ist gar nicht so selten. Während das eine Mitglied lieber eine einheitliche Pausenregelung durchsetzen möchte, ist dem anderen die flexible Gestaltung der Pause wichtiger.

Darüber hinaus kommt es vor, dass Betriebsratsmitglieder unzufrieden mit der Person des Vorsitzenden sind. Das ist oft der Fall, wenn der Eindruck entsteht, dass der Vorsitzende seine Aufgabe als Sprachrohr des Betriebsrats nicht wahrnimmt. Dies kann dazu führen, dass es oft so wirkt, dass er zu arbeitgeberfreundlich eingestellt ist.

Oder der Vorsitzende übt eine Art Alleinherrschaft im Gremium aus. Zum Beispiel werden die übrigen Mitglieder benachteiligt, was Weiterbildungen und die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Aufgaben angeht.

Unstimmigkeiten innerhalb des Gremiums behindern die Arbeit der einzelnen Mitglieder. Außerdem schwächen sie den Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber. Die betroffenen Betriebsräte verlieren ihre Motivation und sehen häufig keinen Sinn mehr in ihrer Betriebsratsarbeit.

Erste Schritte zurück zur Funktionsfähigkeit

Wenn es Probleme mit einem Mitglied oder gar dem Vorsitzenden gibt, sind die wichtigsten Eigenschaften eines jeden Betriebsratsmitglieds gefragt:

  • Feingefühl
  • gute Kommunikationsfähigkeit
  • Gelassenheit und
  • Selbstreflexion

Zunächst gilt es, den Konflikt und seine Ursache festzustellen. Anschließend sind der Umfang und die konkreten Auswirkungen des Konflikts zu untersuchen. Erst dann kann an der eigentlichen Lösung gearbeitet werden. Ist die Situation festgefahren, kann Hilfe von außen das Gespräch in Bewegung bringen.

Moderiertes Gespräch oder Mediation

Gelingt es den Streitparteien nicht, sich auf ein konstruktives Gespräch einzulassen, können sie einen externen, unparteiischen Moderator zu Hilfe rufen. Das kann eine respektable Persönlichkeit aus dem Betrieb sein. Aber auch ein Experte von außen kann hier unterstützen. Mediatoren, Therapeuten oder in Supervision geschulte Coaches haben umfangreiches Werkzeug, um die oftmals frustrierten und unzugänglichen Kollegen aufzutauen. Die professionelle Begleitung ist zwar mit Kosten verbunden, kann aber Konflikte nachhaltig lösen. So wird der Betriebsrat wieder handlungsfähig gegenüber dem Arbeitgeber.

Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds oder des Vorsitzenden

Bestehen ernsthafte Zweifel an der Loyalität des Vorsitzenden oder anderer Mitglieder, können die Betriebsratsmitglieder den Vorsitzenden auffordern, eine Sitzung einzuberufen. Mindestens ein Viertel des Gremiums muss sich der Forderung anschließen. In dieser Sitzung kann die Neubesetzung des Betriebsratsvorsitzenden zum Thema gemacht werden. Anschließend kann mit der Mehrheit der anwesenden Betriebsratsmitglieder die Abberufung des Vorsitzenden beschlossen werden. Dieser bleibt danach zwar Betriebsratsmitglied, verliert aber die Position als Vorsitzender. Tritt der Vorsitzende zurück, sollte die Position lückenlos durch ein anderes Mitglied übernommen werden. Nur so bleibt der Betriebsrat wirksam bestehen.

Neuwahlen

Es kann auch vorkommen, dass zu viele Betriebsratsmitglieder ihr Amt während der laufenden Wahlperiode niedergelegt haben oder ausgeschlossen wurden. Das bedeutet, dass Neuwahlen erforderlich sein können. Vor allem, wenn der Betriebsrat auch bei Nachrücken der Ersatzmitglieder die vorgeschriebene Mitgliederzahl unterschreitet. Hat beispielsweise ein fünfköpfiger Betriebsrat zwei Mitglieder aufgrund seiner Auseinandersetzung verloren und existiert nur ein Ersatzmitglied, dann bestünde das Gremium nur noch aus vier Mitgliedern. In dem Fall sind also Neuwahlen erforderlich.

Was wirklich zählt

Gehen Sie davon aus, dass Ihre Kollegen im Betriebsrat die gleichen guten Absichten hatten wie Sie, als sie sich zum Mitglied wählen ließen. Wenn die Dinge aussichtslos erscheinen und keine Lösung in Sicht ist, hilft es manchmal, daran zu denken, warum man die ganze Sache begonnen hat. Erinnern Sie sich gegenseitig daran, dass Sie gegenüber dem Arbeitgeber eigentlich stark auftreten möchten, um die Interessen all Ihrer Kolleginnen und Kollegen zu vertreten. Dann fällt es Ihnen bestimmt wieder leichter, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und die verabredeten Ziele zu verfolgen.

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