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Bei Anruf krank – die telefonische Krankschreibung kommt zurück

3 Minuten Lesezeit

Die telefonische Krankschreibung kennen wir noch aus der Zeit des Lockdowns und der Kontaktbeschränkung. Inzwischen ist diese Sonderregelung abgelaufen und wer eine AU braucht, muss wieder in die Praxis. Passend zur anstehenden Grippewelle hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf geplant, der die telefonische Krankschreibung dauerhaft einführen soll. Diese Regelung soll unbefristet und nicht mehr nur für Atemwegserkrankungen gelten. Was heißt das genau?

Eine Frau ist krank und fasst sich am Kopf

Welche Regeln gelten bei der klassischen Krankschreibung?

Derzeit ist – bis auf zwei Ausnahmen – eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nur nach einem persönlichen Arztbesuch gültig. Dafür gibt es seit Jahresbeginn die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Arbeitgeber rufen jetzt nach einer ärztlichen Krankschreibung die Krankmeldung elektronisch bei der Krankenkasse ab. Gesetzlich Versicherte müssen die AU weder an die Krankenkasse noch an ihren Arbeitgeber übermitteln. Durch die eAU wird die Arbeitsunfähigkeit künftig lückenlos bei der Krankenkasse dokumentiert. Das ist besonders wichtig, wenn es um die Auszahlung von Krankengeld geht.

Die Beschäftigten sind aber weiterhin verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber zu melden. Dabei müssen sie sich an die im Betrieb geltenden Regeln halten. Manchen Chefs genügt die Mitteilung per WhatsApp, einige erwarten einen Anruf. Einzelheiten dazu regeln Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge. Bei einer Sache dürften sich die meisten Arbeitgeber jedoch einig sein: Die Benachrichtigung muss so früh wie möglich erfolgen, also direkt, wenn Sie die Arbeitsunfähigkeit bemerken und es Ihnen möglich ist, Dritte darüber in Kenntnis zu setzen.

Wie funktioniert die telefonische Krankschreibung?

Bei leichteren Erkrankungen, wie grippalen Infekten, soll die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt telefonisch bescheinigt werden können. Voraussetzung dafür ist, dass sich das Krankheitsbild für eine telefonische Diagnose eignet. Das heißt, es dürfen keine schweren Symptome vorliegen. Außerdem muss der Patient in der Arztpraxis bereits bekannt sein.

Bundestag und Bundesrat haben beide der Möglichkeit zur telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zugestimmt. Nun muss innerhalb der kommenden sechs Monate ein Ausschuss die konkreten Regeln erarbeiten.

In einem Ausnahmefall gilt sie allerdings schon jetzt. Nämlich dann, wenn es sich um eine Erkrankung handelt, die eine Pflicht zur Absonderung nach sich zieht, sprich um Covid. Seit April 2023 regelt die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie diesen Fall. Beschäftigte können im Rahmen einer eingehenden telefonischen Befragung für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Dies gilt sowohl für das erstmalige Feststellen der Arbeitsunfähigkeit als auch für das Fortbestehen. Die Krankschreibung darf höchstens solange befristet werden, wie auch die Pflicht zur Isolierung besteht. Damit sollen Personen unterstützt werden, die bei einer Absonderung nicht ihre Wohnung verlassen dürfen und deren Arztpraxis keine Hausbesuche und keine Videosprechstunde anbietet.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch per Video-Telefonat

Bis die telefonische Krankschreibung wieder in Kraft gesetzt ist, können Patienten ihre AU auch über eine Videosprechstunde bekommen. Voraussetzung ist, dass ihre Arztpraxis diesen Service anbietet. Das Video-Telefonat ist also der zweite Ausnahmefall.

Auch hier dürfen keine schweren Symptome vorliegen und eine persönliche körperliche Untersuchung darf nicht nötig sein.

Bei der Video-Krankschreibung gibt es sogar noch eine Erleichterung gegenüber dem Telefon. Auch wenn man der Praxis bislang nicht bekannt war, kann man sich bis zu drei Kalendertage krankschreiben lassen. Ist man bereits Patient in der betreffenden Praxis, ist sogar eine Krankschreibung von bis zu sieben Kalendertagen möglich. Eine Folgebescheinigung gibt es hingegen nur, wenn die erste AU auf einer persönlichen Untersuchung basierte.

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