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6 arbeitsrechtliche Fragen zum Weihnachtsurlaub

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Endlich ist der lang ersehnte Weihnachtsurlaub in greifbarer Nähe. Doch haben Arbeitnehmer ein Recht auf Urlaub an Weihnachten und Silvester? Und können alle gleichzeitig Urlaub nehmen? Wir klären für Sie die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen, die Sie zum Thema Urlaub in der Weihnachtszeit wissen müssen.

Frau sitzt am Laptop vor einem Weihnachtsbaum

1. Frage: Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Urlaub an Weihnachten und Silvester?

Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Mindesturlaub. Arbeitnehmer sollten ihren Weihnachtsurlaub beim Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber ist bei der Urlaubsplanung dann verpflichtet, die Urlaubswünsche aller Arbeitnehmer möglichst umfassend zu berücksichtigen. Nur unter strengen Voraussetzungen darf dann ein beantragter Urlaub vom Arbeitgeber verweigert werden.

2. Frage: Wann darf der Arbeitgeber Urlaubsanträge zur Weihnachtszeit ablehnen?

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs zu Weihnachten sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Etwas anderes gilt nur, wenn ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

3. Frage: Was passiert, wenn nicht alle Arbeitnehmer gleichzeitig Urlaub bekommen können?

Falls alle Arbeitnehmer zur gleichen Zeit Urlaub haben möchten, dies aus dringenden betrieblichen Belangen jedoch nicht möglich ist, gehen bestimmte Urlaubsanträge vor. Vorrang haben beispielsweise Mitarbeiter, deren Urlaub nicht verschoben werden kann. Hierzu zählen die Eltern schulpflichtiger Kinder oder Personen, die an andere Termine dringend gebunden sind.

4. Frage: Müssen Arbeitnehmer an Heiligabend und Silvester arbeiten?

Der Heiligabend am 24.12. sowie Silvester am 31.12. sind keine gesetzlichen Feiertage. An beiden Tagen gilt eine Arbeitspflicht, sofern Weihnachten und Silvester auf einen Werktag fallen. Ausnahmen können sich insbesondere aus Tarifverträgen ergeben. Wenn ein Arbeitnehmer an diesen Tagen nicht arbeiten möchte, muss er Urlaub nehmen. Dabei kennt das Gesetz übrigens keine halben Urlaubstage. Im Zweifel ist für Heiligabend und Silvester jeweils ein voller Urlaubstag zu opfern.

5. Frage: Darf der Arbeitgeber einen einmal genehmigten Urlaub widerrufen?

Nein, das darf er grundsätzlich nicht – ein einmal genehmigter Urlaub ist zu gewähren. Der Arbeitgeber ist insofern an seine Zustimmung gebunden und kann sie nicht wiederrufen. Eine Ausnahme von dieser Regel oder gar ein Rückruf aus dem Urlaub ist nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen zulässig, wenn Arbeiten anfallen, die zeitlich unaufschiebbar sind und der Arbeitnehmer zur Erledigung persönlich unabkömmlich ist.

6. Frage: Kann Resturlaub auch über die Jahreswende genommen werden?

Urlaub ist grundsätzlich innerhalb des laufenden Kalenderjahres vollständig zu nehmen und vom Arbeitgeber dementsprechend auch zu gewähren. Eine Übertragbarkeit kommt nur in Betracht, wenn

  • ein Arbeitnehmer einen Urlaubsantrag gestellt hat und der Arbeitgeber diesen Antrag aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt hat oder
  • der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen einer Erkrankung, den Urlaub nicht nehmen konnte.

Außerdem muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer stets über den Verfall des Urlaubs am Jahresende informieren und ihn auffordern, den Urlaub zu nehmen. Andernfalls tritt kein Verfall ein.

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