Stark in der Krise: So wird der Betriebsrat krisenfest
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Die deutsche Wirtschaft stagniert und Insolvenzen steigen wieder deutlich an. Allein im Juli 2025 fast 20 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Ganze Branchen blicken mit Sorge auf Trumps neue Strafzölle, die trotz abgeschwächter Einigung mit der EU die exportorientierte Wirtschaft hart treffen dürften. Und während Unternehmen unter Kostendruck stehen, hört man immer wieder von neuen Massenentlassungen, wie aktuell bei Lieferando.
Für Sie als Betriebsrat bedeutet das: Gerade jetzt ist Ihre Rolle wichtiger denn je. Sie sind die Stimme der Beschäftigten in einer Zeit, in der Unsicherheit und Ängste zunehmen. Doch dafür brauchen Sie mehr als gute Absichten: Sie brauchen Strategie, Wissen und Vorbereitung.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie als Betriebsrat in wirtschaftlich schwierigen Zeiten handlungsfähig bleiben, an die richtigen Informationen kommen und souverän verhandeln. Kurz gesagt: Sie bekommen das Werkzeug, um Ihre Kolleginnen und Kollegen sicher durch die Krise zu begleiten – und dabei auch selbst stark zu bleiben.

Informationspflichten des Arbeitgebers – so kommen Sie an Ihr Wissen
Krisenzeiten bedeuten: Entscheidungen fallen schnell. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Betriebsrat alle für Sie relevanten Informationen erhalten. Der § 80 BetrVG gibt Ihnen dafür klare Rechte. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über seine Aktivitäten informieren. Das gilt natürlich auch in Krisenzeiten. Denn nur so können Sie Ihre Betriebsratsarbeit ausführen und präventiv handeln.
Doch wann zählt eine Information als "rechtzeitig"? Die Rechtsprechung sagt, dass der Betriebsrat sie so früh erhalten muss, dass er seine gesetzlichen Aufgaben noch ordnungsgemäß wahrnehmen kann.
Zudem muss die Unterrichtung "umfassend" sein. Das bedeutet, dass der Betriebsrat alle relevanten Details erfahren muss, die für die Aufgabenerledigung notwendig sind.
Dazu gibt es einige wichtige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts:
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, proaktiv zu prüfen, welche Informationen für den Betriebsrat wichtig sind. Diese muss er dann ohne gesonderte Anfrage weitergeben (BAG, Beschluss vom 21.10.2003, Az. 1 ABR 39/02).
- Erst nach vollständiger Unterrichtung können Sie im Betriebsrat prüfen, ob beispielsweise ein Sachverständiger hinzugezogen werden muss (§ 80 Abs. 3 BetrVG; BAG, Urteil vom 17.03.1987, Az. 1 ABR 59/85).
- Bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass eine betriebsratsrelevante Aufgabe entsteht, reicht aus, um die Informationspflicht des Arbeitgebers auszulösen. Grenzen gibt es allerdings dort, wo offensichtlich keine Mitbestimmungsmöglichkeit besteht (BAG, Beschluss vom 23.03.2010, Az. 1 ABR 81/08).
Neben dem allgemeinen Informationsrecht gibt es eine Reihe spezieller Unterrichtungsverpflichtungen, die sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz und anderen Gesetzen ergeben. Einige davon sind besonders in wirtschaftlich angespannten Zeiten wichtig. Dazu gehören unter anderem:
- Planungen zu Bauvorhaben, technischen Anlagen oder Arbeitsplätzen (§ 90 Abs. 1 BetrVG)
- Personalplanung (§ 92 Abs. 1 BetrVG)
- Personelle Einzelmaßnahmen (§ 99 Abs. 1 BetrVG)
- Vorläufige personelle Maßnahmen (§ 100 Abs. 2 BetrVG)
- Kündigungen (§ 102 Abs. 1 BetrVG)
- Einstellungen oder Veränderungen leitender Angestellter (§ 105 BetrVG)
- Betriebsänderungen (§ 111 Abs. 1 BetrVG)
- Massenentlassungen (§ 17 Abs. 2 KSchG)
- Insolvenzverfahren (§ 165 Abs. 5 SGB III)
Bei Verstößen gegen die Informationspflicht haben Sie als Betriebsrat die Möglichkeit, Streitigkeiten über das Ob und das Wie der Informations- und Vorlagepflicht auf Antrag des Betriebsrats im Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht prüfen zu lassen.
Wichtig: Der Arbeitgeber darf sich in keinem Fall darauf berufen, dass die Weitergabe von Informationen an den Betriebsrat Geschäftsgeheimnisse gefährden würde oder dass der Datenschutz es nicht erlaube, dem Betriebsrat bestimmte Auskünfte zu erteilen.
👉 Unser Praxistipp: Erinnern Sie Ihren Arbeitgeber an seine Pflicht, Sie rechtzeitig zu informieren. Nur so können Sie eingreifen, Alternativen aufzeigen und verhindern, dass Ihre Kollegen vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
Kurzarbeit: Retter in der Not oder eine Falle?
Kurzarbeit ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Für die Einführung braucht es aber die Mitbestimmung des Betriebsrats. Arbeitgeber können Kurzarbeit nicht einseitig anordnen, sondern benötigen hierfür eine tarifliche Grundlage oder eine Betriebsvereinbarung.
Auch hier haben Sie als Betriebsrat einen Anspruch auf rechtzeitige und vollständige Informationen. Dabei geht es nicht nur um die Planung, sondern auch um konkrete Regelungen zur Umsetzung und deren Auswirkungen auf die Belegschaft.
Ihre strategische Rolle als Betriebsrat besteht darin, Kurzarbeit gezielt als Mittel zur Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen einzusetzen.
Wichtig ist für Sie:
- Prüfen Sie Alternativen wie den Abbau von Leiharbeit oder die Nutzung von Arbeitszeitkonten.
- Sorgen Sie für eine wasserdichte Betriebsvereinbarung: Wer ist betroffen, wann und wie lange?
- Achten Sie auf klare Regeln, damit die Beschäftigten keine finanziellen Nachteile erleiden.
👉 Unser Praxistipp: Kurzarbeit kann in der Krise ein Rettungsanker sein, aber nicht um jeden Preis. Nutzen Sie sie als Schutzschild gegen Kündigungen, aber sichern Sie Ihren Kollegen gleichzeitig faire Bedingungen. Mehr zu dem Thema erfahren Sie in unserem Webinar:
Rat vom Experten: Holen Sie sich Verstärkung ins Boot
Können Sie nur schwer einschätzen, vor welchen Herausforderungen Ihr Unternehmen steht oder welche Maßnahmen hilfreich sind? Niemand erwartet, dass Sie in jeder Krise alles wissen. Deshalb haben Sie das Recht, Sachverständige einzuschalten – von Juristen über Arbeitsmediziner bis hin zu Bilanzexperten.
Gerade jetzt, wo Restrukturierungen, Standortschließungen oder Personalabbau drohen, bringen Experten einen entscheidenden Vorteil: Spezifisches Fachwissen, das Ihnen als Betriebsrat fehlt. Sie sollten deshalb gezielt Sachverständige zu Themen wie Transformationsprozesse, Insolvenzrecht, Sozialplan-Gestaltung oder staatliche Förderprogramme für Unternehmen hinzuziehen.
Mögliche Fragen, die Sie klären lassen könnten:
- Welche wirtschaftlichen Kennzahlen sind entscheidend, um die finanzielle Lage des Unternehmens zu bewerten?
- Welche Möglichkeiten gibt es zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen in rechtlicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht?
- Wie kann der Betriebsrat auf geplante Umstrukturierungen Einfluss nehmen?
- Welche staatlichen Unterstützungen sind für Unternehmen und Beschäftigte verfügbar?
- Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen hat eine Insolvenz des Unternehmens?
Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Sachverständigen. Sie als Betriebsrat müssen jedoch zuvor prüfen, ob die Maßnahme zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung notwendig ist. Das heißt konkret: Klären Sie, ob es günstigere Alternativen gibt, zum Beispiel Informationsquellen im eigenen Betrieb. Außerdem ist eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich. Erst dann können Sie einen externen Sachverständigen hinzuziehen. Der Arbeitgeber kann sich nicht pauschal dagegen sperren. Er hat aber das Recht, sachkundige eigene Mitarbeiter als Infoformationsquelle anzubieten.
👉 Unser Praxistipp: Nutzen Sie Sachverständige als Verstärker Ihrer Argumente. So stehen Sie in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber nicht allein da, sondern mit Fachwissen als Rückendeckung.
Netzwerken: Gemeinsam sind Sie stärker
Neben der Einbindung von Sachverständigen ist auch Ihre Netzwerkarbeit ein entscheidender Erfolgsfaktor. Als Betriebsrat sind Sie nicht nur die Schnittstelle zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern, sondern auch Anlaufstelle für andere Interessenvertreter. Eine gute Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung (SBV), der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), oder dem Gesamt- oder Konzernbetriebsrat kann die Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen stärken. Auch der Austausch mit externen Partnern wie Gewerkschaften oder Beratungsstellen kann neue Perspektiven eröffnen und wertvolle Unterstützung bieten.
Effektive Netzwerkarbeit bedeutet auch, Wissen und Ressourcen innerhalb des Betriebsratsgremiums optimal zu nutzen. Durch den regelmäßigen Austausch zwischen erfahrenen und neuen Kollegen können Sie Ihre Kompetenzen weitergeben und Synergien schaffen. Schulungen und Workshops helfen, Fachwissen zu vertiefen und Ihr Gremium als kompetentes Team zu stärken.
Innerhalb Ihres Betriebsratsgremiums gilt: Verteilen Sie Aufgaben klar und halten Sie regelmäßige Absprachen. Eine offene Kommunikationskultur hilft, Konflikte zu vermeiden und die Arbeit effizient zu gestalten. Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, dass der Betriebsrat als Gremium geschlossen auftritt und gemeinsam mit der Belegschaft Lösungen erarbeitet.
Der regelmäßige Dialog mit dem Arbeitgeber kann ebenfalls dazu beitragen, pragmatische und sozialverträgliche Lösungen zu finden. Diese sollten sowohl den wirtschaftlichen Erfordernissen des Unternehmens als auch den Interessen der Beschäftigten gerecht werden.
👉 Unser Praxistipp: In Krisen brauchen Sie Verbündete. Vernetzen Sie sich – intern und extern. So handeln Sie schneller, sicherer und erfolgreicher und zeigen dem Arbeitgeber, dass Sie in der Krise nicht allein, sondern gut aufgestellt agieren.
Verhandeln wie ein Profi: Ihr Trumpf in der Krise
Ob Sozialpläne oder Betriebsvereinbarungen – in der Krise wird verhandelt. Und hier kommt es auf Sie als Betriebsrat an. Sie sollten die Spielregeln der Verhandlungsführung kennen und richtig anwenden. Die hohe Kunst des "Verhandelns und Argumentierens" kann jeder lernen!
Als Betriebsrat stehen Sie dabei aber vor einer besonders großen Herausforderung: Sie müssen in Verhandlungen die Interessen aller Beteiligten möglichst unter einen Hut bringen und niemanden als "Verlierer" dastehen lassen. Ziel ist es, auf konstruktivem Weg zu einem eindeutigen, fairen und realisierbaren Ergebnis zu kommen.
Sie sind erfolgreich, wenn Sie die Win-win-Strategie anwenden: Lösungen finden, die beide Seiten akzeptieren, ohne das Verhältnis zwischen den Verhandlungspartnern dauerhaft zu beschädigen. Gerade das kann beim Monatsgespräch zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat wichtig sein. Die Verhandlungspartner suchen nach Lösungen, die beiden Seiten Vorteile bringen. Schließlich geht es auch darum, langfristig eine gute Zusammenarbeit zu erreichen.
Auch beim Verhandeln gilt: Gute Vorbereitung ist das A & O. Bevor Sie als Interessenvertreter aktiv verhandeln, sollten Sie
- sich über Ihre Ziele im Klaren sein,
- die Stärken und Schwächen von Ihnen und Ihrem Gegenüber kennen,
- üben, ruhig zu bleiben, auch wenn es hitzig wird.
👉 Unser Praxistipp: Mit guter Vorbereitung verhandeln Sie nicht nur sachlich, sondern souverän. So schützen Sie die Interessen Ihrer Kollegen selbst in harten Krisengesprächen. Wie Sie richtig verhandeln, können Sie in unserem Seminar Verhandlungstraining für Betriebsräte lernen.
Fazit
Jede Krise ist eine Belastungsprobe – aber auch Ihre Chance, als Betriebsrat Profil zu zeigen. Mit Wissen, Netzwerken, Experten und klarer Verhandlungsstrategie sind Sie bestens gerüstet, um Ihre Kollegen durch unsichere Zeiten zu führen.