Betriebsvereinbarung zum Thema Gruppenarbeit

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird folgende Rahmenbetriebsvereinbarung über neue Arbeitsorganisationen/Gruppenarbeit im Zentralbereich Produktion und den Montagen abgeschlossen.

§ 1 Zweck und Geltungsbereich der Vereinbarung

Die Geschäftsleitung und der Betriebsrat gehen übereinstimmend davon aus, dass Gruppenarbeit der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und der Sicherung der Arbeitsplätze dient.

Es besteht Einvernehmen, dass die Anwendung von Gruppenarbeit gleichermaßen wirtschaftliche Vorteile und Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter und das Unternehmen zum Ziel haben soll.

Diese Vereinbarung regelt die Grundsätze für die Einführung und Durchführung qualifizierter Gruppenarbeit. Die Geschäftsleitung und der Betriebsrat wirken darauf hin, dass die Anwendung dieser Betriebsvereinbarung bei möglichst keinem Mitarbeiter zu besonderen Härten führt.

Der hiermit gegebene Rahmen wird durch ergänzende Vereinbarungen für die einzelnen Bereiche ausgefüllt.

§ 2 Definition Gruppenarbeit/lnselfertigung

Gruppenarbeit ist die Zusammenarbeit mehrerer Mitarbeiter mit einer gemeinsamen Arbeitsaufgabe. Die Gruppe führt eine inhaltlich abgegrenzte, von ihr möglichst überprüfbare Arbeitsaufgabe aus. Sie kann im Rahmen übergeordneter technischer und organisatorischer Festlegungen und Produktionsvorgaben die Verteilung einzelner Teilaufgaben selbst regeln. Der Gestaltungsspielraum der einzelnen Gruppen kann je nach Arbeitsaufgabe variieren. Für jede Gruppe ist die Arbeitsaufgabe sowie das Maß der Eigenverantwortlichkeit und die Befugnisse zu beschreiben.

Je nach Anforderung/Aufgaben wird zwischen Gruppen, Inseln und Segmenten unterschieden, ideale Gruppengröße 8-12 Mitarbeiter.

Orientierungsbegriffe sind hier:

  • Produkte
  • Produktgruppen
  • Teilefamilien
  • Technologien.

§ 3 Gruppenaufgabe

Die Gruppe führt ihre Arbeitsaufgaben innerhalb eines abgrenzten Aufgabenbereiches gemeinsam durch Dabei werden - entsprechend der gegebenen Möglichkeiten im Sinne einer ganzheitlichen Auftragsdurchführung - direkte und indirekte Tätigkeiten, z.B. Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung, Bereitstellung und Kontrolle, zusammengefasst. Zielsetzung hierbei ist es, von der bisherigen Arbeitsteilung zu einer stärkeren Arbeitsanreicherung zu kommen.

Auf der Grundlage erweiterter Kompetenz tragen die Gruppenmitglieder im Rahmen ihrer Aufgaben gemeinsame Verantwortung für die jeweiligen Arbeitsergebnisse. Dies sind z.B.

  • Qualität
  • Menge
  • Kapazitätsnutzung
  • Termine
  • Kosten
  • Ressourcenschonung

Die Gruppe berücksichtigt die Umweltauswirkungen von z.B. Hilfs- und Betriebsstoffen und leistet einen Beitrag zur Ermittlung des Oualifikationsbedarfs, soweit diese von der Gruppe beeinflusst werden können.

Dies gilt auch für die Arbeitseinteilung (z.B. Vorziehen und Zurückstellen nicht zeitkritischer Tätigkeiten) und die Urlaubs-, Freischicht- und GLAZ-Planung, sowie:

  • Arbeitssicherheit
  • Arbeitsbedingungen
  • Arbeitsplätze/Ergonomie.

Es herrscht Einvernehmen darüber, dass das gemeinsame Ziel jeder Gruppe die Einbringung von Vorschlägen für eine bessere Gestaltung der Abläufe und Optimierung der Arbeitsergebnisse ist. Verbesserungen können von der Gruppe als Verbesserungsvorschlag im Rahmen der Richtlinien zum Betrieblichen Vorschlagwesen eingebracht werden.

§ 4 Informationsbereitstellung

Technische und organisatorische Daten, die aus Informationssystemen gewonnen werden und zur Aufgabenerfüllung notwendig sind, werden der Gruppe rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

§ 5 Gruppenzusammensetzung

Die Zuordnung der Mitarbeiter zu einer Gruppe/Insel wird von der jeweiligen Aufgabe/Technologie geprägt. Ist die Einsatzmöglichkeit in mehreren Gruppen gegeben, so sind die Interessen der Mitarbeiter zu berücksichtigen. Im Rahmen der technischen und organisatorischen Anforderungen und Möglichkeiten sollen in einer Gruppe Mitarbeiter mit unterschiedlichen Qualifikationsvoraussetzungen unter Berücksichtigung bestehender Personalstrukturen eingesetzt werden. Dies beinhaltet alle Mitarbeiter z.B. Jungfacharbeiter, Schwerbehinderte, Fach- und Hilfskräfte, Altersgesicherte usw.

§ 6 Qualifizierungsmaßnahmen/Schulungen

Zur Bewältigung ihrer Aufgaben in der Gruppe/Insel, insbesondere auch für das Gruppenverhalten/-denken, werden die betroffenen Mitarbeiter ausgebildet. Dabei soll in der Regel einer angemessenen fachlichen und persönlichen Entwicklung der Mitarbeiter Rechnung getragen werden, auch um soziale Qualifikationsinhalte, z.B. Teamfähigkeit und Konfliktbewältigung, zu vermitteln. Beiträge hierzu können auch von Seiten des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung eingebracht werden.

Auch für Führungskräfte soll eine fachliche und persönliche Schulung erfolgen. Diese werden auf die Motivations- und Führungsaufgaben gemäß Punkt III (Führungsprinzipien) und Punkt V (Anforderungen) nach den „Grundsätzen der Personalpolitik bei […]“ vorbereitet.

Die Gruppe kann auch eigene, weitergehende Qualifizierungsvorschläge machen, die den einzelnen Gruppenmitgliedern ermöglichen, zusätzliche Tätigkeiten in der Gruppe auszuüben. Soweit diese Vorschläge zur Optimierung der Gruppenarbeit beitragen, sollen die entsprechenden Qualifizierungs-maßnahmen durchgeführt werden.

§ 7 Gruppensprecher

Die Gruppen werden durch die Gruppensprecher oder im Falle derer Verhinderung durch dessen Stellvertreter vertreten: sie stehen als Ansprechpartner nach außen zur Verfügung.

Eine Übersicht möglicher, allgemeiner Aufgaben des Gruppensprechers ergibt sich aus der Anlage.

Die Gruppensprecher bleiben in ihrer Funktion in den Arbeitsprozess eingebunden. Sie erhalten keine disziplinarischen Weisungsbefugnisse. Aufgrund der Wahrnehmung von Gruppensprecheraufgaben dürfen ihnen keine Persönlichen Nachteile entstehen.

Die Gruppensprecher werden auf Vorschlag der Gruppe z.B. gewählt und vom Vorgesetzten bestätigt. Eine Abwahl ist mit einer 2/3 Mehrheit möglich.

§ 8 Gruppengespräche

Gruppengespräche sind bei Bedarf nach Absprache mit dem Vorgesetzten anfallende Arbeitsbesprechungen, die die Dauer von ca. 30 Minuten/Woche während der Einführungsphase nicht überschreiten sollten. Gruppengespräche finden innerhalb der normalen Arbeitszeit statt und werden als solche vergütet.

Die Gruppengespräche dienen der Planung und Organisation der Arbeitsaufgabe, der Behandlung von Problemen in der Zusammenarbeit und der Verbesserung des Produktionsablaufes. Bei der zeitlichen Festlegung ist sicherzustellen, dass möglichst keine Beeinträchtigung

  • vor- und nachgelagerter Bereiche,
  • der Produktions-Programmerfüllung
  • und der Auftragserledigung entstehen.

Über die Gruppengespräche ist ein Ergebnisprotokoll zu erstellen.

Die Gruppenmitglieder haben jederzeit die Möglichkeit z.B. den Betriebsrat, die Schwerbehindertenvertretung oder die Sozialberatung hinzuzuziehen.

§ 9 Vergütung/Entlohnung

Um die vorstehenden Ziele zu erreichen, wird als weiterer Motivationsfaktor für die Gruppe/Insel eine anforderungs- und leistungsgerechte Entlohnung über eine jeweils gesonderte Betriebsvereinbarung eingeführt.

§ 10 Umsetzung und Verdienstsicherung

Sollten aufgrund der Einführung von Gruppenarbeit jedoch einzelne Mitarbeiter aus betrieblichen oder aus persönlichen Gründen nicht in Gruppenarbeit beschäftigt werden können, darf ihnen möglichst kein Nachteil entstehen.

Für Mitarbeiter, die in andere Bereiche umgesetzt werden müssen, gelten die allgemeinen, betriebsverfassungsrechtlichen, tariflichen, betrieblichen und statuarischen Regelungen.

§ 11 Mitwirkung/Mitbestimmung

Bei der Ausarbeitung, Einführung und Umsetzung der neuen Arbeitsorganisationsform Gruppenarbeit ist der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung rechtzeitig zur Mitwirkung einzubeziehen.

In diesen Arbeitsorganisationsfragen bilden die Firmenseite und der Betriebsrat bei grundsätzlichen Uneinigkeiten eine paritätisch besetzte Kommission, um eine Lösung herbeizuführen. Die gesetzlichen und tariflichen Regelungen bleiben hiervon unberührt.

§ 12 Auswertung

Für die erfolgreiche Ausführung der Gruppen/Inselarbeit sind spezifische Auswertungen nach unterschiedlichen Kriterien (gruppenrelevante Daten) erforderlich.

Die Auswertungskriterien werden mit dem Betriebsrat gesondert festgelegt.

Die Schwerbehindertenvertretung kann beratend teilnehmen.

§ 13 Informationsaustausch

Der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung haben jederzeit die Möglichkeit, an den Gruppengesprächen teilzunehmen.

Der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung haben das Recht, Anregungen und Informationswünsche gegenüber der zuständigen Bereichsleitung situativ geltend zu machen.

Der Betriebsrat, die Schwerbehindertenvertretung und die Firmenseite treffen sich in angemessenen Zeiträumen zum Informationsaustausch über Fortgang und Ergebnisse der neuen Arbeitsorganisation.

§ 14 Inkrafttreten und Kündigung

Diese Vereinbarung tritt zum […] in Kraft

Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

Nach Eingang der Kündigung verpflichten sich beide Parteien, unverzüglich Verhandlungen über eine Vereinbarung aufzunehmen. Bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung wirkt diese nach.


Anlage 1

Übersicht über die allgemeinen Aufgaben eines Gruppensprechers

  1. Er vertritt die Gruppe nach innen und außen.
  2. Er gibt Informationen von außen an die Gruppe weiter.
  3. Er sorgt ggf. für eine optimale Schichtübergabe.
  4. Er fördert die Zusammenarbeit in der Gruppe und motiviert die Gruppe zu gemeinsamen Verbessehrungsvorschlägen und unterstützt den kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP).
  5. Er sorgt mit der Gruppe dafür, dass die mit den Vorgesetzten vereinbarten Gruppenziele erreicht werden.
  6. Er bemüht sich um den Ausgleich von Meinungsverschiedenheiten in der Gruppe.
  7. Er sorgt mit dafür, dass neue Mitarbeiter in die Gruppe integriert und durch Training eingearbeitet werden.
  8. Er erstellt mit der Gruppe zusammen einen Urlaubsplan und stimmt die Freischichten und GLAZ-Tage mit der Gruppe ab.
  9. Er stimmt im Einvernehmen mit der Gruppe die Arbeitszeit im Rahmen der betrieblichen Arbeitszeitregelungen ab.
  10. Je nach Entlohnung und Arbeitszeitregelung wird der Kontakt zur Werkstattschreiberin bezüglich Arbeitszeit durch den Gruppensprecher gehalten.
  11. Er erstellt die Tagesordnung für das nächste Gruppengespräch und bespricht sie vorab mit dem nächsten Vorgesetzten. Er leitet nach anfänglicher Unterstützung das Gruppengespräch als Arbeitsbesprechung.
  12. Er achtet im Gruppengespräch darauf, dass die Regeln für ein erfolgreiches Gruppengespräch eingehalten werden und übernimmt in der Regel die Gesprächsleitung.
  13. Er sorgt für die Erstellung, für die ordnungsgemäße Weiterleitung und angemessene Ablage des Protokolls.
  14. Er macht mit der Gruppe Einarbeitungs-, Schulungs- und Weiterbildungsvorschläge.