Organisation des Datenschutzes

Im Hinblick auf die Organisation des Datenschutzes sollte der Betriebsrat folgendes beachten:

  • Prüfung, ob dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten Kontrollbefugnisse erteilt werden
  • Ggf. Bestellung eines internen Sonderbeauftragten für den Datenschutz im Betriebsratsgremium 
  • Fortbildungsmaßnahmen für das Betriebsratsgremium zur internen Datenverarbeitung und eine Fortbildung für den Sonderbeauftragten 
  • Prüfung, ob jährliche Audits durch den Sonderbeauftragten oder den betrieblichen Datenschutzbeauftragten durchgeführt werden 
  • Organisation des Datenschutzes durch den Sonderbeauftragten des Betriebsrats 
  • Ständige Prüfung der Einhaltung der grundsätzlichen Prinzipien des Datenschutzes (z.B. die Datenvermeidung oder die Zweckbindung) 
  • Prüfung durch den Sonderbeauftragten im Betriebsrat, ob Einzelfälle der Personaldatenverarbeitung im Betriebsrat den Datenschutz hinreichend beachten
  • Prüfung, ob die Mitarbeiter zur Geburtstagsliste eingewilligt haben
  • Prüfung, inwieweit die dem Betriebsrat vorliegenden personenbezogenen Daten einen Zusammenhang mit konkreten Aufgaben des Betriebsrats gemäß BetrVG haben
  • Entwicklung eines Löschkonzepts
  • Sicherstellung, dass Anfragen von Arbeitnehmern zu gespeicherten Daten beantwortet werden können
  • Regelung zur Frage, wer wann wie Zugriff auf die Daten auf dem Betriebsrats-PC hat
  • Datenschutzrechtliche Regelung zu den Online-Zugriffsmöglichkeiten für Betriebsräte auf Dateien des Arbeitgebers mit personenbezogenen Inhalten