Informationsanforderung bzgl. der Speicherung von Arbeitnehmerdaten

  • Name des konkreten Systems, Name des Herstellers 
  • Funktionsumfang und Programmfunktionen, die tatsächlich eingeführt werden sollen 
  • Systemdokumentationen, Projektunterlagen, Analysen, Pflichtenheft usw.
  • Zweckbestimmung der Datenerhebung für Arbeit und Nutzung des Systems 
  • Beschäftigtendaten, die im System verarbeitet und genutzt werden
  • Mitarbeiter, die das System direkt nutzen 
  • Mitarbeiter, die das System mittelbar nutzen 
  • Auswertungen, die wann, zu welchem Zweck, von wem erhoben werden 
  • geplante Leistungs-/Verhaltenskontrolle (Begründung)
  • Downloadfunktionen oder Schnittstellen 
  • Rollen und Berechtigungskonzept (wer kann wann und zu welchem Zweck auf welche Daten zugreifen)
  • Löschfristen, Löschkonzept
  • geplante Übermittlung an Dritte (Dienstleister, Konzern)
  • Auftragsdatenverarbeitung bzw. Funktionsnachfolge
  • Übermittlung von Beschäftigtendaten in Drittstaaten 
  • Datenschutzkonzept gemäß Art. 25 DSGVO 
  • Auswirkungen des Projekts auf die Arbeitnehmer, deren Tätigkeit und die Betriebs- und Arbeitsabläufe
  • konkrete Zeit- und Sachplanung der Arbeitgeberseite (Analyse und Planungsphase, Projektorganisation, Testsysteme, Pilotbetrieb (Echtdaten), Produktivbetrieb)
  • Vorstellung der Arbeitgeberseite zur Beteiligung des Betriebsrats am Projekt
  • Vorstellung der Arbeitgeberseite zu den Eckpunkten für eine Betriebsvereinbarung