Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Vorbereitung der Sitzung
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- Die Vorbereitung erfolgt durch den Vorsitz oder den Sprecher, sofern vorhanden
- Ansonsten muss dies intern geregelt werden
- Vor- und Nachbereitungssitzungen für Mitglieder
- Einmal im Monat findet eine Sitzung statt (§ 108 Abs. 1 BetrVG)
- Zu den Aufgaben zählen die Koordination eines Termins, das ausfertigen einer Tagesordnung und den Versand einer Einladung
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Teilnehmer
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- Vertrauenspersonen Schwerbehinderten haben ein Recht auf Teilnahme im beratenden Sinne
- Beauftrage einer Gewerkschaft haben ein Recht auf Teilnahme gemäß § 31 BetrVG
- Laut § 80 Abs. 3 BetrVG sind auch Sachverständige zugelassen
- Unternehmer haben eine Pflicht zur Teilnahme nach § 108 Abs. 2 BetrVG
- Eine Sitzung des Wirtschaftsausschusses ist auch ohne einen Vertreter des Arbeitgebers möglich (wenn notwendig)
- Ist der Unternehmer verhindert muss ein fachkundiger Vertreter mit entsprechender Erlaubnis entsendet werden, zur Übermittlung der erforderlichen Informationen
- Arbeitnehmer mit entsprechenden Kenntnissen und leitende Angestellte
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Die Sitzung
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- Die Sitzung findet während der Arbeitszeit statt und ist nicht öffentlich
- Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses übernimmt in der Regel die Leitung (siehe oben)
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