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zugesagte intern ausgeschriebene Stelle

S
sportbob
Jan 2018 bearbeitet

Bewerber A hat sich auf eine intern ausgeschriebene Stelle in seinem Heimatort beworben. Die Zusage auf diese Stelle erfolgte. Zwei Monate später sollte die Umsetzung erfolgen. Drei Wochen vor der Umsetzung wurde diese durch den Betriebsrat auf Grund eines Formfehlers bei einem anderen Bewerber abgelehnt. Der Vorgang muss wiederholt werden. Bewerber A hatte seine Zweitwohnung nach mehrfachen Nachfragen bei seinem Vorgesetzten bestätigt bekommen, das er seine Wohnung kündigen kann. Dem anderen Bewerber werden gute Chancen eingeräumt beim zweiten Gespräch die Stelle zu erhalten. Welche möglichkeiten hat Bewerber A sich auf die neue Stelle zu berufen. Welche rechtlichen möglichkeiten gibt es? Vielen Dank

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Community-Antworten (9)

M
Moreno

19.10.2017 um 11:21 Uhr

Das versteh ich nicht: ,,Drei Wochen vor der Umsetzung wurde diese durch den Betriebsrat auf Grund eines Formfehlers bei einem anderen Bewerber abgelehnt" wenn der AG Bewerber A auf diese Stelle umsetzen will wo ist dann der Ablehnungsgrund wenn bei einem anderen Bewerber ein ;;Formfehler" vorliegt?

S
sportbob

19.10.2017 um 11:29 Uhr

Es gab mehrere Bewerber. Bei einem der Bewerber wurde vergessen zu fragen, ob er einen Behindertenvetreter beim Bewerbungsgespräch dabei haben möchte. Der Betriebsrat hat die Umsetzung damit gestoppt um das das alles neu zu bewerten.

C
celestro

19.10.2017 um 11:42 Uhr

"Bei einem der Bewerber wurde vergessen zu fragen, ob er einen Behindertenvetreter beim Bewerbungsgespräch dabei haben möchte."

Fragt man das bei allen Bewerbern, oder war das wirklich ein Schwerbehinderter ? Also sofern Du das weißt.

Was ich aber nicht verstehe:

"Dem anderen Bewerber werden gute Chancen eingeräumt beim zweiten Gespräch die Stelle zu erhalten."

Wenn Du Dich gegen diesen Bewerber durchgesetzt hast (man also Dich "genommen" hat), wieso sollte der Bewerber jetzt gute Chancen haben ?

Kannst Du nachweisen, daß man Dir die Stelle "versprochen" hat ?

S
sportbob

19.10.2017 um 11:54 Uhr

Ich gehe davon das einer der Bewerber Behindert. Sonst hätte der BR das wohl nicht auf Grund dessen verhindert. Eine Email vom Personalmanagement hat der Bewerber das die beabsichtigte Umsetzung durch den Beriebsrat gestoppt und der Auswahlprozess nochmals durchgeführt wird. Der Abteilung des angenommen Bewerbers wurde über Umsetzung bereits vor einiger Zeit in einem Meeting mitgteilt.

P
Pjöööng

19.10.2017 um 11:56 Uhr

Aus welchem Grunde der BR widersprochen hat und aus welchem Grunde der Arbeitgeber diesem Widerspruch nachkommt ist eigentlich unerhablich.

Die Situation ist doch diese: Der Arbeitgeber hat eine Stelle (vermeintlich?) zugesagt und nun bekommt er die Zustimmung des BR nicht.

Entweder er kann die Zustimmung des BR noch nachholen, dann ist alles in Ordnung, oder er bekommt sie endgültig nicht, dann hat der erste Bewerber hier ein Problem. Da der Arbeitgeber dann kollektivrechtlich daran gehindert ist, die Versetzung vorzunehmen ist er faktisch nicht in der Lage den ersten Bewerber zu versetzen. Bleibt diesem also nur die Möglichkeit, Schadenersatz zu fordern. Dies dürfte zumindest für den bezifferbaren Schaden (Kosten der Wohnungswechsel) durchsetzbar sein, sofern die Zusage beweisbar ist.

Was kann man im Vorfeld tun? Am besten mit dem Arbeitgeber reden, er entscheidet nach wie vor, wer die Stelle bekommt.

M
Moreno

19.10.2017 um 12:49 Uhr

Na der BR hat ja mit dem AG gesprochen und darauf hingewiesen, dass dem behinderten Mitarbeiter nicht die Möglichkeit gegeben wurde eine SBV ins Bewerbungsgespräch mitzunehmen. Da könnte der AG Schadensersatzpflichtig werden. Dies wird jetzt wohl nach geholt warum dies die Aussichten auf die wohl schon versprochene Stelle verringert weiß ich aber nicht.

S
sportbob

24.10.2017 um 23:13 Uhr

@calestro Wenn die die Fachlichen Qualifikationen ähnlich sind und selbst wenn ein Behinderter geringfügig schlechter ist, wird dieser bevorzugt,soweit wie ich das mitbekommen habe. "Kann er nachweisen das er die Stelle zugesprochen hat?" Seine Abteilung wurde vom Chef darüber informiert. Auch hat er vom Personalmanagement eine Email das seine Umsetzung vom Betriebsrat gestoppt wurde. Der Umsetzungantrag wurde ja schon vom alten und neuen Chef unterschrieben. Ich denke das sollten genug Beweise sein.

Wie sieht es denn mit Schadensersatz aus? Der Angenomene hätte auf die Stelle zwei Tarifgruppen höher bekommen. Wohungwechsel? Sofern er in einer Großstadt schnell eine Wohnung bekommt,wird die Miete wwahrscheinlich nicht mehr die gleiche sein. Bedeutet das er dann wesentlich mehr bazahlen muss als vorher.

M
Moreno

25.10.2017 um 11:52 Uhr

,,selbst wenn ein Behinderter geringfügig schlechter ist, wird dieser bevorzugt" wer sagt das Euer Chef? Einen Anspruch auf diese Stelle wegen der Schwerbehinderung ergibt sich nicht.

P
Pjöööng

25.10.2017 um 12:02 Uhr

Wenn der Arbeitgeber die Kriterien so für sich festgelegt hat, dann darf er das auch so sagen und darf die Stelle auch (unter Beachtung der Mitbestimmung) so vergeben.

Der BR könnte natürlich auch die Büchse der Pandorra öffnen und Auswahlrichtlinien vereinbaren. Eine Schlechterstellung der Schwerbehinderten wird er aber auch dort nicht vereinbaren (können / wollen /dürfen). Letztendlich legt auch der Arbeitgeber fest, wen er für eine Stelle für geeignet hält und wen nicht.

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