Bewerber A hat sich auf eine intern ausgeschriebene Stelle in seinem Heimatort beworben. Die Zusage auf diese Stelle erfolgte. Zwei Monate später sollte die Umsetzung erfolgen. Drei Wochen vor der Umsetzung wurde diese durch den Betriebsrat auf Grund eines Formfehlers bei einem anderen Bewerber abgelehnt. Der Vorgang muss wiederholt werden.
Bewerber A hatte seine Zweitwohnung nach mehrfachen Nachfragen bei seinem Vorgesetzten bestätigt bekommen, das er seine Wohnung kündigen kann. Dem anderen Bewerber werden gute Chancen eingeräumt beim zweiten Gespräch die Stelle zu erhalten.
Welche möglichkeiten hat Bewerber A sich auf die neue Stelle zu berufen. Welche rechtlichen möglichkeiten gibt es?
Vielen Dank