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Welche Mitarbeiterdaten muss der AG dem BR zur Verfügung stellen?

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seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Unser Personaler hat uns auf unseren Antrag hin eine Mitarbeiterliste zukommen lassen. Diese besteht jedoch lediglich aus Vor- und Nachname. Welche weitere Daten benötigt der Betriebsrat und aufgrund welcher Bestimmungen könnten wir diese Einfordern. Bislang lag uns eine ältere Liste vor, die wir selbst gepflegt haben. Hier sind neben Vor- und Nachname auch Eintritts- und Geburtsdatum vermerkt sowie Abteilungs-Zugehörigkeit. Also: welche Daten muss der AG uns geben und aufgrund welcher Vorschriften? Danke!

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Community-Antworten (2)

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Solarkrieger

31.07.2009 um 11:10 Uhr

Kommt wohl auch darauf an was ihr mit den Daten vorhabt. Was wollt ihr denn anhand der Daten prüfen? Grundsätzlich ist euch alles in ausreichendem Umfang vorzulegen. Ergibt sich aus dem Betr. VG. Beim organisieren einer BR-Wahl macht es Sinn auch Auskunft über Alter und Zugehörigkeit der MA zu bekommen um zu prüfen wer wahlberechtigt ist.

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sensenmann

31.07.2009 um 11:13 Uhr

Hi seesee, schau mal ins BetrVG §92 Personalplanung. Initiativrecht des BR. Da findest du rerichlich Material: Listen über altersmässige Zusammensetzung, männliche und weibliche AN, Gliederung nach Beschäftigungsarten, Fluktuation (Vergangenheit und Zukunft)

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