Guten Morgen,

eine Mitarbeiterin von uns wird im Februar/März 2015 in Rente gehen.
Nun "hört man", dass ihre Arbeit zukünftig vom ehemaligen Azubi übernommen werden soll, der eigentlich (falls er seine Prüfung besteht) für die Buchhaltung vorgesehen ist.

Nun gibt es eine Kollegin, die gerne ihre Stundenzahl erhöhen würde, was abgelehnt wird, da die Abteilung, in der sie arbeitet, angeblich eine ausreichende Stundenanzahl zur Verfügung hat.

Genau diese Kollegin hatte schon vor längerer Zeit mal ihr Interesse an der Stelle bekundet, die jetzt ab Februar/März 2015 frei wird, aber nie eine vernünftige Rückmeldung erhalten...

Daher stellt sich mir als BR nun die Frage, inwieweit ich als BR verlangen kann, dass diese frei werdende Stelle zunächst intern offiziell ausgeschrieben wird.

Mir fallen dazu die Paragrafen § 93 BetrVG und § 75 Abs. 2 BetrVG ein.

Wie seht Ihr das... bzw. wie sieht das Ganze rechtlich aus Eurer Sicht aus?

Danke und Gruss,
jaypar