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Muss eine freiwerdende Stelle zunächst intern ausgeschrieben werden?

J
jaypar
Feb 2019 bearbeitet

Guten Morgen,

eine Mitarbeiterin von uns wird im Februar/März 2015 in Rente gehen. Nun "hört man", dass ihre Arbeit zukünftig vom ehemaligen Azubi übernommen werden soll, der eigentlich (falls er seine Prüfung besteht) für die Buchhaltung vorgesehen ist.

Nun gibt es eine Kollegin, die gerne ihre Stundenzahl erhöhen würde, was abgelehnt wird, da die Abteilung, in der sie arbeitet, angeblich eine ausreichende Stundenanzahl zur Verfügung hat.

Genau diese Kollegin hatte schon vor längerer Zeit mal ihr Interesse an der Stelle bekundet, die jetzt ab Februar/März 2015 frei wird, aber nie eine vernünftige Rückmeldung erhalten...

Daher stellt sich mir als BR nun die Frage, inwieweit ich als BR verlangen kann, dass diese frei werdende Stelle zunächst intern offiziell ausgeschrieben wird.

Mir fallen dazu die Paragrafen § 93 BetrVG und § 75 Abs. 2 BetrVG ein.

Wie seht Ihr das... bzw. wie sieht das Ganze rechtlich aus Eurer Sicht aus?

Danke und Gruss, jaypar

1.85109

Community-Antworten (9)

P
Pickel

19.09.2014 um 11:20 Uhr

Der BR kann eine interne Ausschreibung aller zu besetzenden Stellen verlangen. Wenn du mit "Zunnächst" meinst, dass dies vor einer externen Ausschreibung geschiehen musst, besteht darauf kein Anspruch.

Ob die Stelle auch intern besetzt wird, hängt mit dieser Frage nicht zusammen.

Der AG ist zwar verpflichtet, TZ-Kräfte die aufstocken wollen zu bervorzugen. Sobald er aber Gründe anführt, die für einen anderen Bewerber sprechen (und die lassen sich in der Realtität meist finden bzw. konstruieren), ist die MA raus.

J
jaypar

19.09.2014 um 11:33 Uhr

Vielen Dank "Pickel",

Du hast etwas sehr Interessantes angesprochen... Es handelt sich nämlich bei der Dame um eine TZ-Kraft und der Azubi wird eine 40-Std.-Stelle bekommen...

Wo finde ich denn rechtliche Grundlagen für die Verpflichtung des AG, eine TZ-Kraft, die aufstocken möchte, bei der Besetzung einer freiwerdenden Stelle zu bevorzugen?

Zieht hier ggf. § 9 des TzBfG?

Danke und Gruss, jaypar

K
Kulum

19.09.2014 um 11:52 Uhr

In §9 TzBfG

P
Pickel

19.09.2014 um 12:18 Uhr

Wenn die MA die vollen 40 Stunden arbeiten möchte, hat sie bei geeigneter Qualifikation Chancen. Die ausgeschriebene Stelle aufteilen müsste der AG aber nicht.

L
Lexipedia

19.09.2014 um 12:56 Uhr

@Pickel Frage: Hat der Azubi nicht genauso ein Anrecht auf die Stelle? Der BR ist hier in der Zwickmühle.

@jaypar Hat die Kollegin einen Antrag auf Aufstockung der Wochenstunden gestellt?

P
Pickel

19.09.2014 um 13:05 Uhr

Lexipedia:

Der Azubi ist in keinem Angestellten- sondern in einem Ausbildungsverhältnis. Das endet mit abgeschlossener Ausbildung. Er hat rechtlich danach keinen Anspruch auf Weiterverpflichtung (Betriebsvereinbarungen, TV mal ausgenommen).

Moralisch aber natürlich schon und auch das sollte der BR bedenken. Da hast du recht.

J
jaypar

19.09.2014 um 13:15 Uhr

Danke Euch...

Aber - der Azubi wird in jedem Fall per Vollzeitstelle eingestellt. Es geht einfach nur darum, dass er (im Moment jedenfalls geplant) einen Teil der Arbeit übernehmen soll, den bisher die bald ausscheidende Mitarbeiterin gemacht hat.

Die Kollegin hat bereits in mehreren Gesprächen mit dem Geschäftsführer um Aufstockung ihrer Stunden gebeten. Ebenso hat dies ihr Abteilungsleiter unterstützt und auch ich als BR!

V
veedel

27.02.2019 um 11:07 Uhr

Daher stellt sich mir als BR nun die Frage, inwieweit ich als BR verlangen kann, dass diese frei werdende Stelle zunächst intern offiziell ausgeschrieben wird.

Fitting § 93 Rn 13 besagt, dass die Stellen sehrwohl erst intern ausgeschrieben werden müssen!

W
wdliss

27.02.2019 um 11:44 Uhr

Hast du einen aktuellen Fitting oder einen von 2014?

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