Erstellt am 19.09.2014 um 09:20 Uhr von Pickel
Der BR kann eine interne Ausschreibung aller zu besetzenden Stellen verlangen. Wenn du mit "Zunnächst" meinst, dass dies vor einer externen Ausschreibung geschiehen musst, besteht darauf kein Anspruch.
Ob die Stelle auch intern besetzt wird, hängt mit dieser Frage nicht zusammen.
Der AG ist zwar verpflichtet, TZ-Kräfte die aufstocken wollen zu bervorzugen. Sobald er aber Gründe anführt, die für einen anderen Bewerber sprechen (und die lassen sich in der Realtität meist finden bzw. konstruieren), ist die MA raus.
Erstellt am 19.09.2014 um 09:33 Uhr von jaypar
Vielen Dank "Pickel",
Du hast etwas sehr Interessantes angesprochen...
Es handelt sich nämlich bei der Dame um eine TZ-Kraft und der Azubi wird eine 40-Std.-Stelle bekommen...
Wo finde ich denn rechtliche Grundlagen für die Verpflichtung des AG, eine TZ-Kraft, die aufstocken möchte, bei der Besetzung einer freiwerdenden Stelle zu bevorzugen?
Zieht hier ggf. § 9 des TzBfG?
Danke und Gruss,
jaypar
Erstellt am 19.09.2014 um 09:52 Uhr von Kulum
Erstellt am 19.09.2014 um 10:18 Uhr von Pickel
Wenn die MA die vollen 40 Stunden arbeiten möchte, hat sie bei geeigneter Qualifikation Chancen. Die ausgeschriebene Stelle aufteilen müsste der AG aber nicht.
Erstellt am 19.09.2014 um 10:56 Uhr von Lexipedia
@Pickel
Frage: Hat der Azubi nicht genauso ein Anrecht auf die Stelle?
Der BR ist hier in der Zwickmühle.
@jaypar
Hat die Kollegin einen Antrag auf Aufstockung der Wochenstunden gestellt?
Erstellt am 19.09.2014 um 11:05 Uhr von Pickel
Lexipedia:
Der Azubi ist in keinem Angestellten- sondern in einem Ausbildungsverhältnis. Das endet mit abgeschlossener Ausbildung. Er hat rechtlich danach keinen Anspruch auf Weiterverpflichtung (Betriebsvereinbarungen, TV mal ausgenommen).
Moralisch aber natürlich schon und auch das sollte der BR bedenken. Da hast du recht.
Erstellt am 19.09.2014 um 11:15 Uhr von jaypar
Danke Euch...
Aber - der Azubi wird in jedem Fall per Vollzeitstelle eingestellt. Es geht einfach nur darum, dass er (im Moment jedenfalls geplant) einen Teil der Arbeit übernehmen soll, den bisher die bald ausscheidende Mitarbeiterin gemacht hat.
Die Kollegin hat bereits in mehreren Gesprächen mit dem Geschäftsführer um Aufstockung ihrer Stunden gebeten. Ebenso hat dies ihr Abteilungsleiter unterstützt und auch ich als BR!
Erstellt am 27.02.2019 um 10:07 Uhr von veedel
> Daher stellt sich mir als BR nun die Frage, inwieweit ich als BR verlangen kann, dass diese frei werdende Stelle zunächst intern offiziell ausgeschrieben wird.
Fitting § 93 Rn 13 besagt, dass die Stellen sehrwohl erst intern ausgeschrieben werden müssen!
Erstellt am 27.02.2019 um 10:44 Uhr von wdliss
Hast du einen aktuellen Fitting oder einen von 2014?