Erstellt am 05.10.2017 um 16:15 Uhr von hansimglueck
Ein Geschenkgutschein? Für alle BR - Mitglieder?
Erstellt am 05.10.2017 um 16:57 Uhr von Matze
Wir habe für Geschenke an Mitarbeiter sogar eine Betriebsvereinbarung (Anti-Korruption). Sehr wohl sind trotzdem - oder gerade deshalb - Geschenke möglich. Bei Geschenken vom Arbeitgeber an den Betriebsrat hingegen wäre ich deutlich misstrauischer und würde sie auch nicht annehmen!
Erstellt am 05.10.2017 um 20:50 Uhr von basilica
Es gilt das Umlageverbot § 41 BetrVG. Alles, was für die BR-Arbeit verwendbar ist, sollte tabu sein. Amazon-Gutschein geht z.B. nicht. Blumenstrauß dürfte ok sein.
Erstellt am 05.10.2017 um 23:06 Uhr von AlterMann
Ein BR-Mitglied darf aus seinem Mandat keinen Vorteil erzielen. Mehr als einen Blumenstruß würde ich da nicht annehmen. Bei einem Geschenkgutschein würde ich mich in der nächsten Betriebsversammlung herzlich bedanken und fragen, an wen der Betrag gespendet werden soll.
Erstellt am 06.10.2017 um 08:46 Uhr von jemschne
Danke für eure Antworten. Es soll kein "materieller" Gutschein sein. Sondern für jeden ein Päckchen Merci und ein Gutschein von unserem Pizzalieferanten, dann können alle gemeinsam Pizza bestellen.
Erstellt am 06.10.2017 um 19:02 Uhr von BloodyBeginner
So eine Belegschaft hätte ich auch gerne.
Die weiß die -anscheinend gute- Arbeit ihres BRs zu schätzen.
Ich wüßte nicht, was gegen so eine freiwillige Aktion der Belegschaft spricht.
Das Gesetz spricht ja davon dass ein BR Mitglied keine Vor- oder Nachteile haben darf. Das bezieht sich aber eher auf das Arbeitsverhältnis und die daraus resultierenden BR Tätigkeiten zwischen AG und BRM.
Erstellt am 07.10.2017 um 20:01 Uhr von basilica
Nach einem Urteil des BAG vom 14. 8. 2002 (7 ABR 29/01) soll das Umlageverbot "die Ehrenamtlichkeit der Betriebsratstätigkeit und die Unabhängigkeit des Betriebsrats sicherstellen". Wer das streng auslegt, könnte selbst Pizza und Schokolade als eine Art Bezahlung der BR-Tätigkeit (miß-)verstehen. Problematisch wird das freilich erst, wenn verschiedene Kollegen verschiedene Geschenke dem BR bringen, um dessen Beschlüsse zu ihren Gunsten (und zum Nachteil der anderen Kollegen - etwa bei Verabschiedung der Urlaubsgrundsätze) zu beeinflussen.