Arbeitgeber hat eine Vertretungsregelung für einen Mitarbeiter, ohne Beratung oder Mitteilung an den Betriebsrat, angeodnet.
BR wurde nur im Vorfeld über eventuelle Regelung informiert, nicht aber über die entgültige Regelung .
Die Regelung sieht nun vor dass jeder Angestellte im Rotationsprinzip den einen Mitarbeiter ( Telefonzentrale ) bei Krankheit oder Urlaub zu vertreten hat.

Frage : Muss Betriebsrat über so etwas informiert werden, und wenn ja in welcher Form.
Darf der Arbeitgeber Kollegen fachfremd als Vertretung einsetzen.
Nahezu alle Arbeitnehmer sind damit nicht einverstanden!

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