BR wurde nur im Vorfeld über eventuelle Regelung informiert, nicht aber über die entgültige Regelung .
Die Regelung sieht nun vor dass jeder Angestellte im Rotationsprinzip den einen Mitarbeiter ( Telefonzentrale ) bei Krankheit oder Urlaub zu vertreten hat.
Frage : Muss Betriebsrat über so etwas informiert werden, und wenn ja in welcher Form.
Darf der Arbeitgeber Kollegen fachfremd als Vertretung einsetzen.
Nahezu alle Arbeitnehmer sind damit nicht einverstanden!
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Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten