Erstellt am 06.08.2015 um 18:16 Uhr von gironimo
Nichts -
Der BR ist verpflichtet darüber zu wachen, dass die zu Gunsten der AN geltenden Gesetze, Tarife .... usw. angewendet werden. Und dazu gehört nun mal der Einblick in die Listen.
siehe auch § 80 BetrVG.
Der BR handelt in Eurem Interesse.
Erstellt am 06.08.2015 um 19:19 Uhr von Challenger
Hallo Moidi,
gironimo hat recht.
Ich frage mich allerdings, warum mehr als 50% der Belegschaft dagegen ist, daß der
BR von seinem Einsichtsrecht In die Lohn- und/oder Gehaltslisten Gebrauch macht.
Haben diese Mitarbeiter was zu verbergen ???
Und wo Bitte, handelt der BR gegen die Interessen der Mitarbeiter ???
Erstellt am 06.08.2015 um 19:35 Uhr von Kölner
Genau genommen handelt der BR sogar sehr im Interesse der MA. Diese blicken das nur nicht.
Angesagt wäre es, weniger hörig ggü. dem Chef zu sein.
Erstellt am 07.08.2015 um 09:48 Uhr von Hartmut
Nur interessehalber, woher weißt du, dass 'mehr als 50% der Belegschaft' dagegen sind?
Erstellt am 07.08.2015 um 10:20 Uhr von Pjöööng
Zitat (Challenger):
"Ich frage mich allerdings, warum mehr als 50% der Belegschaft dagegen ist, daß der
BR von seinem Einsichtsrecht In die Lohn- und/oder Gehaltslisten Gebrauch macht.
Haben diese Mitarbeiter was zu verbergen ???"
Und ich frage mich allerdings wenn ich abends durch den Ort gehe, warum mehr 90% der Bevölkerung die Gardinen zugezogen, oder den Rolladen runtergelassen haben. Haben diese Einwohner etwas zu verbergen ???"
Persönlichkeits- und Datenschutz besteht nunmal unabhängig davon ob jemand etwas zu verbergen hat und insofern ist das Unverständnis darüber, dass sehr sensible persönliche Daten ohne konkreten Anlass den Betriebsratsmitgliedern offengelegt werden sehr gut nachvollziehbar (oder sollte zumindest sehr gut nachvollziehbar sein). Wenn dann dazu auch kein Vertrauen zu den BR-Mitgliedern besteht, dann finde ich diese Einstellung der Arbeitnehmer erst einmal sehr berechtigt.
Ich wäre z.B. auch sehr dagegen dass Personen wie "Snooker", "Melissa" oder auch "Challenger" einfach in meine Gehaltsdaten schauen dürfen.
Erstellt am 07.08.2015 um 11:35 Uhr von Challenger
Hallo Pjöööng,
schon mal davon gehört, daß der BR
1. gemäß §80 Abs.2 jederzeit berechtigt ist, vom Arbeitgeber die Lohn- und
Gehaltslisten zur Einsichtnahme zu verlangen und zwar ohne konkreten Anlaß.???
2. Der BR der Schweigepflicht über die gewonnenen Erkenntnisse unterliegt.???
3. Der BR ein erhebliches rechtliches Risiko eingeht, zB Amtsenthebungsverfah-
ren nach §23 Abs.1 BetrVG oder sogar eine fristlose Kündigung, wenn er die
gewonnenen Erkenntnisse der Einsichtnahme ausplaudert, oder sogar zum Scha-
den der MA mißbraucht.???
Und was heißt hier:Wenn dann dazu kein Vertrauen zu den BR-Mitgliedern besteht???
Sie sind doch von einem erheblichen Teil der Belegschaft gewählt worden.
Ich käme überhaupt nicht auf die Idee wissen zu wollen, wie hoch Deine monatlichen
Bezüge sind. Aber nach dem Müll, den Du gelegentlich hier zum Besten gibst, gehörst
Du sicher nicht zu den Spitzenverdienern.
Erstellt am 07.08.2015 um 11:48 Uhr von Pjöööng
Zitat (Challenger):
"... schon mal davon gehört, daß der BR ..."
Neee! Das sind ja Breaking News! Erzähl weiter!
Ich danke Dir für einen weiteren fundierten Beitrag.
P.S. Deine Beiträge sind ja wohl ein klarer Verstoß gegen das MiLoG.
Erstellt am 07.08.2015 um 12:02 Uhr von nicoline
*Sie sind doch von einem erheblichen Teil der Belegschaft gewählt worden.*
Woher weißt Du das?
Erstellt am 09.08.2015 um 13:56 Uhr von alterMann
Hallo Moidi,
aus Deiner Frage schließe ich, dass die Kollegen nicht so recht wissen, was ein BR macht und wozu er da ist.
Wenn Du also was machen willst, dann kannst Du den BR darauf hinweisen, dass er den Kollegen mehr von der BR-Arbeit erzählt. Gibt es bei Euch Betriebsversammlungen? Da wäre der Ort, so etwas zu besprechen. Auch Du kannst dazu Vorschläge zur Tagesordnung einbringen. (Aber bitte vorher gründlich informieren.)
Erstellt am 09.08.2015 um 20:44 Uhr von DummerHund
In § 80 Abs. 2 BetrVG ist geregelt, dass der BR zur Durchführung seiner Aufgaben rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten ist.
Im Satz zwei des Absatzes wird dann konkret ausgeführt, dass im Rahmen der zu stellenden Unterlagen dem Betriebsauschuss oder einem damit befassten Ausschuss des BR (§28 BetrVG) Einblick in die Listen der Bruttolöhne und -gehälter zu gewähren ist. Wo ein solcher Ausschuss nicht besteht, geht dieses Recht auf den/die BR-Vorsitzende/n oder ein beauftragtes BR-Mitglied über.
Das Recht auf Einblick bedeutet gemäß der Rechtsprechung, dass die Listen nicht an den BR ausgehändigt werden müssen: Das Recht auf Einblick schließt aber die Möglichkeit ein, Notizen zu machen, auch in hierfür eigens vom BR vorbereiteten Listen, bis hin zum anfertigen von Abschriften. Ein Recht des Arbeitgebers oder eines Beauftragten bei der Einsichtnahme durch den BR anwesend zu sein besteht nicht.
Mit Bruttolohn und -gehälterlisten sind die Listen der effektiven Bruttobezüge einschließlich der übertariflichen Zulagen, freiwilligen Prämien und aller Zahlungen, einschl. Sonderzahlungen, Gratifikationen und sog. Einmalzahlungen, die individuell ausgehandelt und gewährt werden, einschließlich der Gehälter von außertariflichen Angestellten.
Alles andere ist Mompitz. Vor allem das bestimmte Aussagen gegen das MiLoG verstoßen würden. Ich würde solche Aussagen nicht nur tätigen sondern auch beweisen.
*Sie sind doch von einem erheblichen Teil der Belegschaft gewählt worden.*
Woher weißt Du das?*
Manche Threads sind mehr als überflüssig. Und so langsam kann man verstehen das die Fragesteller sich nach der Frage einfach nicht mehr melden.
Erstellt am 10.08.2015 um 09:44 Uhr von Pjöööng
Zitat (DummerHund):
"Manche Threads sind mehr als überflüssig."
q.e.d.
Erstellt am 10.08.2015 um 18:30 Uhr von DummerHund
Pjöööng
Na siehste, dann biste ja vielleicht doch nicht so Beratungsresistend.