Erstellt am 15.08.2017 um 11:20 Uhr von gironimo
Wenn eure Bedenken beseitigt wurden. Hauptsache der Chef war beim Beschluss nicht dabei und hat dem einem oder anderen die Hand hoch gehalten.
Erstellt am 15.08.2017 um 19:33 Uhr von Sorento
Danke gironimo,
ich glaube der der Chef war bei der Entscheidung noch anwesend. Leider wurde dadurch ein behinderter Mensch nicht mehr berücksichtigt. Er hat mindestens die gleiche bzw. eine bessere Qualifikation .
Wo kann man den gesamten Fall vorbringen um sich Rat zu holen ?
Erstellt am 16.08.2017 um 10:10 Uhr von Niemand
Ihr solltet den betroffenen Schwerbehinderten darüber informieren. So kann dieser selbst seine Ansprüche nach AGG ableiten und für sich entscheiden ob er dazu beim Arbeitsgericht Klage erhebt.