Erstellt am 15.07.2007 um 13:59 Uhr von betriebliche trübung
§29 abs. 4 betrvg: der ag kann durchaus verlangen, dass sitzungen einberufen werden. aber: wenn der ag dabei ist darf kein beschluss gefasst werden.
ist zur sondersitzung ordentlich eingeladen worden? wie sieht es mit der niederschrift des protokolls aus? ist der beschluss ordentlich gefasst worden? hat der beschluss bereits eine aussenwirkung erfahren?
für einen aufhebenden / neuen beschluss ist es nicht vorgeschrieben, dass die gleiche besetzung wie beim ersten mal vorliegt. wichtig ist nur, dass die geladenen personen zu dem zeitpunkt des beschlusses brm waren (also bei evt. ersatzmitgliedern auch tatsächlich der vertretungsfall vorlag)
Erstellt am 15.07.2007 um 14:36 Uhr von Kölner
@menderes
Geht alles. Aber vielleicht sollte sich das Gremium inkl. aller Ersatzmitglieder mal fragen, warum sie was und wie veranstalten, wenn sie dennoch umfallen!
Erstellt am 15.07.2007 um 15:24 Uhr von menderes
mir ist schon klar das der Ag einberufen darf die frage war/ist zum gleichen beschluss
eine sondersitzung.
wenn ja dann ist eigentlich für den AG tür und tor geöffnet.
Der AG wartet solange ab bis AG nahe BRmitglieder dran sind oder ordentliche BR mitglieder im Urlaub sind ( sozusagen verhindert ) peng eine Sondersitzung zum gleichen beschluss der schon beim Ag vorlag und die AG nahen BR´s stimmen ab über den beschluss xx mit ja ab.
Die langen diskussionen überlegungen und Arbeit des BR vom ersten Beschluss ist da hie.
ich glaube nicht das das im sinne des erfinders ist.
Erstellt am 15.07.2007 um 15:29 Uhr von menderes
@betriebliche trübung
wer lesen kann ist klar im vorteil!
Ich schrieb alles von der Einladung bis zum beschluss xxx korrekt alles richtig eingehalten
Erstellt am 15.07.2007 um 16:03 Uhr von Immie
Menderes schreibt- Beschluss geht raus an AG.
Laut Fitting 22. Aufl.§33 Rn 45,
hat er damit die Rechtswirkung nach aussen entfaltet,
und der Erstbeschluss kann nicht mehr durch einen erneuten Beschluss rückgangig gemacht werden.
Ansonsten kann man dieses Spiel ja aufgreifen und ändert mit der anderen BR Mannschaft
den Beschluss erneut.
????????
Grüsse
Erstellt am 15.07.2007 um 17:38 Uhr von menderes
danke immi, eine punktlandung.
das habe ich auch erhofft.
Nach meiner meinung kann und darf der Beschluss nur noch das Arbeitsgericht aufheben.
Also wenn der AG mit dem Beschluss nicht zufrieden ist darf er zwar eine Sondersitzung einberufen ja toll das wars aber dann auch, mehr passiert da nicht, schön gesessen.
Er müsste vors Arbeitsgericht ziehen.
Erstellt am 15.07.2007 um 17:57 Uhr von Der alte Heini
menderes,
ich gehe mal davon aus, dass deine Sicht der Dinge nicht ganz richtig ist.
Würde mich der Meinung von Kölner anschließen und auch sagen,
es ist möglich.
Erstellt am 15.07.2007 um 18:12 Uhr von betriebliche trübung
@menderes: wenn du damit meinst, dass du im vorteil wärest, wenn du dir deine eigene frage nochmals durchliest und merkst, dass du lediglich davon gesprochen hast, dass der 1. beschluss ordnungsgemäß gefasst worden ist ...
ja, dann hast du völlig recht, wer lesen kann ist klar im vorteil.
Erstellt am 15.07.2007 um 19:46 Uhr von Lotte
menderes,
ich zitiere auch für Dich gerne nochmal die RN 22 des Däublers zu §33 BetrVG und gebe damit Kölner und Heini Recht
"...Hat er Außenwirkung (z. B. durch Mitteilung an den AG) erzeugt, ist der BR an ihn gebunden, sofern der AG nicht mit einer Änderung einverstanden ist...."
Erstellt am 15.07.2007 um 20:45 Uhr von menderes
also im klartext:
die Beschlüsse könne jederzeit neu Beschlossen werden.
wiederspruch da wort beschluss
Diese woche die BRmitglieder mit nein
nächste woche mit ersatzBRmitglieder ja usw. usw.
das kanns doch nicht sein.
wozu gibt es dann einen beschluss wenn man immer wieder neu beschliesst
Erstellt am 15.07.2007 um 21:01 Uhr von Kölner
@menderes
Kannst Du die letzte Frage Deinem Gremium mal stellen?
Hier ist wahrlich die falsche Adresse über die Wiederholung von Beschlüssen zu lamentieren...
Erstellt am 15.07.2007 um 21:07 Uhr von Lotte
menderes,
wenn der AG das wirklich regelmäßig versuchen würde und ihm nachzuweisen wäre, dass er gezielt abwartet, bis bestimmte BRM krank oder im Urlaub sind, würde ich als BR es bei so einem "korrigierten" Beschluss mal mit einer Nichtigkeitsklage versuchen.
Erstellt am 15.07.2007 um 21:09 Uhr von peanuts
wozu gibt es dann einen beschluss wenn man immer wieder neu beschliesst
Wenn der AG mit neuen Argumenten überzeugen kann?
Erstellt am 16.07.2007 um 07:12 Uhr von menderes
Wenn der AG mit neuen Argumenten überzeugen kann?
Der AG hat vor dem 1.Beschluss genug Zeit die BRM zu überzeugen.
Meinst Du wirklich das beim AG übernacht neue Argumete enstehen.
Wir reden hier über einen Beschluss der beim ersten mal sitzen muss, aus AG sicht.
Eine Sondersitzung kostet Geld. Und sowas hat ein AG nicht.
Erstellt am 16.07.2007 um 08:20 Uhr von peanuts
Der AG hat vor dem 1.Beschluss genug Zeit die BRM zu überzeugen.
Wenn die richtigen/alle Fragen gestellt wurden!?
Meinst Du wirklich das beim AG übernacht neue Argumete enstehen.
Ja!
Eine Sondersitzung kostet Geld. Und sowas hat ein AG nicht.
Ist nur eine einfache Kosten und Nutzen Rechnung!
Erstellt am 16.07.2007 um 19:00 Uhr von menderes
@peanuts
die tagesordnung mit den Top-1 Top-2 usw. geht rechtzeitig an die BRM aus da ist natürlich auch Top x beschlussfassung enthalten. Es wird in der BR Sitzung lange Diskutiert abgwägt nach alternativen gesucht so dann irgendwann kommt man zu dem entschluss den Beschluss zu fassen. Der AG teilt dem BR also rechtzeitig seine wunsch mit hat auch das recht vor dem 1.Beschluss an der BR sitzung vorzutragen und evtl. auch neue Argumente.
deine meinung -ja- ,-einfach kosten nutzen-haut ja überhaupt nicht hin.