BR-Beschlüsse - bis wann muss der BRV einen gefassten Beschluss umsetzen?
Im BR wurde Mittwochs ein Beschluß gefasst, einen bestimmten Anwalt mit einem Einigungsstelleneinsetzungsverfahren zu beauftragen, wenn der AG nicht bis Freitag der Woche 12Uhr Verhandlungsbereitschaft zu einer BV zeigt. In der darauffolgenden Sitzung am nächsten Mittwoch stellte sich heraus, daß der Vorsitzende den Beschluß nicht durchgeführt hat, weil er kalte Füsse bekommen hat. Der Vorsitzende meinte bei dem Beschluß fehlt der Zeitraum, bis wann er den Beschluß durchzuführen hat. Gibt es Urteile, Gesetzestext o.ä. in welchem Zeitraum der Vorsitzende einen vom Gremium gefassten Beschluß umzusetzen hat?
Community-Antworten (1)
11.07.2005 um 17:40 Uhr
So weit ich das sehe, würde ich sagen: "unverzüglich ohne schuldhaftes Verzögern". Das einfachste ist, Ihr fasst tatsächlich einen Zeitbeschluß oder beauftragt ein anderes BR-Mitglied mit der Angelegenheit.
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