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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Beschlüsse - bis wann muss der BRV einen gefassten Beschluss umsetzen?

D
Dweezle
Jan 2018 bearbeitet

Im BR wurde Mittwochs ein Beschluß gefasst, einen bestimmten Anwalt mit einem Einigungsstelleneinsetzungsverfahren zu beauftragen, wenn der AG nicht bis Freitag der Woche 12Uhr Verhandlungsbereitschaft zu einer BV zeigt. In der darauffolgenden Sitzung am nächsten Mittwoch stellte sich heraus, daß der Vorsitzende den Beschluß nicht durchgeführt hat, weil er kalte Füsse bekommen hat. Der Vorsitzende meinte bei dem Beschluß fehlt der Zeitraum, bis wann er den Beschluß durchzuführen hat. Gibt es Urteile, Gesetzestext o.ä. in welchem Zeitraum der Vorsitzende einen vom Gremium gefassten Beschluß umzusetzen hat?

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Community-Antworten (1)

V
viktor

11.07.2005 um 17:40 Uhr

So weit ich das sehe, würde ich sagen: "unverzüglich ohne schuldhaftes Verzögern". Das einfachste ist, Ihr fasst tatsächlich einen Zeitbeschluß oder beauftragt ein anderes BR-Mitglied mit der Angelegenheit.

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