Hallo,

ich habe da mal ein interessantes Problem zur Diskussion:

Es gibt ein Problem zwischen AG und AN. Der AN wird vom AG freigestellt und ein Hausverbot für das Gebäude ausgesprochen.
Der AN würde nun gerne prüfen, ob das alles mit rechten Dingen zugegangen ist und dazu seine Personalakte einsehen. Das geht wegen dem Hausverbot nicht.
Nun ist die Frage, ob der AN sein Recht auf Einsicht in die Personalakte per Vollmacht auf einen Dritten übertragen kann, wenn er damit auch den AG von seiner Schweigepflicht entbindet.

Oder gibt es andere Lösungen für dieses Problem?

Vielen Dank

Stefan