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Abmahnung in der Personalakte

O
olegfd
Jan 2018 bearbeitet

Hallo wie lange bleibt eine Abmahnung in der Personalakte?

91904

Community-Antworten (4)

T
Tulpe

24.06.2014 um 13:59 Uhr

2 Jahre dann muss man selbst das Entfernen Verlangen.

Gruß

B
blackjack

24.06.2014 um 14:08 Uhr

Der Arbeitnehmer kann die Entfernung einer zu Recht erteilten Abmahnung aus seiner Personalakte nur dann verlangen, wenn das gerügte Verhalten für das Arbeitsverhältnis in jeder Hinsicht bedeutungslos geworden ist.

BAG, Urt. v. 19. 7. 2012 – 2 AZR 782/11

P
paula

24.06.2014 um 16:21 Uhr

danke blackjack für das Urteil. Daher stimmt die überholte Aussage von Tulpe so nicht mehr

P
peters

26.06.2014 um 15:37 Uhr

Gesetzliche Regelungen dazu gibt es meines Wissens nicht. Tarifverträge könnten darin eine Vereinbarung haben.

Es gibt also keinen gesetzlichen Anspruch, dass eine Abmahnung entfernt wird, es sei denn, (wie von blackjack zitiert), dass die Grundlage sachlich nicht mehr gegeben ist. Laut Gerichtsurteilen geht man aber generell davon aus, dass die Grundlage für eine Abmahnung nach etwa 2-3 Jahren fehlerfreien Verhaltens eh nicht mehr gegeben ist. Sie mag dann zwar noch in der Akte schlummern, aber hätte keine Bedeutung mehr. Das wird aber ggf ein Gericht je nach Schwere des Vergehens und sonstiger Umstände beurteilen.

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