W.A.F. LogoSeminare

Personalakten Zugriff

T
Tulpe
Jan 2018 bearbeitet

Hallole, habe ich als FreiGest.BRM zugang zu Personalakten?

6.16006

Community-Antworten (6)

C
carrie

15.08.2008 um 12:53 Uhr

@Tulpe Wenn du eine Einverständniserklärung des AN hast ja, einfach so natürlich nicht.

M
Mona-Lisa

15.08.2008 um 12:56 Uhr

@Tulpe, wenn ein Kollege seine PA sehen will, kann er ein BR - Mitglied dazuziehen, aber diese "Allmacht" hat ein BR nicht!

@carrie, hä??

C
carrie

15.08.2008 um 13:36 Uhr

@Mona-Lisa Wenn der Kollege aus zeitlichen Gründen nicht selbst gucken kann, kann er doch eine Vollmacht ausstellen und den BR das übernehmen lassen!? Wir hatten das Problem, das Mitarbeiter wissen wollten, ob bestimmte Vorgänge noch in den Personalakten enthalten sind, da sie verhindert waren, wurde eine Vollmacht für das BR Mitglied ausgestellt und der kontrollierte das dann.

M
Mona-Lisa

15.08.2008 um 13:45 Uhr

@carrie, ziehe mein "hä??" zurück! § 83 BetrVG - II. Einsichtsrecht in Personalakte, die Kommentierung sagt, dass ihr euch richtig verhaltet............. Jetzt kann ich nur hoffen, dass du deine "feurigen" Hände unter Kontrolle hast..... :-P

C
carrie

15.08.2008 um 13:47 Uhr

@Mona-Lisa Ja ich habe es wohl etwas kurz und knapp geschrieben, deine Antwort war besser erklärt. Sorry ;-)

S
Silence

15.08.2008 um 14:37 Uhr

Rn 12 Seite 1175 Fitting §83 BetrVG • Es besteht Anspruch auf Einsicht während der Arbeitszeit; der Lohn darf nicht gekürzt werden. Der Anspruch auf Einsicht in die Personalakte ist grundsätzlich ein persönlicher. Jedoch kann die Einsicht in die Personalakte auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Der ArbN kann daher auch ein bestimmtes BRMitgl. bevollmächtigen. Dagegen dürfte eine Bevollmächtigung des BR als Organ nicht zulässig sein, da dieser keine Rechtspersönlichkeit besitzt. Die Einsichtnahme ist kostenlos.

Ihre Antwort