Erstellt am 15.08.2008 um 10:53 Uhr von carrie
@Tulpe
Wenn du eine Einverständniserklärung des AN hast ja, einfach so natürlich nicht.
Erstellt am 15.08.2008 um 10:56 Uhr von Mona-Lisa
@Tulpe,
wenn ein Kollege seine PA sehen will, kann er ein BR - Mitglied dazuziehen, aber diese "Allmacht" hat ein BR nicht!
@carrie,
hä??
Erstellt am 15.08.2008 um 11:36 Uhr von carrie
@Mona-Lisa
Wenn der Kollege aus zeitlichen Gründen nicht selbst gucken kann, kann er doch eine Vollmacht ausstellen und den BR das übernehmen lassen!?
Wir hatten das Problem, das Mitarbeiter wissen wollten, ob bestimmte Vorgänge noch in den Personalakten enthalten sind, da sie verhindert waren, wurde eine Vollmacht für das BR Mitglied ausgestellt und der kontrollierte das dann.
Erstellt am 15.08.2008 um 11:45 Uhr von Mona-Lisa
@carrie,
ziehe mein "hä??" zurück!
§ 83 BetrVG - II. Einsichtsrecht in Personalakte, die Kommentierung sagt, dass ihr euch richtig verhaltet.............
Jetzt kann ich nur hoffen, dass du deine "feurigen" Hände unter Kontrolle hast..... :-P
Erstellt am 15.08.2008 um 11:47 Uhr von carrie
@Mona-Lisa
Ja ich habe es wohl etwas kurz und knapp geschrieben, deine Antwort war besser erklärt. Sorry ;-)
Erstellt am 15.08.2008 um 12:37 Uhr von Silence
Rn 12 Seite 1175 Fitting §83 BetrVG
• Es besteht Anspruch auf Einsicht während der Arbeitszeit; der Lohn darf nicht gekürzt werden. Der Anspruch auf Einsicht in die Personalakte ist grundsätzlich ein persönlicher. Jedoch kann die Einsicht in die Personalakte auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Der ArbN kann daher auch ein bestimmtes BRMitgl. bevollmächtigen. Dagegen dürfte eine Bevollmächtigung des BR als Organ nicht zulässig sein, da dieser keine Rechtspersönlichkeit besitzt. Die Einsichtnahme ist kostenlos.