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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaub zum Ausbildungsende

S
Sunny2k1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns gibt es leider Azubis, die nicht übernommen werden können oder wollen.

Sie haben einen Jahresurlaub von 26 Tagen. In der 25. KW (vom 19.06. bis zum 23.06.) haben diese ihre mündliche Prüfung und haben danach ihre Ausbildung bei uns beendet.

Wie wird der Urlaubsanspruch für dieses Jahr berechnet?

Es gibt hier, nach BurlG §5 ein zwölftel, je vollen Monat.

Bei der IHK Oldenburg habe ich folgende Rechnung gefunden: "Anders ist die Rechtslage, wenn der Azubi bis (einschließlich) 30. Juni ausscheidet. In diesem Fall entsteht der Urlaubsanspruch nur gekürzt. Für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit im laufenden Jahr hat der Azubi hier einen Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubes. Scheidet er also z. B. am 7. April aus, dann steht ihm nur Urlaub in Höhe von 3/12 der 24 Tage zu, d. h. insgesamt 6 Tage."

Die IHK Kassel rechnet dagegen so: "Da Sie jedoch im ersten Halbjahr (28.06.) mit bestandener Prüfung aus Ihrem Ausbildungsbetrieb ausscheiden, darf Ihr Chef den Jahresurlaub zwölfteln (§ 5 Abs. 1c BUrlG). Seine Berechnung ist also korrekt: 24 : 12 = 2 Tage pro Monat x 6 Monate (bis Ende Juni) = 12 Urlaubstage bis zu Ihrem Ausscheiden. "

Ich käme, nach Rechnung Oldenburg auf 10,833 Tage (also 11 Tage aufgerundet), bei der Rechnung nach Kassel auf 13 Tage.

Hat hier jemand einen weiteren Tipp?

Einen Tarifvertrag gibt es bei uns nicht.

Vielen Dank im voraus!

1.92403

Community-Antworten (3)

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gironimo

12.06.2017 um 11:03 Uhr

Wie kommst Du zu den unterschiedlichen Ergebnissen. Beide reden doch von "zwölfteln"?

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Sunny2k1

12.06.2017 um 11:16 Uhr

Hallo gironimo,

Im Beispiel Oldenburg ist das Ausbildungsende am 07.04., hier wird der April nicht als voller Monat mitberechnet, daher 3/12. Im Beispiel Kassel ist das Ausbildungsende am 28.06., dort wird der Juni noch als voller Monat mitberechnet, daher 6/12.

Daher meine unterschiedlichen Ergebnisse.

G
gironimo

12.06.2017 um 12:48 Uhr

Im BUrlG ist von vollendeten Monaten die Rede.

Die Gretchenfrage ist, wann endet das Ausbildungsverhältnis. Normal mit bestehen der Prüfung. Oder aber im Ausbildungsvertrag ist es anders formuliert.

Im Zweifel würde ich es daran festmachen, ob für den Prüfungsmonat noch volle Azubi - Vergütung für diesen Monat gezahlt wird (wahrscheinlich ).

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