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Betriebsversammlung Raum

M
Melfice
Mrz 2024 bearbeitet

Hallo zusammen, wir wollen bald unsere erste Betriebsversammlung abhalten. Hierzu gibt es einen Beschluss. Wir hatten den Termin zwar mit dem Arbeitgeber abgesprochen, nach dem Beschluss und wochenlanger Abstimmungsversucher fielen dem AG dann doch auf, dass er am gleichen Tag (viel später) noch einen anderen Termin hat, weshalb er den Tag nicht möchte. Er kann sehr wohl erscheinen, er "mag" nur zwei wichtige Termine an einem Tag nicht. Aufgrund des Beschlusses möchten wir weiter an dem Tag festhalten.

Jetzt stellt sich die Frage der Räumlichkeit, da wir befürchten, dass sich der AG querstellt. Es gibt von der Größe her nur einem Raum im Betrieb der geeignet ist (genau genommen ist dieser auch etwas zu klein, wir wären damit aber einverstanden). Wir wissen auch, dass dieser Raum frei ist, da zu diesem Zeitpunkt ein anderer Termin lag und alle betreffende Personen stellen uns den Raum zur Verfügung.

Ich sehe hier zwar Alternativen:

  1. Wir laden zur BV ein und marschieren dann zum Raum und sehen was passiert.
  2. Wir bitten im Vorfeld darum uns eine Räumlichkeit zuzuteilen. Hierbei müssten wir uns wahrscheinlich auf ein Katz und Maus Spiel einstellen, denn der AG antwortet gerne nicht oder blockt Anfragen mit Floskeln ab. Hier müssten wir dann wahrscheinlich mehrmals darauf hinweisen, dass wir alles Andere als eine klare Zusage als Absage werten und mehrere Mails dazu schreiben und dann mit dem Gericht drohen. Bis dahin wäre der Termin dann eh wieder Essig...

Was würdet ihr tun?

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Community-Antworten (4)

D
DummerHund

16.03.2024 um 10:13 Uhr

Wo würde das Problem liegen wenn man die Betriebsversammlung einen Tag später macht? Man verständigt sich darauf mit dem AG, fasst einen neuen Beschluss und gibt dies dann den MA bekannt. Sollten die Räumlichkeiten an dem Tag besetzt sein, muss der AG dafür Sorge tragen das sie dann frei sind. So hat man eine win win Situation und muss nicht einen Streit vom Zaun brechen.

K
Kucki

16.03.2024 um 14:21 Uhr

@Tagträumer_8 Jawohl, auch mein ehemaliger ichbezogener Chef hätte es nicht besser umschreiben können.

@ Melfice Als BR mit einiger Kampferfahrung würde ich wohl meistens Versuchen, meine Vorstellungen umzusetzen. Schließlich bestimmt ja der BR wie er sein AMT führt und lebt, und lässt es nicht vom AG bestimmen.

Da ihr aber ein noch recht jungfräulicher BR seid (erste BetrVers), und euch neben dem Wissen auch die Erfahrung fehlt, wann und wie man das Arbeitsrecht mit all seinen Nuancen für sich nutzt bzw. umsetzt, solltet ihr am Anfang eures Wirkens nicht gleich mit Kanonen auf euren Chef schießen, sondern eher versuchen mit möglichst wenig Streitthemen / Reibereien zumindest das erste Jahr zu überstehen.

Daher kann man euch eigentlich nur empfehlen, es so ähnlich zu handhaben, wie von @Dummerhund dargestellt.

Bezüglich des Raumes könnt ihr ihm ja mitteilen, dass, sollte er (AG) eurem Vorschlag nicht folgen, es letztlich er (AG) wäre, der euch zu etwas zwingt, was ihr im Grunde nicht wolltet. Nämlich dem Anmieten einer externen Räumlichkeit. Dessen Kosten dann allerdings von Ihm (AG) zu tragen wäre.

Da ja auch ihr Planen und euch auf die BetrVers vorbereiten müsst, dürft ihr ihm (AG) auch ruhig eine Erklärungsfrist setzen, ohne hier gleich als bösartig eingestellt rüberzukommen.

OH
Olav HB

18.03.2024 um 10:52 Uhr

Der BR legt den Termin für eine Betriebsversammlung fest. Der AG hat diese zu ermöglichen. Meint der AG jedoch, dass im Betrieb keine Räumlichkeiten verfügbar sind, kann man auch den Beschluss fassen ein Raum außerhalb des Betriebes anzumieten. Dies kann man den AG bei der Absprache zum Versammlungstermin auch so übermitteln.

W
WiederDa

18.03.2024 um 11:32 Uhr

Unabhängig von irgendwelchen Rechtslagen: Bringt es den MA etwas, sich hier mit dem AG zu streiten? Wenn nicht, einigt Euch auf eine Terminverschiebung. Konflikte würde ich immer erst dann eskalieren, wenn es direkt um Punkte geht, die den Kollegen am Ende etwas bringen können.

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