Erstellt am 11.11.2014 um 11:05 Uhr von Castaneda
BetrVG-Kommentar von Fitting sagt in Rn 113 zum §40:
"Für die Durchführung von BRVerslg. und von betr.- und AbtVerslg. hat der ArbGeb. ebenfalls die erforderlichen Räumlichkeiten einschließlich der sonstigen erforderlichen Sachmittel (zB Bestuhlung, Lautsprecheranlage) zur Verfügung zu stellen. Wenn dies im Betrieb nicht möglich ist, hat er entsprechende Räume anzumieten."
Erstellt am 11.11.2014 um 11:41 Uhr von Hartmut
Hallo Fußballspieler, mein Rat wäre, es für dieses Mal mit dem angebotenen Raum bewenden zu lassen, denn der scheint ja ganz ok zu sein. Falls irgend etwas fehlt, macht ihr euch Notizen, und sprecht das bei Gelegenheit mit dem Chef an, rechtzeitig zur nächsten BV. Und besorgt euch mal einen Fitting, vielleicht noch ergänzend einen zweiten Kommentar, zB Däubler. Und da mal ein wenig stöbern. :)
Erstellt am 11.11.2014 um 11:49 Uhr von xumuimhxer
Ja, er ist für die Ausstattung zuständig. Aber, er kann die Tätigkeiten durchaus von einem AN durchführen lassen, der zufällig auch BR ist. (Ob diese Tätigkeit für den AN zumutbar ist, ist eine individualrechtliche Frage.)
Erstellt am 11.11.2014 um 12:44 Uhr von gironimo
Passen denn alle AN in den Raum. Ist dieser dann auch noch gut belüftbar und gut beleuchtet? Man muss auch relativ gut sitzen können. Auf Bierbänke hält es wohl kaum jemand aus. Stühle sind angesagt. Und wo kommen die her?
Also ich würde den AG da auch schon auf den Kommentar zum BetrVG verweisen (z.B. Fitting).
Du kannst Dir vielleicht auch mal das kleine Buch aus der Reihe "Die kleine Betriebsratsbibliothek" "Betriebsversammlung mit Erfolgsgarantie" besorgen (Kosten des BR § 40 BetrVG)