Raum für Betriebsversammlung
Hallo zusammen, für eine Betriebsversammlung muss ja der AG einen Raum zur Verfügung stellen oder einen anmieten. Wie verhält es sich mit der Ausstattung des Raumes. Mein Chef sagte zu mir: Wir haben einen Aufenthaltsraum/Frühstücksraum, den könnte ich/BR ausräumen Stühle oder Bänke reinstellen , eine Leinwand und einen Beamer besorgen,am nächsten Tag alles wieder abbauen und gut ist. Hat er nicht auch für die Ausstattung zu sorgen? Kann ich das irgendwo nachlesen?
Community-Antworten (4)
11.11.2014 um 12:05 Uhr
BetrVG-Kommentar von Fitting sagt in Rn 113 zum §40: "Für die Durchführung von BRVerslg. und von betr.- und AbtVerslg. hat der ArbGeb. ebenfalls die erforderlichen Räumlichkeiten einschließlich der sonstigen erforderlichen Sachmittel (zB Bestuhlung, Lautsprecheranlage) zur Verfügung zu stellen. Wenn dies im Betrieb nicht möglich ist, hat er entsprechende Räume anzumieten."
11.11.2014 um 12:41 Uhr
Hallo Fußballspieler, mein Rat wäre, es für dieses Mal mit dem angebotenen Raum bewenden zu lassen, denn der scheint ja ganz ok zu sein. Falls irgend etwas fehlt, macht ihr euch Notizen, und sprecht das bei Gelegenheit mit dem Chef an, rechtzeitig zur nächsten BV. Und besorgt euch mal einen Fitting, vielleicht noch ergänzend einen zweiten Kommentar, zB Däubler. Und da mal ein wenig stöbern. :)
11.11.2014 um 12:49 Uhr
Ja, er ist für die Ausstattung zuständig. Aber, er kann die Tätigkeiten durchaus von einem AN durchführen lassen, der zufällig auch BR ist. (Ob diese Tätigkeit für den AN zumutbar ist, ist eine individualrechtliche Frage.)
11.11.2014 um 13:44 Uhr
Passen denn alle AN in den Raum. Ist dieser dann auch noch gut belüftbar und gut beleuchtet? Man muss auch relativ gut sitzen können. Auf Bierbänke hält es wohl kaum jemand aus. Stühle sind angesagt. Und wo kommen die her?
Also ich würde den AG da auch schon auf den Kommentar zum BetrVG verweisen (z.B. Fitting).
Du kannst Dir vielleicht auch mal das kleine Buch aus der Reihe "Die kleine Betriebsratsbibliothek" "Betriebsversammlung mit Erfolgsgarantie" besorgen (Kosten des BR § 40 BetrVG)
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