Erstellt am 16.06.2020 um 10:13 Uhr von Kratzbürste
Er kann ja überlegen, was preiswerter ist. Den Corona-Schutz geeigneten Raum mieten oder eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Raum durchführen zu lassen und ggf. Maßnahmen zur Herstellung der Sicherheit durchzuführen oder euch technisch so auszustatten, dass ihr eine Video-Sitzung durchführen könnt.
Erstellt am 16.06.2020 um 10:18 Uhr von UZGFuhrmann
Video-Sitzungen kommen für uns nicht in Frage. Dafür sind die Mitglieder nicht ausgerüstet. Aber kannst Du mir sagen, ob er grundsätzlich die Anmietung eines externen Raums verbieten kann, wenn wir die internen Räumlichkeiten nicht als ausreichend ansehen?
Erstellt am 16.06.2020 um 11:25 Uhr von celestro
da es sicherlich möglich sein wird, den Raum "sicher" her zu richten (Trennwände aus Plexiglas etc.) würde ich dazu tendieren, dass er die externe Anmietung verhindern kann. Kommt halt jetzt darauf an, wie schwer es ist, den Raum "sicher" zu machen.
Erstellt am 16.06.2020 um 14:08 Uhr von paula
der AG hat die erforderlichen kosten zu Tragen (§40 BetrVG). Er hat Euch daher entsprechende Räume zu stellen und damit Räume zu stellen, die auch in der derzeitigen Situation geeignet sind. Abstand ist ein Kriterium in der gegenwärtigen Situation. Aber es gibt weitere Möglichkeiten. Ein BR der jetzt hier einfach selber anmietet, ohne die Zustimmung des AGs zu haben, ist nicht ungefährlich. Ein AG der pelzig ist zahlt einfach nicht. Dann kann der BR natürlich versuchen die Kostentragungspflicht über ein Beschlussverfahren feststellen zu lassen. Ausgang des Verfahrens aber ungewiss