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Raum für Betriebsratssitzung

U
UZGFuhrmann
Jun 2020 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Betriebsratsvorsitzender in unserer Firma und demnächst eine BR-Sitzung vorbereiten. Für die letzte Sitzung hatten wir einen Raum außerhalb der Firma. Nun aber besteht unsere AG darauf wieder den Raum innerhalb zu nutzen. Unser BR ist der Meinung dass dort der derzeit geltende Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Muss der AG den externen Raum akzeptieren, auch wenn dieser Miete kostet? Bitte um Antwort

Gruß Markus Fuhrmanna

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

16.06.2020 um 12:13 Uhr

Er kann ja überlegen, was preiswerter ist. Den Corona-Schutz geeigneten Raum mieten oder eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Raum durchführen zu lassen und ggf. Maßnahmen zur Herstellung der Sicherheit durchzuführen oder euch technisch so auszustatten, dass ihr eine Video-Sitzung durchführen könnt.

U
UZGFuhrmann

16.06.2020 um 12:18 Uhr

Video-Sitzungen kommen für uns nicht in Frage. Dafür sind die Mitglieder nicht ausgerüstet. Aber kannst Du mir sagen, ob er grundsätzlich die Anmietung eines externen Raums verbieten kann, wenn wir die internen Räumlichkeiten nicht als ausreichend ansehen?

C
celestro

16.06.2020 um 13:25 Uhr

da es sicherlich möglich sein wird, den Raum "sicher" her zu richten (Trennwände aus Plexiglas etc.) würde ich dazu tendieren, dass er die externe Anmietung verhindern kann. Kommt halt jetzt darauf an, wie schwer es ist, den Raum "sicher" zu machen.

P
paula

16.06.2020 um 16:08 Uhr

der AG hat die erforderlichen kosten zu Tragen (§40 BetrVG). Er hat Euch daher entsprechende Räume zu stellen und damit Räume zu stellen, die auch in der derzeitigen Situation geeignet sind. Abstand ist ein Kriterium in der gegenwärtigen Situation. Aber es gibt weitere Möglichkeiten. Ein BR der jetzt hier einfach selber anmietet, ohne die Zustimmung des AGs zu haben, ist nicht ungefährlich. Ein AG der pelzig ist zahlt einfach nicht. Dann kann der BR natürlich versuchen die Kostentragungspflicht über ein Beschlussverfahren feststellen zu lassen. Ausgang des Verfahrens aber ungewiss

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