Hallo,
wir haben ein BR Mitglied das zu 100 % freigestellt ist. Nach längerer Erkrankung beginnt die Stufenweise Wiedereingliederung.
Darf dieses BR Mitglied zu den Sitzungen geladen werden , gilt es als verhindert oder als unverhindert ?
Wir wissen dass ein 100% freigestelltes BR Mitglied ,dass eine AU hat ,keine BR Arbeit verrichten darf und auch nicht zu den Sitzungen geladen werden darf.
Da hier aber eine Wiedereingliederung stattfindet sind einige der Meinung, dass es in Ordnung wäre zur Sitzung einzuladen, lehnt das BR Mitglied ab gilt es als verhindert.
Andere sind der Meinung es dürfe nicht geladen werden.
Es gibt zwar Urteile zur AU und der Freistellung, wir haben aber nichts zu einer Wiedereingliederung gefunden .
Kann uns jemand erleuchten ?