Guten Morgen!
Ich muss schon wieder nerven....
Wenn wir das Anhörungsschreiben zur Einstellung vom Chef bekommen, dieser aber aus Gründen von § 100 einem Mitarbeiter aufgrund personellem Engpass die Stelle schon zugesagt hat, muss er in dem Anhörungsschreiben den § 100 BetrVG nennen oder nicht? Ich meine, dass er dazu schreibt "Mitarbeiter XY gemäss § 100 BetrVG...."
Müssen wir rätseln?
Ich finde im Fitting nichts passendes.....