Erstellt am 17.07.2014 um 09:30 Uhr von gironimo
Rätseln müsst Ihr nicht.
Der AG hat den BR immer umfassend und rechtzeitig zu informieren.
Ansonsten ist ja der Text im § 100 BetrVG eindeutig. Will der AG - obwohl der BR der Einstellung nicht zugestimmt hat - vorab einstellen gilt: " Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat unverzüglich von der vorläufigen personellen Maßnahme zu unterrichten. Bestreitet der Betriebsrat, dass die Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist, so hat er dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall darf der Arbeitgeber die vorläufige personelle Maßnahme nur aufrechterhalten, wenn er innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats und die Feststellung beantragt, dass die Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war."
Aber habt Ihr überhaupt abgelehnt?
Oder geht's nur um die zeitlichen Abläufe? Wenn der AG mit dem AN einen Vertrag abschließt und erst dann den BR anhört (aber noch vor der Arbeitsaufnahme im Betrieb), kann er dies tun - der AG trägt eben dann das Risiko, dass sich aus §§ 100+101 BetrVG ergibt.
Erstellt am 17.07.2014 um 10:00 Uhr von stefaniewolf
Vielen Dank, gironimo.
Abgelehnt haben wir nicht. Mir gehts darum, ob er in seinem Anhörungsschreiben den § 100 BetrVG nennen muss oder nicht?
Erstellt am 17.07.2014 um 10:04 Uhr von metallica
Nein, muss er nicht. Der AG muss nicht die Einschätzung vornehmen, ob § 100 zutrifft oder nicht. Er gibt euch die Informationen und ihr entscheidet. Reichen die Informationen nicht aus, fragt ihr nach.
Erstellt am 17.07.2014 um 10:28 Uhr von gironimo
Die personelle Maßnahme ist nicht der Vertragsabschluss oder die Zusage, sondern die tatsächliche Einstellung - sprich Aufnahme der Tätigkeit. Erst wenn dies vor der Anhörungsfrist des BR erfolgt, muss der AG Euch über die personelle Maßnahme im Sinne des § 100 BetrVG informieren.
Erstellt am 17.07.2014 um 10:32 Uhr von stefaniewolf
Dann ist doch die Aussage von metallica nciht richtig, oder?
Ich habe das nämlich nicht verstanden. Wir sollen nachfragen....Er ist doch verpflichtet uns die Angaben zu machen bzw geben
Aber jetzt habe ich es verstanden
Danke, gironimo
Erstellt am 17.07.2014 um 10:40 Uhr von metallica
Deine Frage war doch explizit, ob der AG schreiben muss: "Gem. §100 BetrVG beabsichigen wir usw.". Also rein formal ob die Zahl 100 auftauchen muss. Und das ist nicht der Fall (im Sinne von: unwirksam).