Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hätte gerne mal Eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt: ein Kollege wird ab kommenden Montag nach 5 Monaten AU eine stufenweise Wiedereingliederung beginnen. Davon wissen tue ich nur durch privaten Kontakt, von Seiten des AG ist der BR bis heute noch nicht informiert worden.
Was meint Ihr, unterliegt die stufenweise Wiedereingliederung den Informationspflichten des AG gemäß §80 Abs. 2 BetrVG?