Urlaub nehmen vor eintritt in den Mutterschutz
Hallo Liebe Kolleg*innen,
bei uns kommt es aktuell immer häufiger vor, das die AG unseren Schwangeren Mitarbeiterinnen mitteilt, das sie vor Antritt des Mutterschutzes bitte ihren Jahresurlaub zu nehmen haben. Das findet natürlich nicht bei allen Mitarbeiterinnen anklang, da sie nicht ihren Kompletten Jahresurlaub nehmen wollen.
Wie verhält es sich rechtlich? Ich habe das ganze Thema so auf dem Schirm, das Urlaub in gemeinsamen Einvernehmen zu planen ist. Natürlich sollte ich über das Jahr verteilt meinen Erholungsurlaub nehmen, aber kann meine AG mich "zwingen" diesen vor Antritt von Mutterschutz und Elternzeit zu nehmen?
Danke schon mal für die Rückmeldungen
Lieben Gruß
Community-Antworten (8)
11.01.2024 um 16:35 Uhr
Das siehst Du schon richtig (zwingen geht nicht).
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/urlaubsanspruch-waehrend-mutterschutz-und-elternzeit
11.01.2024 um 17:13 Uhr
Mal schreibst du bitten, mal schreibst du zwingen. Ja was denn nun?
11.01.2024 um 17:18 Uhr
naja ... "zu nehmen haben" ist auch mit einem "bitte" davor recht "klare Stoßrichtung".
11.01.2024 um 17:20 Uhr
Genau, es ist die Aussage: "Du musst bitte deinen kompletten Urlaub vor deinem Mutterschutz nehmen."
11.01.2024 um 18:54 Uhr
Einfach keinen Urlaub einreichen was will er dagegen machen?
12.01.2024 um 09:55 Uhr
@moreno: Urlaub erteilen. Und darauf hinweisen, dass er ansonsten dem Verfall unterliegt.
12.01.2024 um 10:50 Uhr
Seehas der Urlaub verfällt nicht!
12.01.2024 um 11:37 Uhr
Und für die einseitige Erteilung seitens des AG besteht keine Rechtsgrundlage.
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