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Urlaub nehmen vor eintritt in den Mutterschutz

D
Der_Seby
Jan 2024 bearbeitet

Hallo Liebe Kolleg*innen,

bei uns kommt es aktuell immer häufiger vor, das die AG unseren Schwangeren Mitarbeiterinnen mitteilt, das sie vor Antritt des Mutterschutzes bitte ihren Jahresurlaub zu nehmen haben. Das findet natürlich nicht bei allen Mitarbeiterinnen anklang, da sie nicht ihren Kompletten Jahresurlaub nehmen wollen.

Wie verhält es sich rechtlich? Ich habe das ganze Thema so auf dem Schirm, das Urlaub in gemeinsamen Einvernehmen zu planen ist. Natürlich sollte ich über das Jahr verteilt meinen Erholungsurlaub nehmen, aber kann meine AG mich "zwingen" diesen vor Antritt von Mutterschutz und Elternzeit zu nehmen?

Danke schon mal für die Rückmeldungen

Lieben Gruß

42108

Community-Antworten (8)

C
celestro

11.01.2024 um 16:35 Uhr

T
titapropper

11.01.2024 um 17:13 Uhr

Mal schreibst du bitten, mal schreibst du zwingen. Ja was denn nun?

C
celestro

11.01.2024 um 17:18 Uhr

naja ... "zu nehmen haben" ist auch mit einem "bitte" davor recht "klare Stoßrichtung".

D
Der_Seby

11.01.2024 um 17:20 Uhr

Genau, es ist die Aussage: "Du musst bitte deinen kompletten Urlaub vor deinem Mutterschutz nehmen."

M
Moreno

11.01.2024 um 18:54 Uhr

Einfach keinen Urlaub einreichen was will er dagegen machen?

S
seehas

12.01.2024 um 09:55 Uhr

@moreno: Urlaub erteilen. Und darauf hinweisen, dass er ansonsten dem Verfall unterliegt.

M
Moreno

12.01.2024 um 10:50 Uhr

Seehas der Urlaub verfällt nicht!

C
celestro

12.01.2024 um 11:37 Uhr

Und für die einseitige Erteilung seitens des AG besteht keine Rechtsgrundlage.

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