Hallo Liebe Kolleg*innen,

bei uns kommt es aktuell immer häufiger vor, das die AG unseren Schwangeren Mitarbeiter*innen mitteilt, das sie vor Antritt des Mutterschutzes bitte ihren Jahresurlaub zu nehmen haben.
Das findet natürlich nicht bei allen Mitarbeiter*innen anklang, da sie nicht ihren Kompletten Jahresurlaub nehmen wollen.

Wie verhält es sich rechtlich? Ich habe das ganze Thema so auf dem Schirm, das Urlaub in gemeinsamen Einvernehmen zu planen ist. Natürlich sollte ich über das Jahr verteilt meinen Erholungsurlaub nehmen, aber kann meine AG mich "zwingen" diesen vor Antritt von Mutterschutz und Elternzeit zu nehmen?

Danke schon mal für die Rückmeldungen

Lieben Gruß