Urlaub vor der Kurzarbeit nehmen
Guten Morgen Wenn KA beantragt werden muss und es kommt dann zu KA, muss man die nicht verplanten Urlaustage vorher nehmen oder werden die nicht verplanten Urlaubstage in der KA eingerechnet?? oder hat die KU mit den ungeplanten Urlaubstage nichts zu tun?
Bleibt gesund
Community-Antworten (4)
01.04.2020 um 13:15 Uhr
die KU hat mit den ungeplanten Urlaubstage nichts zu tun
01.04.2020 um 13:23 Uhr
KA ist vermutlich Kurzarbeit.
Was ist aber KU?
"Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - § 96 Erheblicher Arbeitsausfall (1) (...) (4) (...) Als vermeidbar gilt insbesondere ein Arbeitsausfall, der 1.(...) 2. durch die Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub ganz oder teilweise verhindert werden kann, soweit vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Urlaubsgewährung nicht entgegenstehen, oder 3. (...)."
01.04.2020 um 13:49 Uhr
........ was jedoch mit vielen kann´s und nicht mit muss bestückt ist.
01.04.2020 um 19:27 Uhr
Klar ist, Resturlaub aus dem Vorjahr muss verbraucht sein. Stundenguthaben müssen abgeschmolzen sein, da gibt es ein paar Ausnahmeregelungen was man behalten darf. Der einzelne Mitarbeiter bekommt so lange sein reguläres Gehalt, bis das erfüllt ist. Erst danach fällt er in KU. Wenn der Arbeitgeber mitmacht kann der MA während der KU Urlaub nehmen. Für die Urlaubstage erhält er sein volles Gehalt und bessert dadurch sein Einkommen auf.
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