Erstellt am 01.04.2020 um 11:15 Uhr von Kjarrigan
die KU hat mit den ungeplanten Urlaubstage nichts zu tun
Erstellt am 01.04.2020 um 11:23 Uhr von Pjöööng
KA ist vermutlich Kurzarbeit.
Was ist aber KU?
"Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -
§ 96 Erheblicher Arbeitsausfall
(1) (...)
(4) (...) Als vermeidbar gilt insbesondere ein Arbeitsausfall, der
1.(...)
2. durch die Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub ganz oder teilweise verhindert werden kann, soweit vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Urlaubsgewährung nicht entgegenstehen, oder
3. (...)."
Erstellt am 01.04.2020 um 11:49 Uhr von Dummerhund
........ was jedoch mit vielen kann´s und nicht mit muss bestückt ist.
Erstellt am 01.04.2020 um 17:27 Uhr von seehas
Klar ist, Resturlaub aus dem Vorjahr muss verbraucht sein. Stundenguthaben müssen abgeschmolzen sein, da gibt es ein paar Ausnahmeregelungen was man behalten darf.
Der einzelne Mitarbeiter bekommt so lange sein reguläres Gehalt, bis das erfüllt ist. Erst danach fällt er in KU.
Wenn der Arbeitgeber mitmacht kann der MA während der KU Urlaub nehmen. Für die Urlaubstage erhält er sein volles Gehalt und bessert dadurch sein Einkommen auf.