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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaub nehmen zwischen den Kurzarbeitstagen

M
magici
Apr 2020 bearbeitet

Hallo, wir arbeiten 2 Tage in der Woche kurz. In meinem Fall Di. + Do. Jetzt möchte ich gerne den Mittwoch Urlaub oder Überstundenabbau nehmen. Wurde mir verweigert mit der Begründung, ich würde dann ja mit dem KA Tag meinen Urlaub verlängern, deshalb dürfte man an KA angrenzende Tage nicht frei nehmen. In meinem Fall mit Di. + Do. wären das aber alle Tage. Desweiteren wurde gesagt, dass man die KA Tage nicht durch Erholungsurlaub ersetzen darf. Ist das alles so richtig?

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Community-Antworten (3)

D
DummerHund

25.04.2020 um 11:58 Uhr

Grundsätzlich sollte man sich erst einmal die Frage stellen warum der Überstundenabbau nicht schon vor Beginn der KA erfolgt ist. Diese sollten bei KA nämlich vor Beginn der KA runter gefahren werden. Im weiterem ist die Begründung das du mit einem Urlaubstag am Mittwoch deinen Urlaub verlängern würdest Falsch. Der Di.+Do. ist ja kein Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz, sondern sind Tage der KA: Hier sollte dir der AG schriftl. zeigen wo er sein Wissen her hat. Auch das man generell KA Tage nicht durch Erholungsurlaub ersetzen darf.

Für dich mal zur Gegenagumetation: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/kurzarbeit-rechte-und-pflichten-3-urlaub-waehrend-der-kurzarbeit_idesk_PI42323_HI569642.html

M
magici

26.04.2020 um 10:17 Uhr

Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass der Überstundenabbau bereits auf den Sockelwert erfolgt ist (nach SGB §96 Abs. 4 Satz 5). Bei Haufe lese ich jetzt aber raus, dass wenn ich einen Tag frei nehme dafür ein KA Tag gestrichen wird.

S
seehas

27.04.2020 um 10:05 Uhr

Klar, bei Urlaub und Stundenabbau zahlt der AG das volle Gehalt. Bei Kurzarbeit übernimmt die Arbeitsagentur.

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