Erstellt am 25.04.2020 um 09:58 Uhr von Dummerhund
Grundsätzlich sollte man sich erst einmal die Frage stellen warum der Überstundenabbau nicht schon vor Beginn der KA erfolgt ist. Diese sollten bei KA nämlich vor Beginn der KA runter gefahren werden.
Im weiterem ist die Begründung das du mit einem Urlaubstag am Mittwoch deinen Urlaub verlängern würdest Falsch. Der Di.+Do. ist ja kein Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz, sondern sind Tage der KA:
Hier sollte dir der AG schriftl. zeigen wo er sein Wissen her hat. Auch das man generell KA Tage nicht durch Erholungsurlaub ersetzen darf.
Für dich mal zur Gegenagumetation:
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/kurzarbeit-rechte-und-pflichten-3-urlaub-waehrend-der-kurzarbeit_idesk_PI42323_HI569642.html
Erstellt am 26.04.2020 um 08:17 Uhr von magici
Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass der Überstundenabbau bereits auf den Sockelwert erfolgt ist (nach SGB §96 Abs. 4 Satz 5).
Bei Haufe lese ich jetzt aber raus, dass wenn ich einen Tag frei nehme dafür ein KA Tag gestrichen wird.
Erstellt am 27.04.2020 um 08:05 Uhr von seehas
Klar, bei Urlaub und Stundenabbau zahlt der AG das volle Gehalt. Bei Kurzarbeit übernimmt die Arbeitsagentur.