AG möchte, dass der BR die Verhandlungen zu einer BV-Urlaub mit einem arbeitgebernahen Ersatzmitglied (Inhouse Consultant!) durchführt.

Wir im Gremium sehen das grundsätzlich recht skeptisch, was aber nicht ganz wichtig ist. Wichtiger ist die Frage, ob das rechtlich i.O. ist, im Bezug auf das Ersatzmitglied? Das Ersatzmitglied ist natürlich kein Leitender Angestellter, hat weder ppa., noch eine Generalvollmacht.

Grundsätzlich ist es so (und hier setzt ein weiteres Problem für uns als 3er Gremium an), dass wir solche BVs gerne direkt mit dem AG verhandeln würden, da sich die Verhandlungen so natürlich in die Länge ziehen (was der AG natürlich forciert!) und viel Stille Post gespielt wird, was alles nicht wirklich erleichtert...