Erstellt am 03.04.2017 um 17:13 Uhr von gironimo
Wenn der AG diesen Menschen mit den entsprechenden Vollmachten ausstattet, darf er ihn auch in seinem Namen verhandeln lassen.
Wenn ihr merkt, dass das unfruchtbar ist, liegt es an euch. Druck zu machen, und - falls erforderlich - auch die E-Stelle schnell ins Spiel zu bringen.
Erstellt am 03.04.2017 um 20:47 Uhr von KörperKlaus
Was sind denn die entsprechenden Vollmachten? Prokura oder Generalvollmacht? Oder reicht doch das einfache Deligieren?
Erstellt am 05.04.2017 um 09:35 Uhr von rsddbr
Ich zitiere mal ein anderes BR-freundliches Portal:
"Der Arbeitgeber ist außerdem Organ der Betriebsverfassung und damit Ansprechpartner des Betriebsrats und gleichberechtigter Betriebspartner im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Gesetzesregelungen. Bei Entscheidungen des Arbeitgebers in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten hat der Betriebsrat im Rahmen der im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenen Regelungen mitzuwirken oder mitzubestimmen. Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG) verpflichtet den Arbeitgeber, möglichst selbst mit dem Betriebsrat zu beraten und zu verhandeln. Er kann eine an der Betriebsleitung verantwortlich beteiligte Person beauftragen, ihn zu vertreten. Der Betriebsrat kann jedoch verlangen, dass der Vertreter des Arbeitgebers im Hinblick auf die zu beratende Angelegenheit sachkundig und berechtigt ist, die notwendigen Auskünfte zu erteilen (BAG v. 11.12.91 - 7 ABR 16/91). Im Falle von Verhandlungen muss diese Person entscheidungsbefugt sein."
Erstellt am 05.04.2017 um 10:02 Uhr von Pjöööng
Eine Betriebsvereinbarung wird zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat verhandelt. Es erscheint mir widersinnig dass ein BR-(Ersatz-)Mitglied hier die Arbeitgeberfunktion einnimmt. Ich denke dass der Arbeitgeber vor Gericht mit diesem Ansinnen Schiffbruch erleiden würde.
Man könnte natürlich darübner nachdenken, die Verhandlungen wenig kompromissbereit und mit hoher Schlagzahl zu führen um möglichst Rasch die Einigungsstelle ins Gespräch zu bringen.
Das Marketing für den BR könnte hier unbezahlbar sein.