Einen guten Abend in die Runde. Ich stehe vor einem kleinen Problem und hoffe das Ihr mir hier helfen könnt. WIr haben einen Betriebsrat mit einer Person. Unsere Unternehmensgröße gibt kein größeres Gremium her.
Als Ersatzmitglied bin ich nach Ausscheiden des einzigen Betriebsratsmitglieds unseres Betriebsrats nachgerückt. Jetzt gibt es kein Ersatzmitglied mehr da nur 2 PErsonen zur Wahl standen.
Ich habe nicht vor aus dem Unternehmen auszuscheiden oder zurückzutreten. Bin also als BR handlungsfähig. Was ist aber wenn ich in den URlaub oder gar für längere Zeit krank werden sollte? Dann kann ich niemanden als Ersatz bestimmen. Allerdings passt ja der Satz:

Sind keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden und scheidet ein Betriebsratsmitglied dauerhaft aus, so muss gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG ein neuer Betriebsrat gewählt werden.

nicht, da ich ja nicht dauerhaft ausscheide. Kann ich jemanden als Ersatz für mich bestimmen?