Ersatzmitglied - Büroarbeiten ( Vertretung )
Hallo zusammen,
kann bei Abwesenheit des BR-Vorst.u.Stellv. ein Ersatzmitglied Büroarbeiten machen, meiner Meinung nein ????
Gruß Willi
Community-Antworten (4)
07.06.2006 um 14:47 Uhr
moin willi,
warum nicht? es sei denn, ihr habt euch eine sehr rigide geschäftsordnung gegeben... wer soll denn sonst die anfallenden arbeiten erledigen? vom grundsatz her sind alle BR mitglieder gleich, der vors. hat nur einige aufgaben mehr...
gruß, packer
07.06.2006 um 15:21 Uhr
Theoretisch kann die Büroarbeiten sogar ein Mitarbeiter machen, welcher nicht im BR ist, siehe §40 BetrVG.
07.06.2006 um 21:03 Uhr
@Frank B. entscheidend ist der tatsächliche Arbeitsanfall!
@willi ausschlaggebend ist doch, wie lange der BRV und sein Stellvertreter "abwesend" sind, und ob nicht ein reguläres BR-Mitglied, sollte wirklich was dringendes zu erledigen sein, diese Aufgabe übernehmen kann. Ich meine, dass ein Ersatzmitglied diese Arbeiten nicht erledigen darf. Frage: Habt ihr eine GO?
08.06.2006 um 10:54 Uhr
@Willi
Interessante Frage. Wie Mona-Lisa schon gefragt hat, was bedeutet hier "abwesend". Wenn abwesend mit Dienstreise, Urlaub, Krankheit usw. gleichzusetzen sind, dann rückt doch für diesen Zeitraum ein Ersatzmitglied nach. Dieses Ersatzmitglied ist dann für diesen Zeitraum ein BRM. Der darf dann doch ganz gewiss BR Arbeit erledigen.
Was sind das denn für Büroarbeiten?
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