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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ersatzmitglied - Büroarbeiten ( Vertretung )

W
willi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

kann bei Abwesenheit des BR-Vorst.u.Stellv. ein Ersatzmitglied Büroarbeiten machen, meiner Meinung nein ????

Gruß Willi

2.49704

Community-Antworten (4)

P
packer

07.06.2006 um 14:47 Uhr

moin willi,

warum nicht? es sei denn, ihr habt euch eine sehr rigide geschäftsordnung gegeben... wer soll denn sonst die anfallenden arbeiten erledigen? vom grundsatz her sind alle BR mitglieder gleich, der vors. hat nur einige aufgaben mehr...

gruß, packer

FB
Frank B.

07.06.2006 um 15:21 Uhr

Theoretisch kann die Büroarbeiten sogar ein Mitarbeiter machen, welcher nicht im BR ist, siehe §40 BetrVG.

M
Mona-Lisa

07.06.2006 um 21:03 Uhr

@Frank B. entscheidend ist der tatsächliche Arbeitsanfall!

@willi ausschlaggebend ist doch, wie lange der BRV und sein Stellvertreter "abwesend" sind, und ob nicht ein reguläres BR-Mitglied, sollte wirklich was dringendes zu erledigen sein, diese Aufgabe übernehmen kann. Ich meine, dass ein Ersatzmitglied diese Arbeiten nicht erledigen darf. Frage: Habt ihr eine GO?

S
stinker

08.06.2006 um 10:54 Uhr

@Willi

Interessante Frage. Wie Mona-Lisa schon gefragt hat, was bedeutet hier "abwesend". Wenn abwesend mit Dienstreise, Urlaub, Krankheit usw. gleichzusetzen sind, dann rückt doch für diesen Zeitraum ein Ersatzmitglied nach. Dieses Ersatzmitglied ist dann für diesen Zeitraum ein BRM. Der darf dann doch ganz gewiss BR Arbeit erledigen.

Was sind das denn für Büroarbeiten?

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