Erstellt am 07.06.2006 um 12:47 Uhr von packer
moin willi,
warum nicht?
es sei denn, ihr habt euch eine sehr rigide geschäftsordnung gegeben...
wer soll denn sonst die anfallenden arbeiten erledigen? vom grundsatz her sind alle BR mitglieder gleich, der vors. hat nur einige aufgaben mehr...
gruß,
packer
Erstellt am 07.06.2006 um 13:21 Uhr von Frank B.
Theoretisch kann die Büroarbeiten sogar ein Mitarbeiter machen, welcher nicht im BR ist, siehe §40 BetrVG.
Erstellt am 07.06.2006 um 19:03 Uhr von Mona-Lisa
@Frank B.
entscheidend ist der tatsächliche Arbeitsanfall!
@willi
ausschlaggebend ist doch, wie lange der BRV und sein Stellvertreter "abwesend" sind, und ob nicht ein reguläres BR-Mitglied, sollte wirklich was dringendes zu erledigen sein, diese Aufgabe übernehmen kann.
Ich meine, dass ein Ersatzmitglied diese Arbeiten nicht erledigen darf.
Frage:
Habt ihr eine GO?
Erstellt am 08.06.2006 um 08:54 Uhr von stinker
@Willi
Interessante Frage. Wie Mona-Lisa schon gefragt hat, was bedeutet hier "abwesend". Wenn abwesend mit Dienstreise, Urlaub, Krankheit usw. gleichzusetzen sind, dann rückt doch für diesen Zeitraum ein Ersatzmitglied nach. Dieses Ersatzmitglied ist dann für diesen Zeitraum ein BRM. Der darf dann doch ganz gewiss BR Arbeit erledigen.
Was sind das denn für Büroarbeiten?