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Schulungen

D
Dotty1
Nov 2023 bearbeitet

Ich bin in einem 7-Gremium und mir geht es im Moment um Schulungen. Leider bin ich die einzige wo diese Schulungen machen möchte. Die anderen wollen nicht oder haben Angst vor Ärger mit dem Chef. Ich muss dazu sagen, unser Chef ist da sehr schwierig was Betriebsrat-Arbeit angeht. Bisher ist es so, daß der Rat gar kein Mitspracherecht hat und eigentlich nichts macht. Er ist halt da, mehr auch nicht. Da vom Gremium eigentlich niemand dagegen ist, daß ich Seminare mache. Aber dafür kämpfen würden sie nicht. Also habe ich Angebote eingeholt, da kahm gleich die Antwort" das zahlt der Chef nie". Was kann ich als einzelner Betriebsrat machen um doch die Seminare zu bekommen?

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Community-Antworten (17)

S
seehas

07.11.2023 um 09:04 Uhr

Wenn das Gremium beschließt, dass du an dem Seminar teilnehmen sollst, dann muss der Chef das übernehmen. Im Zweifelsfall unterstützt dich meistens der Anbieter eines Seminars dabei.

D
DummerHund

07.11.2023 um 09:50 Uhr

Zumal, hat der AG Einwände gegen die Schulung kann er nicht einfach sagen "Nein" und damit ist die Sache gegessen. Je nach Begründung seiner Einwände muss er den Weg übers Gericht oder aber der Einigungsstelle gehen. Da sehe ich dann eher schwarz für den AG. Da du bisher noch keine Schulungen hattest, laut Gesetz aber verpflichtet bist dich weiter zu bilden und auch Schulungen zu besuchen. Dies gilt im übrigen auch für den Rest des BR--- man ist verpflichtet.

M
Meph1977

07.11.2023 um 09:55 Uhr

Den Kollegen im BR kannst du auch gerne mitteilen. sie dürfen sich nicht nur Schulen lassen. Sie müssen sich schulen lassen. Zu mindest die Grundschulungen sind für jedes BR Mitglied verpflichtend.

Edith sagt: jetzt war so ein Dummerhund schneller :-)

D
DummerHund

07.11.2023 um 10:03 Uhr

@ Meph1977 Zungerausstreck.

R
RudiRadeberger

07.11.2023 um 10:44 Uhr

https://www.betriebsrat.com/br-forum/278191/betriebsratsmitglieder-wollen-keine-schulung-besuchen

Das Thema gab es schon ein paar mal. Schau mal hier rein.

An dem Punkt, dass der AG "nein" sagt, seid ihr ja noch gar nicht. Sondern ihr fasst ja nicht einmal den entsprechenden Beschluss. Dann sieht es bei einem Verhältnis von 1:6 erstmal schlecht aus für dich.

G
GabrielBischoff

07.11.2023 um 10:46 Uhr

Ich möchte euch einzeln schütteln (außer dich). Ein Betriebsrat ist ohne Grundschulungen nicht arbeitsfähig. Ist wisst ja noch nicht mal, was ihr nicht wisst - ohne BR1.

7 Mitglieder - ihr habt mehr als 100 People zu vertreten, Leute! Die vertrauen euch und brauchen euch!

D
DummerHund

07.11.2023 um 12:28 Uhr

@ RudiRadeberger TE schreibt: " Da vom Gremium eigentlich niemand dagegen ist, daß ich Seminare mache." Du schreibst: " Dann sieht es bei einem Verhältnis von 1:6 erstmal schlecht aus für dich."

Passt nicht zusammen.

K
Kehler

07.11.2023 um 12:39 Uhr

  1. der BRV erstellt die Tagesordnung zur Sitzung. In der muss stehen, das du auf Schulung (BRM XYZ wird am DATUM bis DATUM, zur SCHULUNG in ORT) geschickt werden sollst.
  2. in der Sitzung wird nun über diesen Punkt abgestimmt, ein Beschluss gefasst. Wenn die Mehrheit dafür ist, darfst du gehen. Enthaltungen zählen als Nein.
  3. den Beschluss dem Arbeitgeber mitteilen. Mach die Schulungen bei der W.A.F., die helfen dir gerne bei der Anmeldung und allem was dazugehört.

siehe: https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsrat/beschlussfassung

R
RudiRadeberger

07.11.2023 um 12:55 Uhr

" Da vom Gremium eigentlich niemand dagegen ist, daß ich Seminare mache."

Korrekt.

Aber so dafür, dass es zu einer entsprechenden Beschlussfassung kommt, ist man offenbar auch nicht.

D
Dotty1

07.11.2023 um 13:36 Uhr

Ja, da funktioniert einiges nicht. Deswegen ja die Frage , was ich noch unternehmen kann um sie endlich wach zurütteln?

C
Challenger

07.11.2023 um 13:39 Uhr

Zitat : Ich bin in einem 7-Gremium und mir geht es im Moment um Schulungen. Leider bin ich die einzige wo diese Schulungen machen möchte. Die anderen wollen nicht oder haben Angst vor Ärger mit dem Chef.

Fordere den BR auf Dich per Beschluss auf ein Seminar zu entsenden. Unterlässt er dies, erfüllt er meiner Auffassung nach den Tatbestand der Behinderung der Betriebsratstätigkeit. Das Störungs- und/oder Behinderungsverbot richtet sich gegenüber jedermann, also nicht nur gegen den AG.Vergleich :

Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 26. November 2013 – 7 TaBV 74/13:

“Der Begriff der Störung bzw. Behinderung der Betriebsratstätigkeit nach § 78 Satz 1 BetrVG ist sehr weitgehend: Er umfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit, wobei ein Verschulden oder eine Absicht zur Behinderung nicht erforderlich ist. Hieraus folgt, dass Anweisungen der Arbeitgeberin, die sich nicht im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Normen halten, in der Regel als Störung der Betriebsratsarbeit zu qualifizieren sind.

Zitat : Ich muss dazu sagen, unser Chef ist da sehr schwierig was Betriebsrat-Arbeit angeht. Bisher ist es so, daß der Rat gar kein Mitspracherecht hat und eigentlich nichts macht. Er ist halt da, mehr auch nicht.

Der BR ist verpflichtet, sein MBR auch gegen den Willen des AG durchzusetzen, notfalls mit gerichtlichen Zwangsmaßnahmen, z.B. §23 BetrVG.

Zitat : Also habe ich Angebote eingeholt, da kam gleich die Antwort" das zahlt der Chef nie". Was kann ich als einzelner Betriebsrat machen um doch die Seminare zu bekommen?

Auch als einzelnes BR'mitglied kannst Du gegen die Störung und/oder Behinderung seitens des AG oder BR vorgehen. Vergleich :

Betriebsverfassungsgesetz § 78 Schutzbestimmungen Die Mitglieder des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Wirtschaftsausschusses, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 genannten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, einer tariflichen Schlichtungsstelle (§ 76 Abs. 8) und einer betrieblichen Beschwerdestelle (§ 86) sowie Auskunftspersonen (§ 80 Absatz 2 Satz 4) dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.

D
DummerHund

07.11.2023 um 16:28 Uhr

Ihr seit Betriebsrat. In der Funktion habt ihr keinen Chef, sondern nur ein Vertragspartner. Das genannte und § 23 BetrVG sollte dem BR Erleuchtung bringen.

T
Tagträumer_5

07.11.2023 um 19:41 Uhr

Blödsinn, niemand braucht einen BR, deswegen ist die Gründung eines solchen auch nicht verpflichtend!

Selbstverständlich hat der BR einen Chef, dass ist der Kunde!

D
DummerHund

07.11.2023 um 20:44 Uhr

"Blödsinn, niemand braucht einen BR" schreibt ausgerechnet jemand in einem BR Forum. Ich glaube ich werde mich mal im Sahara Forum anmelden und denen allen Angelzeug nahe legen.

NB
nicht brauchen

08.11.2023 um 09:22 Uhr

Toll Troll Zitat von Nachtschwärmer: "Selbstverständlich hat der BR einen Chef, dass ist der Kunde!"

Wo steht das im BetrVG? Kannst du mir da mal helfen? Wenn ich zur Post gehe bin ich der Chef vom BR und kann denen sagen jetzt langts mit Sitzung und bearbeitet mal meine Sendung? Übrigens verpfichtend ist es nicht aber laut Wortlaut: Betriebsverfassungsgesetz § 1 Errichtung von Betriebsräten (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.

soll es eigentlich die Regel sein. Dass der BR nur Bremse und Verweigerer ist kann zutreffen aber meist ist er sogar Garant für mehr Erfolg und Zufriedenheit. Wahrscheinlich hat ein BR deiner Entlassung zugestimmt und jetzt bist du auf alle BRs sauer...

C
Challenger

08.11.2023 um 14:36 Uhr

Hallo, nicht brauchen

Deinen Beitrag wird Traumtänzer nicht begreifen. Dazu ist er intellektuell nicht in der Lage

M
Muschelschubser

08.11.2023 um 14:49 Uhr

Wenn die Zusammenarbeit gut funktioniert, dann sichert der Betriebsrat sogar Entscheidungen der GL juristisch ab, im Rahmen seiner Möglichkeiten.

Das funktioniert natürlich nur bedingt, wenn beide Parteien einander als Teufelszeug abtun.

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