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Schulungen

B
Brausepo
Dez 2017 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin seit April 2017 ein neues freigestelltes Mitglied im BR. Ich werde jetzt meine Freistellung zurück ziehen. Der Grund liegt darin das das Arbeitsverhältnis im Betriebsratsbüro nicht mehr tragbar ist. Ich werde aber weiterhin als Betriebsrat tätig sein. Jetzt habe ich in der Zeit als Betriebsrat eine Schulung mitgemacht (BR1 u. BR2). Ich würde mich aber auch gerne weiterbilden damit ich meine Arbeit als Betriebsrat sicher wahr nehmen kann. Wenn ich auch im nächsten Jahr eine Schulung in Arbeitsrecht beim Betriebsrat fordern würde, wüsste ich das man sie nicht beschließen würde. wie würde ich dennoch zu meinem Recht der Schulung kommen. Kennt sich da jemand in diesem speziellen Fall aus oder hat sowas schon mal erlebt?

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Community-Antworten (7)

H
hansimglueck

28.11.2017 um 10:16 Uhr

Im nächsten Jahr sind doch Wahlen. Da ändern sich vielleicht die Umstände. (Du wirst vielleicht nicht mehr gewählt).

B
Brausepo

28.11.2017 um 10:21 Uhr

Hallo Hansimglueck, nicht bei uns da wir aus einem Spatenbetriebsrat einen Konzernbetriebsrat gemacht haben und wir die Wahl ein Jahr vorgezogen haben. das bedeutet das wir jetzt 5 Jahre im Amt sind.

P
Pjöööng

28.11.2017 um 11:21 Uhr

Beschlussverfahren.

C
celestro

28.11.2017 um 11:42 Uhr

Ich würde auch zunächst einmal den "normalen" Gang gehen und darauf hinweisen, daß Du nicht nur das Recht auf die Schulung hast, sondern auch die Pflicht. Und dann schauen was passiert.

B
Brausepo

28.11.2017 um 11:48 Uhr

Ok ich werde es im nächsten Jahr mal testen. Nur ist Rest der Betriebsräte hörig und wenn er nicht will dann die anderen auch nicht. Aus dem Grunde kann ich das auch nicht mehr hier so weiter machen. Aber vielen Dank an Alle!!!

C
Challenger

28.11.2017 um 12:25 Uhr

Zitat : Der Grund liegt darin das das Arbeitsverhältnis im Betriebsratsbüro nicht mehr tragbar ist.

Warum ist das Arbeitsverhältnis im Betriebsratsbüro denn nicht mehr tragbar ?

Zitat : Ich werde jetzt meine Freistellung zurück ziehen.

Das würde ich mir an Deiner Stelle aber mal genau überlegen. Denn es gibt andere Wege untragbare Zustände zu beseitigen, als die Freistellung aufzugeben.

B
Brausepo

28.11.2017 um 12:54 Uhr

Die anderen Betriebsräte folgen dem Vorstand aufs Wort. Und ich bin einer der nicht immer die Meinung der anderen vertritt. Das war auch mein Ansatz in den Betriebsrat zu gehen. Wenn ich daran denke das er BR1 und BR2 zusammen als eine Woche Seminar rausgehandelt hat weil er meint das von den nicht Freigestellten eh nichts kommt und er unbedingt sparen will..... und alle machen es mit. Wenn er sagt Handheben dann heben sie die Hand. bis auf 1 oder 2. die von einer anderen Liste sind. (Listenwahl). Das sind aber bei 26 Mitgliedern nicht viel. Aber wenn ich die Freistellung abgebe und weiterhin Betriebsrat bleiben möchte. Ist doch der Arbeitgeber verpflichtet mir wieder Arbeit zuzuweisen für das gleiche Gehalt bis mindesten 1 Jahr nach Amtsende als Betriebsrat oder?

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