Hallo zusammen,

ich bin seit April 2017 ein neues freigestelltes Mitglied im BR. Ich werde jetzt meine Freistellung zurück ziehen. Der Grund liegt darin das das Arbeitsverhältnis im Betriebsratsbüro nicht mehr tragbar ist. Ich werde aber weiterhin als Betriebsrat tätig sein.
Jetzt habe ich in der Zeit als Betriebsrat eine Schulung mitgemacht (BR1 u. BR2). Ich würde mich aber auch gerne weiterbilden damit ich meine Arbeit als Betriebsrat sicher wahr nehmen kann. Wenn ich auch im nächsten Jahr eine Schulung in Arbeitsrecht beim Betriebsrat fordern würde, wüsste ich das man sie nicht beschließen würde. wie würde ich dennoch zu meinem Recht der Schulung kommen. Kennt sich da jemand in diesem speziellen Fall aus oder hat sowas schon mal erlebt?