Schulungen
Hallo zusammen,
bei uns im Betrieb blockiert der Betriebsratsvorsitzende Schulungen für die neuen Mitglieder im Gremium. Er will erst, dass man sich in die Arbeit einbringt und mindestens 6 Monate im Gremium ist, bevor es zu Schulungen gehen soll. Ohne die erforderliche Kenntnis natürlich nicht wirklich machbar und einige andere Mitglieder tanzen nach dessen Pfeife. Alles was er sagt, ist quasi Gesetz. Es ist so anstrengend
Community-Antworten (13)
21.02.2024 um 16:38 Uhr
Grundlagenschulungen sind nicht optional, sondern verpflichtend. Sie sind elemantar, um die Pflichten des Mandats erfüllen zu können.
Weiß Euer BRV das, oder muss er explizit nochmal darauf hingewiesen werden? Er behindert Dich damit in Deiner Arbeit, und das darf er genau so wenig wie der AG oder sonstige Beschäftigte.
Wie groß ist denn das Gremium? Für einen wirksamen Beschluss zum Seminarbesuch braucht man ja theoretisch den BRV nicht. Oder kuschen die anderen?
Wenn alle Stricke reißen, kann man sich den Seminarbesuch auch erstreiten.
"Das haben wir schon immer so gemacht" ist hier jedenfalls kein Argument.
21.02.2024 um 16:40 Uhr
Du verlangst einfach, dass er die geplante Schulung auf die Tagesordnung nimmt. Wenn er sich weigert beauftragst du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das gleiche kannst du machen wenn der BR mehrheitlich die Zustimmung verweigert. Als erstes würde ich aber mit dem Schulungsanbieter sprechen.
21.02.2024 um 17:13 Uhr
Unser Gremium besteht aus 13 Mitgliedern und neun tanzen quasi nach seiner Pfeife. Ja, man muss ihn definitiv drauf hinweisen dass er Schulungen oder uns restlichen Mitglieder nicht behindern darf und wenn man das tut, kommen dumme Sprüche.
21.02.2024 um 18:26 Uhr
Sensibilisiere dein Mitglieder im BR. Ein BRV ist nur das Sprachrohr der Gemeinschaft und nicht dessen Chef. Und wie oben schon geschrieben, Schulungen sind Pflicht und seine Argumentation für den After Eight
21.02.2024 um 22:36 Uhr
Also ich habe auch noch ein Privatleben, hat nicht jeder ich weiß. Übrigens ja, ich lese die Gesetzestexte etc aber eine Schulung vermittelt einem viel mehr und man versteht auch nicht immer alles. In der Schulung wird das besser erklärt. Zumal selbst die Bücherbeschaffung über unseren BR die reinste Katastrophe ist und wir nicht die aktuellsten Ausgaben bekommen. Kostet ja alles zuviel Geld.
21.02.2024 um 22:55 Uhr
Den Troll solltest du besser ignorieren.
22.02.2024 um 09:01 Uhr
@Admins Kann man diesen diesem Troll nicht endlich mal den Stecker ziehen?
@Luna Antworten von diesem Kerl gar nicht ernst nehmen, der hat keine Ahnung
22.02.2024 um 09:29 Uhr
"Nunja, wenn es bei Gesetzestexten schon scheitert, wäre die Schulung nur herausgeschmissene Kohle."
sagt der, der 99,9% der Gesetztestexte falsch versteht.
22.02.2024 um 09:32 Uhr
Der Tagträumer erinnert mich total an unsere Vorsitzenden. Der googelt allerdings lieber als zu lesen.
22.02.2024 um 09:52 Uhr
Kann man den ENDLICH mal sperren, vielleicht finden die Admins ihn "niedlich", aber unsicheren Fragestellern hilft das nicht wirklich weiter. Irgendwann sind alle im Forum mit der anderen Domain, weil's einfach zuviel ist.
Zur Frage - tatsächlich muss jemand deinen BRV einnorden. Er handelt gegen das BetrVG.
22.02.2024 um 10:28 Uhr
Gesperrt wurde der Tagträumer wohl schon ein paar Mal. Nicht umsonst ist er mittlerweile als Nr. 5 unterwegs. Irgendwo muss er halt seine unglückliche Kindheit kompensieren. Und da ist es doch besser er schreibt hier Unsinn statt woanders Amok zu laufen.
22.02.2024 um 11:12 Uhr
@seehas Wir müssen halt souverän damit umgehen.
22.02.2024 um 21:46 Uhr
Schritt 1: Suche unter den 9 Hörigen noch ein oder zwei Mitstreiter, dann seid ihr 4 und habt damit die für einen Antrag auf Aufnahme in der Tagesordnung notwendige Anzahl der Stimmen. Schirtt 2: Mache in der Sitzung für das Protokoll klar, dass ihr als BR-Mitglied einen Rechtsanspruch auf die Grundlagenfürtbildungen habt und dass der BRV diese nicht an interne Regeln binden darf. Tut er das doch und lässt die Mehrheit des BRs ihm gewähren, so kann der einzelne Betroffene eine Anziege wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit erstatten. Weigert sich der BRV beharrlich die rechtmäßie Anträge für die Tagesordnung aufzunehmen, dann braucht ihr Rechtsbeistand, am Besten von eure Gewerkschaft, denn diese kann dann (§23 BetrVG) die Amtsenthebung des BRVs beim Arbeitsgericht beantragen.
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