Erstellt am 21.02.2024 um 15:38 Uhr von Muschelschubser
Grundlagenschulungen sind nicht optional, sondern verpflichtend.
Sie sind elemantar, um die Pflichten des Mandats erfüllen zu können.
Weiß Euer BRV das, oder muss er explizit nochmal darauf hingewiesen werden?
Er behindert Dich damit in Deiner Arbeit, und das darf er genau so wenig wie der AG oder sonstige Beschäftigte.
Wie groß ist denn das Gremium?
Für einen wirksamen Beschluss zum Seminarbesuch braucht man ja theoretisch den BRV nicht. Oder kuschen die anderen?
Wenn alle Stricke reißen, kann man sich den Seminarbesuch auch erstreiten.
"Das haben wir schon immer so gemacht" ist hier jedenfalls kein Argument.
Erstellt am 21.02.2024 um 15:40 Uhr von Catweazle
Du verlangst einfach, dass er die geplante Schulung auf die Tagesordnung nimmt. Wenn er sich weigert beauftragst du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das gleiche kannst du machen wenn der BR mehrheitlich die Zustimmung verweigert. Als erstes würde ich aber mit dem Schulungsanbieter sprechen.
Erstellt am 21.02.2024 um 16:13 Uhr von Luna 12
Unser Gremium besteht aus 13 Mitgliedern und neun tanzen quasi nach seiner Pfeife. Ja, man muss ihn definitiv drauf hinweisen dass er Schulungen oder uns restlichen Mitglieder nicht behindern darf und wenn man das tut, kommen dumme Sprüche.
Erstellt am 21.02.2024 um 17:26 Uhr von Dummerhund
Sensibilisiere dein Mitglieder im BR. Ein BRV ist nur das Sprachrohr der Gemeinschaft und nicht dessen Chef. Und wie oben schon geschrieben, Schulungen sind Pflicht und seine Argumentation für den After Eight
Erstellt am 21.02.2024 um 20:56 Uhr von Tagträumer_5
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Erstellt am 21.02.2024 um 21:36 Uhr von Luna 12
Also ich habe auch noch ein Privatleben, hat nicht jeder ich weiß. Übrigens ja, ich lese die Gesetzestexte etc aber eine Schulung vermittelt einem viel mehr und man versteht auch nicht immer alles. In der Schulung wird das besser erklärt. Zumal selbst die Bücherbeschaffung über unseren BR die reinste Katastrophe ist und wir nicht die aktuellsten Ausgaben bekommen. Kostet ja alles zuviel Geld.
Erstellt am 21.02.2024 um 21:55 Uhr von Catweazle
Den Troll solltest du besser ignorieren.
Erstellt am 21.02.2024 um 22:29 Uhr von Tagträumer_5
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Erstellt am 22.02.2024 um 08:01 Uhr von Rakshazar
@Admins
Kann man diesen diesem Troll nicht endlich mal den Stecker ziehen?
@Luna
Antworten von diesem Kerl gar nicht ernst nehmen, der hat keine Ahnung
Erstellt am 22.02.2024 um 08:29 Uhr von Kehler
"Nunja, wenn es bei Gesetzestexten schon scheitert, wäre die Schulung nur herausgeschmissene Kohle."
sagt der, der 99,9% der Gesetztestexte falsch versteht.
Erstellt am 22.02.2024 um 08:32 Uhr von Luna 12
Der Tagträumer erinnert mich total an unsere Vorsitzenden. Der googelt allerdings lieber als zu lesen.
Erstellt am 22.02.2024 um 08:52 Uhr von GabrielBischoff
Kann man den ENDLICH mal sperren, vielleicht finden die Admins ihn "niedlich", aber unsicheren Fragestellern hilft das nicht wirklich weiter. Irgendwann sind alle im Forum mit der anderen Domain, weil's einfach zuviel ist.
Zur Frage - tatsächlich muss jemand deinen BRV einnorden. Er handelt gegen das BetrVG.
Erstellt am 22.02.2024 um 09:28 Uhr von seehas
Gesperrt wurde der Tagträumer wohl schon ein paar Mal. Nicht umsonst ist er mittlerweile als Nr. 5 unterwegs. Irgendwo muss er halt seine unglückliche Kindheit kompensieren. Und da ist es doch besser er schreibt hier Unsinn statt woanders Amok zu laufen.
Erstellt am 22.02.2024 um 10:12 Uhr von Dummerhund
@seehas
Wir müssen halt souverän damit umgehen.
Erstellt am 22.02.2024 um 20:46 Uhr von Olav HB
Schritt 1: Suche unter den 9 Hörigen noch ein oder zwei Mitstreiter, dann seid ihr 4 und habt damit die für einen Antrag auf Aufnahme in der Tagesordnung notwendige Anzahl der Stimmen.
Schirtt 2: Mache in der Sitzung für das Protokoll klar, dass ihr als BR-Mitglied einen Rechtsanspruch auf die Grundlagenfürtbildungen habt und dass der BRV diese nicht an interne Regeln binden darf. Tut er das doch und lässt die Mehrheit des BRs ihm gewähren, so kann der einzelne Betroffene eine Anziege wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit erstatten. Weigert sich der BRV beharrlich die rechtmäßie Anträge für die Tagesordnung aufzunehmen, dann braucht ihr Rechtsbeistand, am Besten von eure Gewerkschaft, denn diese kann dann (§23 BetrVG) die Amtsenthebung des BRVs beim Arbeitsgericht beantragen.