Wir haben 3 Teilzeit-Mitarbeiterinnen. Diese arbeiten an 3 Tagen in der Woche (Di, Do, Fr).
Eine davon soll nun zu einer Veranstaltung abgesandt werden, die von Di - Do geht, wobei der Donnerstag auch noch ein Feiertag ist.

Sie hat in ihrer Abteilung noch 2 Kollegen, von denen einer Vollzeit arbeitet (er ist der Abt.-Leiter) und einer in TZ. Diese beiden Kollegen werden erheblich besser bezahlt... (dies nur argumentativ hier bemerkt).

Der TZ-Kollegin würden lediglich die Stunden angerechnet, die sie am Veranstaltungsort arbeitet. Für die Fahrt dort hin will der AG ihr keine Zeit anrechnen... hierfür müsste die Kollegin also quasi ihre Freizeit einsetzen.

Darüber hinaus kämen 2 Übernachtungen im Hotel dazu. Das bedeutet, dass die Kollegin also quasi nach ihrem Feierabend (jew. Veranstaltungsende) ihre Freizeit auch nicht selbst bestimmen kann, da sie sich ja an einem fremden Ort befindet...

Nun stellt sich die Frage, ob der AG diesen Aufenthalt für die TZ-Kraft anordnen kann... und das inkl. 2 Übernachtungen sowie Arbeit am Feiertag sowie auch am Mittwoch, an dem sie normalerweise nicht arbeitet (siehe oben).

Vielen Dank,
Pitter