Erstellt am 26.10.2006 um 22:21 Uhr von Mona-Lisa
@Lennepirat,
deinem Kollegen wurde bei Meldung seiner Nebentätigkeit sicherlich mitgeteilt, dass sein Hauptarbeitsverhältnis immer Vorrang hat.
Wenn Samstagarbeit angeordnet wurde, wird er wohl auch antreten müssen.
Erstellt am 27.10.2006 um 08:07 Uhr von Frank B.
Gilt ein Tarifvertrag? Was sagt sein Arbeitsvertrag des Hauptarbeitsverhältnisses zur Arbeitszeit aus?
Erstellt am 27.10.2006 um 08:46 Uhr von cengiz
hallo
kann die firma den überhaupt samstagsarbeit anordnen??
meine meinung nach nicht!!
also braucht der kollege auch nicht zur samstagarbeit zu kommen!
Erstellt am 27.10.2006 um 08:58 Uhr von Mona-Lisa
@cengiz,
die Firma kann mit Zustimmung des Betriebsrat`s doch wohl Samstagsarbeit anordnen?
So was kommt z.B. wegen Auftragsspitzen öfters vor als du denkst... ;-))
Erstellt am 27.10.2006 um 13:08 Uhr von Frank B.
Gilt KEIN Tarifvertrag findet das Arbeitszeitgesetz Anwendung und was steht dort?
§ 9 ArbZG Sonn- und Feiertagsruhe
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
Schon das BAG hat festgestellt das der Samstag ein Arbeitstag ist. In Verbindung mit dem BUrlG.