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Nebentätigkeit - kann AN verpflichtet werden am Samstag zu arbeiten?

L
Lennepirat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen .

habe hier eine Frage bezüglich beruflicher Nebentätigkeiten. Ein Kollege von mir arbeitet im Wareneingang . Nebenher hat er am Wochenende eine Tätigkeit bei einem Wachschutz , die er dem Arbeitgeber auch angezeigt hat . Nun soll er am Samstag arbeiten, und wenn er dazu nicht bereit ist soll er ein Personalgespräch mit dem Betriebsleiter kriegen. Seh ich das richtig daß er nicht verpflichtet werden kann am Samstag zu arbeiten ?

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Community-Antworten (5)

M
Mona-Lisa

27.10.2006 um 00:21 Uhr

@Lennepirat, deinem Kollegen wurde bei Meldung seiner Nebentätigkeit sicherlich mitgeteilt, dass sein Hauptarbeitsverhältnis immer Vorrang hat. Wenn Samstagarbeit angeordnet wurde, wird er wohl auch antreten müssen.

FB
Frank B.

27.10.2006 um 10:07 Uhr

Gilt ein Tarifvertrag? Was sagt sein Arbeitsvertrag des Hauptarbeitsverhältnisses zur Arbeitszeit aus?

C
cengiz

27.10.2006 um 10:46 Uhr

hallo kann die firma den überhaupt samstagsarbeit anordnen?? meine meinung nach nicht!! also braucht der kollege auch nicht zur samstagarbeit zu kommen!

M
Mona-Lisa

27.10.2006 um 10:58 Uhr

@cengiz, die Firma kann mit Zustimmung des Betriebsrat`s doch wohl Samstagsarbeit anordnen? So was kommt z.B. wegen Auftragsspitzen öfters vor als du denkst... ;-))

FB
Frank B.

27.10.2006 um 15:08 Uhr

Gilt KEIN Tarifvertrag findet das Arbeitszeitgesetz Anwendung und was steht dort?

§ 9 ArbZG Sonn- und Feiertagsruhe (1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.

Schon das BAG hat festgestellt das der Samstag ein Arbeitstag ist. In Verbindung mit dem BUrlG.

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