Hallo Kolleginnen und Kollegen .

habe hier eine Frage bezüglich beruflicher Nebentätigkeiten.
Ein Kollege von mir arbeitet im Wareneingang . Nebenher hat er am Wochenende eine Tätigkeit bei einem Wachschutz , die er dem Arbeitgeber auch angezeigt hat . Nun soll er am Samstag arbeiten, und wenn er dazu nicht bereit ist soll er ein Personalgespräch mit dem Betriebsleiter kriegen.
Seh ich das richtig daß er nicht verpflichtet werden kann am Samstag zu arbeiten ?