Aushelfen in anderer (alter) Abteilung
Guten Abend, gibt es eine Regelung, wie lange eine Person in einer anderen Abteilung aushelfen darf/kann/muss, ohne Zuschläge/ Goodies oder eine gewisse Entlohnung dafür zu erhalten? Der Hintergrund ist folgender: Die Person ist letztes Jahr im November vom Wareneingang zum Bestandsmanagerin gewechselt. Der Warenausgang besteht aus zwei Personen, einer Krank und andere*r im Urlaub. Nun ist die besagt Person schon seit 3 Wochen in ihrer alten Tätigkeit am aushelfen und muss zudem noch den aktuellen Pflichten nachkommen. Wie kann man als Betriebsrat der Person helfen sie zu entlasten oder zumindest für den Mehraufwand entschädigt zu werden? Ein Danke gab es zwar aber mehr auch nicht... Vielen Dank schon mal an alle!
Community-Antworten (6)
03.10.2023 um 01:40 Uhr
Der BR ist hier in der Mitbestimmung.
04.10.2023 um 07:29 Uhr
Klarer Fall von Direktionsrecht des AG, da wird gar nichts mitbestimmt.
04.10.2023 um 09:37 Uhr
Da ich stark vermute, dass es einen Unterschied in der Tätigkeit zwischen MA im Wareneingang und der Bestandsmanager*in gibt, sehe ich hier auch eine Versetzung und somit eine Mitbestimmung.
Gibt es die Tagträumer eigentlich im Rudel?
04.10.2023 um 10:30 Uhr
Ob eine erhebliche Veränderung der Umstände vorliegt, kann ich nicht beurteilen. Insofern würde ich mich hinsichtlich der Beurteilung einer möglichen Versetzung nach 95 nicht aus dem Fenster lehnen.
Allerdings sind 3 Wochen nicht mehr allzu weit von den im Gesetz genannten 4 Wochen entfernt. Und da die Aussicht besteht, dass der Monat voll wird, ist von einer mitbestimmungspflichtigen Versetzung auszugehen. Wenn jetzt Unsicherheit besteht, ist es spätestens in einer Woche so weit, dann hat sich das mit dem Direktionsrecht auch erledigt.
04.10.2023 um 10:37 Uhr
Gibt es die Tagträumer eigentlich im Rudel? nein, der hat nur eine gespaltene Persönlichkeit :-o
04.10.2023 um 10:46 Uhr
Kein Rudel, eher eine Plage.
Das Problem ist: jetzt füttern wir den Troll mal wieder und er freut sich...
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