Hat gekündigter MA Einklagefrist bei Neueinstellung in seiner alten Abteilung?
Hallo zusammen, bin mal wieder auf Eure Hilfe angewiesen. Folgendes,: Ein MA hat einen befristeten Vertrag der in 2 Monaten ausläuft, er würde gerne einen Festvertrag bekommen, hat dieses auch dem Abteilungsleiter mitgeteilt der folgendes zur Antwort gab: Wir sind sehr mit Ihnen zufrieden, aber ein Festvertrag können wir nicht anbieten, WEIL DER GEKÜNDIGTE MA VON VOR 1 JAHR EINE EINKLAGEFRIST AUF DIE STELLE VON 3 - 4 JAHREN HAT. Ist das richtig? Wenn ja, wo steht das? Zusatzinfo, der gekündigte MA hat eine Abfindung bekommen. Er hat in der ABt. gearbeitet wie der befristete MA, aber nicht die gleiche Stelle besetzt.
Community-Antworten (2)
16.07.2007 um 22:37 Uhr
Hallo TOSO.
Also ich kenn das nur so, das man nach Erhalt einer Kündigung 3 Wochen zeit hat, Klage auf Wiedereinstellung einzureichen.
Miezi21
16.07.2007 um 23:03 Uhr
warum nicht den ag fragen, was er damit meint?
falls das nicht gehen sollte: wurde vielleicht in der vergangenheit ein entsprechender interessensausgleich / sozialplan erstellt? prüft die alten vereibarungen, evt. werdet ihr dort etwas finden.
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