Versetzung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist (§ 95 Abs. 3 S. 1 BetrVG).

Hier ist für mich nicht klar definiert ob der AG nun auch bei stundenweise Versetzung.

Kollegen*innen aus der Personalabteilung, Warenwirtschaft, Retoure, QSS etc. waren heute jeder MA eine o zwei Stunden im Lager aushelfen. Vollkommen überraschend haben sich MA aus dem Lager krank gemeldet.

Nun zu meiner Frage, hat der BR hier eine Mitbestimmung?
Wenn ja mit welchem Argument? Der AG und Teile meines Gremium sagen, da steht klar "Dauer von einem Monat" und auch "erhebliche Änderung der Umstände" wäre ja nicht klar definiert.