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MA stundenweise aus ihrer Abteilung ins Lager versetzt

S
S.Thiele
Aug 2023 bearbeitet

Versetzung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist (§ 95 Abs. 3 S. 1 BetrVG).

Hier ist für mich nicht klar definiert ob der AG nun auch bei stundenweise Versetzung.

Kollegen*innen aus der Personalabteilung, Warenwirtschaft, Retoure, QSS etc. waren heute jeder MA eine o zwei Stunden im Lager aushelfen. Vollkommen überraschend haben sich MA aus dem Lager krank gemeldet.

Nun zu meiner Frage, hat der BR hier eine Mitbestimmung? Wenn ja mit welchem Argument? Der AG und Teile meines Gremium sagen, da steht klar "Dauer von einem Monat" und auch "erhebliche Änderung der Umstände" wäre ja nicht klar definiert.

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Community-Antworten (19)

M
Muschelschubser

29.08.2023 um 18:08 Uhr

Die Frage ist gar nicht so blöd, da verschiedene Instanzen dazu schon verschiedene Urteile gesprochen haben.

Vielleicht ist folgender Fall vergleichbar, dort wird auch Bezug darauf genommen, worin eine erhebliche Änderung der Umstände bestehen kann:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kurzzeitiger-einsatz-auf-anderem-arbeitsplatz-betriebsratsbeteiligung-wegen-versetzung-191559.html

S
S.Thiele

29.08.2023 um 18:15 Uhr

Danke Muschelschubser für die schnelle Rückmeldung. Hast du denn auch ein BAG Urteil parat wo eben das Gericht im Sinne des BR entschieden hat?

M
Muschelschubser

29.08.2023 um 18:28 Uhr

Dem zitierten Fall liegt sogar ein BAG-Urteil zugrunde.

Letztendlich müsst Ihr über mögliche Beeinträchtigungen befinden und daraus Eure Mitbestimmung herleiten:

Temperaturunterschiede, Belästigung durch Lärm, Nässe oder Kälte, erhebliche Benachteiligungen bei Arbeits- oder Fahrzeit...

Findet ihr nichts dergleichen, müsst Ihr wohl davon ausgehen, dass diese temporären Versetzungen zumutbar und somit nicht mitbestimmungspflichtig sind.

Das ist oftmals eine Einzelfallentscheidung, da das BAG-Urteil wegen der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen nicht auf jedermann anwendbar ist.

T
Tagträumer1

29.08.2023 um 19:41 Uhr

Was ist der Grund der Frage, sieht der BR nicht, dass das Lager unterstützt werden muß? Was ist der Vorschlag des BR, wie man das Lager trotzdem aufrecht halten kann? Nur zu sagen nein, ist keine Lösung für das Problem?

C
celestro

29.08.2023 um 19:48 Uhr

"Nur zu sagen nein, ist keine Lösung für das Problem?"

Ich empfehle, erst einmal aus den Träumen aufzuwachen. Der BR wurde überhaupt nicht gefragt.

M
Muschelschubser

29.08.2023 um 19:53 Uhr

Es geht lediglich um das Thema Mitbestimmung ja oder nein. Es geht nicht darum, dass irgend jemand irgend etwas ablehnen möchte.

T
Tagträumer1

29.08.2023 um 20:18 Uhr

Nehmen wir an, der BR stimmt zu, dann ist es völlig egal, da die MA eh bereits ausgeholfen haben. Was ändert sich durch eine Zustimmung? Genau ... nichts.

Und klar geht es immer um die Lösung von Problemen, um den Kunden zufriedenstellen zu können, also den Arbeitgeber von allen Menschen.

C
Catweazle

29.08.2023 um 22:06 Uhr

Bei jeder Zustimmung ändert sich nichts. Das ändert aber nichts daran, dass BR prüfen muss ob er seine gesetzliche Pflicht zur Mitbestimmung nachkommen muss.

T
Tagträumer1

29.08.2023 um 22:43 Uhr

Richtig erkannt, es ändert sich nichts. Trotzdem sucht man Rat im Netz, obwohl bei einer Zustimmung eh nichts passiert. Sinnloser kann man seine Zeit nicht vergeuden, außer man möchte nicht zustimmen, dann stellt sich die Frage nach einer Lösung, dass ist die Erwartungshaltung an den BR.

M
Muschelschubser

30.08.2023 um 10:26 Uhr

Also ich wüsste tatsächlich etwas, womit man seine Zeit sinnloser vergeuden kann....

...ich tue es selbst gerade.

I
IlkaB

30.08.2023 um 11:05 Uhr

Ich frage mich gerade mit Blick auf unser Lager, ob die Aushelfenden eingewiesen sind in die Bedienung einer Ameise etc. Unser Lagermaterial und die Lagerorte sind so, dass ein Helfer ohne entsprechende Einweisungen eigentlich nur Batterien von A nach B tragen kann... Haben die Aushelfenden Arbeitskleidung erhalten oder mussten sie riskieren, die eigene Bekleidung zu verschmutzen oder zu beschädigen? Von einen Bürojob zur zeitweisen Arbeit im Lager finde ich schon deutlich veränderte Umstände und der Betriebsrat sollte entsprechende Fragen stellen. Auch wenn das nachträglich "nichts ändert", ändert es vielleicht etwas für die Zukunft und der Betriebsrat ist über solche Dinge nachträglich in Kenntnis zu setzen.

T
Tagträumer1

30.08.2023 um 11:12 Uhr

Das sind sehr gute Hinweise, dann hat der BR sicher nichts dagegen, wenn Mitarbeiter für Notsituationen, in anderen Bereichen eingearbeitet werden, um auch sicherstellen zu können, dass entsprechendes Grundwissen vorhanden ist.

I
IlkaB

30.08.2023 um 11:16 Uhr

Tagträumer, träum weiter.

Das kostet ja auch alles "nichts" und das wird jeder AG daher auch freudestrahlend machen.

Ausfallendes Lagerpersonal wird durch ANÜ-Kräfte ersetzt und wenn das kurzfristig nicht zu haben ist, springen Kräfte aus der Produktion ein, die Arbeitskleidung haben und auch an Hubwagen und Staplern eingewiesen und im Umgang damit geübt sind. Alles andere ist... Unsinn.

T
Tagträumer1

30.08.2023 um 11:22 Uhr

Anscheinend war genau dieser Fall KEIN Unsinn, da dies ja die Frage des Threaderstellers war!

Soviel zur Thematik, lesen UND verstehen ...

Produktionsmitarbeiter gibt es folglich auch nur in den Firmen, die produzieren ...

C
celestro

30.08.2023 um 11:34 Uhr

"Das sind sehr gute Hinweise, dann hat der BR sicher nichts dagegen, wenn Mitarbeiter für Notsituationen, in anderen Bereichen eingearbeitet werden, um auch sicherstellen zu können, dass entsprechendes Grundwissen vorhanden ist."

Würde mich mein AG für alle Abteilungen, in die er mich theretisch versetzen könnte einarbeiten ... und zwar so, das ich wirklich eine Hilfe wäre ... hätte ich keine Zeit mehr, meine eigentliche Arbeit zu erledigen.

Aber manche Menschen leben halt im Land der Träume.

T
Tagträumer1

30.08.2023 um 11:44 Uhr

Das übliche Phänomen ... null Lösungsansätze, bravo.

Wer schreibt zudem, in allen Bereichen?!

Nehmen wir das fiktive Beispiel, dass eine Firma aus 10 Bereichen besteht. Was spricht dagegen, wenn sich 2-3 Bereiche gegenseitig unterstützen in Notsituationen? So ist das Unternehmen viel flexibler aufgestellt. Und logischerweise müssen die Mitarbeiter sukzessive eingearbeitet werden, gerne auch über Zeitraum X 2 Mitarbeiter tauschen.

Da spricht doch aus BR Sicht nichts dagegen?

R
rtjum

30.08.2023 um 12:04 Uhr

wir hatten das Problem auch schon, die Kollegen und Kolleginnen haben freiwillig geholfen und der AG hat uns trotzdem gefragt. Ich als freigestellter BR habe auch meine Hilfe angeboten und wieso auch nicht. Es kommt viel darauf an, wie man miteinander umgeht.

K
Kehler

30.08.2023 um 12:21 Uhr

@rtjum

da bin ich voll bei dir. Ich habe auch schon, als 100% Freigestellter, in meinem alten Bereich ausgeholfen wenn Not am Mann war. Obwohl mein ehmaliger Vorgesetzter sich nicht getraut hatte mich zu fragen.

Wie du schon geschrieben hast: Es kommt viel darauf an, wie man miteinander umgeht.

C
celestro

30.08.2023 um 12:27 Uhr

"Da spricht doch aus BR Sicht nichts dagegen?"

Richtig, da spricht nichts dagegen. Hat aber auch niemand behauptet. Es spricht aber auch nichts dagegen, das MBR des BR zu beachten. Und an dieser Stelle wäre es dann auch notwendig, das der AG sich nicht mit "wäre nicht klar definiert" rausreden kann.

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