Erstellt am 29.08.2023 um 16:08 Uhr von Muschelschubser
Die Frage ist gar nicht so blöd, da verschiedene Instanzen dazu schon verschiedene Urteile gesprochen haben.
Vielleicht ist folgender Fall vergleichbar, dort wird auch Bezug darauf genommen, worin eine erhebliche Änderung der Umstände bestehen kann:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kurzzeitiger-einsatz-auf-anderem-arbeitsplatz-betriebsratsbeteiligung-wegen-versetzung-191559.html
Erstellt am 29.08.2023 um 16:15 Uhr von S.Thiele
Danke Muschelschubser für die schnelle Rückmeldung. Hast du denn auch ein BAG Urteil parat wo eben das Gericht im Sinne des BR entschieden hat?
Erstellt am 29.08.2023 um 16:28 Uhr von Muschelschubser
Dem zitierten Fall liegt sogar ein BAG-Urteil zugrunde.
Letztendlich müsst Ihr über mögliche Beeinträchtigungen befinden und daraus Eure Mitbestimmung herleiten:
Temperaturunterschiede, Belästigung durch Lärm, Nässe oder Kälte, erhebliche Benachteiligungen bei Arbeits- oder Fahrzeit...
Findet ihr nichts dergleichen, müsst Ihr wohl davon ausgehen, dass diese temporären Versetzungen zumutbar und somit nicht mitbestimmungspflichtig sind.
Das ist oftmals eine Einzelfallentscheidung, da das BAG-Urteil wegen der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen nicht auf jedermann anwendbar ist.
Erstellt am 29.08.2023 um 17:41 Uhr von Tagträumer1
Was ist der Grund der Frage, sieht der BR nicht, dass das Lager unterstützt werden muß? Was ist der Vorschlag des BR, wie man das Lager trotzdem aufrecht halten kann? Nur zu sagen nein, ist keine Lösung für das Problem?
Erstellt am 29.08.2023 um 17:48 Uhr von celestro
"Nur zu sagen nein, ist keine Lösung für das Problem?"
Ich empfehle, erst einmal aus den Träumen aufzuwachen. Der BR wurde überhaupt nicht gefragt.
Erstellt am 29.08.2023 um 17:53 Uhr von Muschelschubser
Es geht lediglich um das Thema Mitbestimmung ja oder nein.
Es geht nicht darum, dass irgend jemand irgend etwas ablehnen möchte.
Erstellt am 29.08.2023 um 18:18 Uhr von Tagträumer1
Nehmen wir an, der BR stimmt zu, dann ist es völlig egal, da die MA eh bereits ausgeholfen haben. Was ändert sich durch eine Zustimmung? Genau ... nichts.
Und klar geht es immer um die Lösung von Problemen, um den Kunden zufriedenstellen zu können, also den Arbeitgeber von allen Menschen.
Erstellt am 29.08.2023 um 20:06 Uhr von Catweazle
Bei jeder Zustimmung ändert sich nichts. Das ändert aber nichts daran, dass BR prüfen muss ob er seine gesetzliche Pflicht zur Mitbestimmung nachkommen muss.
Erstellt am 29.08.2023 um 20:43 Uhr von Tagträumer1
Richtig erkannt, es ändert sich nichts. Trotzdem sucht man Rat im Netz, obwohl bei einer Zustimmung eh nichts passiert. Sinnloser kann man seine Zeit nicht vergeuden, außer man möchte nicht zustimmen, dann stellt sich die Frage nach einer Lösung, dass ist die Erwartungshaltung an den BR.
Erstellt am 30.08.2023 um 08:26 Uhr von Muschelschubser
Also ich wüsste tatsächlich etwas, womit man seine Zeit sinnloser vergeuden kann....
...ich tue es selbst gerade.
Erstellt am 30.08.2023 um 09:05 Uhr von IlkaB
Ich frage mich gerade mit Blick auf unser Lager, ob die Aushelfenden eingewiesen sind in die Bedienung einer Ameise etc. Unser Lagermaterial und die Lagerorte sind so, dass ein Helfer ohne entsprechende Einweisungen eigentlich nur Batterien von A nach B tragen kann...
Haben die Aushelfenden Arbeitskleidung erhalten oder mussten sie riskieren, die eigene Bekleidung zu verschmutzen oder zu beschädigen?
Von einen Bürojob zur zeitweisen Arbeit im Lager finde ich schon deutlich veränderte Umstände und der Betriebsrat sollte entsprechende Fragen stellen. Auch wenn das nachträglich "nichts ändert", ändert es vielleicht etwas für die Zukunft und der Betriebsrat ist über solche Dinge nachträglich in Kenntnis zu setzen.
Erstellt am 30.08.2023 um 09:12 Uhr von Tagträumer1
Das sind sehr gute Hinweise, dann hat der BR sicher nichts dagegen, wenn Mitarbeiter für Notsituationen, in anderen Bereichen eingearbeitet werden, um auch sicherstellen zu können, dass entsprechendes Grundwissen vorhanden ist.
Erstellt am 30.08.2023 um 09:16 Uhr von IlkaB
Tagträumer, träum weiter.
Das kostet ja auch alles "nichts" und das wird jeder AG daher auch freudestrahlend machen.
Ausfallendes Lagerpersonal wird durch ANÜ-Kräfte ersetzt und wenn das kurzfristig nicht zu haben ist, springen Kräfte aus der Produktion ein, die Arbeitskleidung haben und auch an Hubwagen und Staplern eingewiesen und im Umgang damit geübt sind. Alles andere ist... Unsinn.
Erstellt am 30.08.2023 um 09:22 Uhr von Tagträumer1
Anscheinend war genau dieser Fall KEIN Unsinn, da dies ja die Frage des Threaderstellers war!
Soviel zur Thematik, lesen UND verstehen ...
Produktionsmitarbeiter gibt es folglich auch nur in den Firmen, die produzieren ...
Erstellt am 30.08.2023 um 09:34 Uhr von celestro
"Das sind sehr gute Hinweise, dann hat der BR sicher nichts dagegen, wenn Mitarbeiter für Notsituationen, in anderen Bereichen eingearbeitet werden, um auch sicherstellen zu können, dass entsprechendes Grundwissen vorhanden ist."
Würde mich mein AG für alle Abteilungen, in die er mich theretisch versetzen könnte einarbeiten ... und zwar so, das ich wirklich eine Hilfe wäre ... hätte ich keine Zeit mehr, meine eigentliche Arbeit zu erledigen.
Aber manche Menschen leben halt im Land der Träume.
Erstellt am 30.08.2023 um 09:44 Uhr von Tagträumer1
Das übliche Phänomen ... null Lösungsansätze, bravo.
Wer schreibt zudem, in allen Bereichen?!
Nehmen wir das fiktive Beispiel, dass eine Firma aus 10 Bereichen besteht. Was spricht dagegen, wenn sich 2-3 Bereiche gegenseitig unterstützen in Notsituationen? So ist das Unternehmen viel flexibler aufgestellt. Und logischerweise müssen die Mitarbeiter sukzessive eingearbeitet werden, gerne auch über Zeitraum X 2 Mitarbeiter tauschen.
Da spricht doch aus BR Sicht nichts dagegen?
Erstellt am 30.08.2023 um 10:04 Uhr von rtjum
wir hatten das Problem auch schon, die Kollegen und Kolleginnen haben freiwillig geholfen und der AG hat uns trotzdem gefragt.
Ich als freigestellter BR habe auch meine Hilfe angeboten und wieso auch nicht.
Es kommt viel darauf an, wie man miteinander umgeht.
Erstellt am 30.08.2023 um 10:04 Uhr von rtjum
Diese Antwort wurde von "rtjum" gelöscht.
Erstellt am 30.08.2023 um 10:04 Uhr von rtjum
Diese Antwort wurde von "rtjum" gelöscht.
Erstellt am 30.08.2023 um 10:21 Uhr von Kehler
@rtjum
da bin ich voll bei dir. Ich habe auch schon, als 100% Freigestellter, in meinem alten Bereich ausgeholfen wenn Not am Mann war. Obwohl mein ehmaliger Vorgesetzter sich nicht getraut hatte mich zu fragen.
Wie du schon geschrieben hast: Es kommt viel darauf an, wie man miteinander umgeht.
Erstellt am 30.08.2023 um 10:27 Uhr von celestro
"Da spricht doch aus BR Sicht nichts dagegen?"
Richtig, da spricht nichts dagegen. Hat aber auch niemand behauptet. Es spricht aber auch nichts dagegen, das MBR des BR zu beachten. Und an dieser Stelle wäre es dann auch notwendig, das der AG sich nicht mit "wäre nicht klar definiert" rausreden kann.