Einem Kollegen wurde das "Home Office" untersagt, obwohl 4 (5 in der Abt. gesamt) seiner Kollegen weiterhin teilweise im Home Office arbeiten. Er hat keinen Arbeitszeitbetrug begangen und seine Leistung war weiterhin sehr gut.
Es existiert keine BV zum Home Office. Ist durch die Pandemie entstanden.

Verstößt die Anweisung nicht gegen das AGG? Wie könnte dem Kollegen geholfen werden.

Danke für Eure Hilfe