Erstellt am 08.08.2023 um 09:20 Uhr von rtjum
ganz einfach,
das ist eine mitbestimmungspflichtige Versetzung , denn es ist eine erhebliche Änderung der Umstände unter denen die Arbeit zu leisten ist, also muss der BR angehört werden mit allem drum und dran.
Unterlässt der AG das, dann muss der BR handeln.
AGG sehe ich erstmal nicht, denn das Gesetz gibt ja die Diskriminierungs-/Benachteiligungsgründe quasi vor.
Erstellt am 08.08.2023 um 10:09 Uhr von Thomas63
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice. Von daher kann der AG so entscheiden.
Der Gesetzgeber arbeitet wohl an einer Regelung dazu was aber noch dauern kann.
Habt ihr beim Vorgesetzten mal nachgefragt warum der eine kein HO machen darf?
Ich würde erstmal eine Nachfrage unter "4 Augen" machen. Vielleicht gibt es ja Gründe.
Ich würde das in einem Ruhigen Ton machen ohne viel Aufsehen zu erregen. Die Gleichstellung kann nähmlich auch kommen in dem die anderen wieder ins Büro müssen wenn man zu laut fordert..
Erstellt am 08.08.2023 um 12:35 Uhr von rtjum
"Von daher kann der AG so entscheiden".
Es exisitiert in dem Betrieb scheinbar ein BR, damit ist der zu beteiligen und der AG kann das zwar so entscheiden muss aber die MB beachten!
Als BR aber jetzt mal schleunigst an eine BV zu mobilem Arbeiten/Home Office machen!
Erstellt am 08.08.2023 um 13:39 Uhr von IlkaB
Was ist denn nach eurem Verständnis überhaupt Home Office? Der Begriff wird synonym sowohl für Mobiles Arbeiten als auch Telearbeit gebraucht.
Gelegentliches Arbeit in den eigenen vier Wänden, während Dienstreisen oder auch am Zweitwohnsitz? Das ist Mobiles Arbeiten.
Dauerhaftes Arbeiten zuhause mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz? Das ist Telearbeit.
Mindestens für das mobile Arbeiten, besser auch für Telearbeit, solltet ihr eine BV erarbeiten. Telearbeit wird bei uns sehr restriktiv gehandhabt und nur in absoluten Ausnahmefällen genehmigt.
Sprecht mit beiden Seiten erstmal informell, bevor ihr da ein Fass aufmacht. Vielleicht klärt sich dann schon einiges.