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Formulierung auf Tagesordnung

A
AnqieTy
Jul 2023 bearbeitet

Guten Morgen,

kurze Frage zu einer Formulierung.

Wir benötigen für eine anstehende Thematik einen Rechtsbeistand. Wir haben uns nun mit 3 in Verbindung gesetzt, welcher sich schlussendlich entschließt uns zu helfen ist aber noch nicht raus.

Ich soll die Beauftragung aber schon (bevor ich weiß wer´s wird) in der nächsten Sitzung mit aufnehmen. Mir ist nur nicht ganz klar, wie ich das Rechtskonform formulieren soll.

Gruß Anqie

333014

Community-Antworten (14)

J
jutti1965

10.07.2023 um 12:30 Uhr

M
Muschelschubser

10.07.2023 um 12:30 Uhr

Der TOP kann ganz pragmatisch heißen "Beschluss über die Beauftragung eines Rechtsanwalts"

Der TOP könnte auch um einen Beschluss ergänzt werden, dass die endgültige Auswahl und Konsultierung des Rechtsanwalts an den BRV übertragen wird. Dann steht der Beschluss schonmal, und Ihr seid Handlungsfähig, wenn z.B. alle drei die Bereitschaft signalisieren, Euch zu vertreten.

Einen Musterbrief gibt es hier. Der kann dann z.B. verschickt werden, sobald der zu konsultierende Anwalt feststeht.

https://www.betriebsrat.com/musterbrief/141/64196/beschluss-zur-beauftragung-eines-rechtsanwalts

C
celestro

10.07.2023 um 12:53 Uhr

"Der TOP kann ganz pragmatisch heißen "Beschluss über die Beauftragung eines Rechtsanwalts""

Soweit ich weiß, ist das gerade so NICHT in Ordnung. Bei einer Anhörung gemäß § 99 BetrVG reicht ja auch nicht "Beschluss zu einer Anhörung" sondern "Beschluss über die Versetzung von AN A aus Abteilung X zu Abteilung Y".

M
Muschelschubser

10.07.2023 um 13:19 Uhr

@Celestro

Würde da nicht reichen "gemäß Beschlussvorlage vom XX.XX.XXXX (Tag der Sitzung), die dann der TO beigefügt wird?

In der umfangreicheren Beschlussvorlage stünde dann ja auch der Gegenstand der Konsultierung und ggf. die engere Auswahl der Juristen.

Finde ich ein wenig eleganter, als eine TO entweder aufzublähen, oder den Inhalt so zu komprimieren dass es ggf. Missverständnisse geben könnte.

C
celestro

10.07.2023 um 13:42 Uhr

"Würde da nicht reichen "gemäß Beschlussvorlage vom XX.XX.XXXX (Tag der Sitzung), die dann der TO beigefügt wird?"

Meines Wissen nach nicht, Nein.

"Finde ich ein wenig eleganter, als eine TO entweder aufzublähen, oder den Inhalt so zu komprimieren dass es ggf. Missverständnisse geben könnte."

Eleganter wäre es vermutlich, aber das BRM muss sich aufgrund der TO ja vorbereiten können. Das funktioniert aber nicht, wenn man das zu unkonkret macht.

T
takkus

10.07.2023 um 21:05 Uhr

Nur ma so: ich würde 3 TOP´s draus machen. "Beschluss zur Beauftragung des RA .... zur Durchsetzung der Wahrnehmung der Interessen des Betriebsrates ...." Drei Top`s - 3 Namen- drei Abstimmungen. Einer @sollte dann die meisten Ja- Stimmen bekommen.

AnqieTy: geht es um einen Sachverstand oder um einen Rechtsbeistand im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung?

A
AnieTy

11.07.2023 um 04:11 Uhr

Es geht nicht um einen Sachverständigen.

Es geht um einen Rechtsbeistand, hoffentlich zur außergerichtlichen Einigung. Geht es nicht anders, dann natürlich auch gerichtlich.

Kurz un knapp es geht um Vertretung nicht um Beratung oder Einschätzung.

Gruß Anqie

M
Muschelschubser

11.07.2023 um 10:33 Uhr

@takkus Ob das so geht?

Ein Beschluss bewirkt unterm Strich doch nur eine Entscheidung ob "zugestimmt" oder "abgelehnt". Ob man das Abstimmungsergebnis im Nachhinein noch für die Auswahl des Anwalts verwursten kann, wage ich zu bezweifeln.

Zudem dem ja auch noch die Gesamtosten, Zweckmäßigkeit oder die generelle Zu- oder Absage des jeweiligen Anwalts entgegen stehen kann.

C
celestro

11.07.2023 um 14:55 Uhr

"Ein Beschluss bewirkt unterm Strich doch nur eine Entscheidung ob "zugestimmt" oder "abgelehnt". Ob man das Abstimmungsergebnis im Nachhinein noch für die Auswahl des Anwalts verwursten kann, wage ich zu bezweifeln."

Verstehe ich nicht ... 3 Beschlüsse zu den Anwälten A, B und C. Wenn einer eine Mehrheit bekommt, nimmt man den. Fertig!

M
Muschelschubser

11.07.2023 um 15:04 Uhr

Mir ging es darum wenn A und B ein ja bekommen und C ein nein. Was in einer heterogenen Runde ja bei einer Abstimmung durchaus vorkommen kann.

Oder es wird A und der kriegt's terminlich nicht hin.

Ich fände es daher sinniger, dem BRV per Beschluss die Auswahl zu überlassen. Man könnte ja Kritierien festlegen, wie z.B. den Preis.

D
DummerHund

11.07.2023 um 15:53 Uhr

C
celestro

11.07.2023 um 17:55 Uhr

"Mir ging es darum wenn A und B ein ja bekommen und C ein nein. Was in einer heterogenen Runde ja bei einer Abstimmung durchaus vorkommen kann."

1.) Wie soll ich mir das Vorstellen, das 2 Anwälte eine Mehrheit bekommen? Bei einem 9er Gremium sind 5 für A, 3 für B und 1 für C. Egal wie ich das drehe und wende, es kann eigentlich keine 2 Mehrheiten geben.

2.) der BRV kann über die Gespräche herausfinden, wozu die Mehrheit tendiert. Sprich man muss am Ende ja nicht über alle 3 abstimmen ... wenn man merkt "fast alle wollen B", stimmt man über B ab und wenn es eine Mehrheit gibt, ist die Sache erledigt.

3.) niemals würde ich als BRM dem Vorsitzenden die Wahl überlassen. Ich stimme doch nicht dafür, das ich keine Kontrolle über das Ergebnis habe.

M
Muschelschubser

11.07.2023 um 17:57 Uhr

Wenn die besagten 3 schon die engere Auswahl, nach Prüfung sind, und man nicht weiß wer das Mandat überhaupt annimmt - warum nicht?

Schließlich können wir beide nicht beurteilen, wie intensiv der BR vorab darüber beraten hat.

C
celestro

11.07.2023 um 18:06 Uhr

Würde ICH halt nicht machen. Allerhöchstens eine Reihenfolge ... sprich C ... wenn der nicht will A und wenn der nicht will B. Aber eben nur zur Not.

Kann man aber natürlich anders sehen.

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