Erstellt am 10.07.2023 um 10:30 Uhr von jutti1965
schau mal hier
https://www.betriebsrat.com/musterbriefe-checklisten
Erstellt am 10.07.2023 um 10:30 Uhr von Muschelschubser
Der TOP kann ganz pragmatisch heißen "Beschluss über die Beauftragung eines Rechtsanwalts"
Der TOP könnte auch um einen Beschluss ergänzt werden, dass die endgültige Auswahl und Konsultierung des Rechtsanwalts an den BRV übertragen wird. Dann steht der Beschluss schonmal, und Ihr seid Handlungsfähig, wenn z.B. alle drei die Bereitschaft signalisieren, Euch zu vertreten.
Einen Musterbrief gibt es hier. Der kann dann z.B. verschickt werden, sobald der zu konsultierende Anwalt feststeht.
https://www.betriebsrat.com/musterbrief/141/64196/beschluss-zur-beauftragung-eines-rechtsanwalts
Erstellt am 10.07.2023 um 10:53 Uhr von celestro
"Der TOP kann ganz pragmatisch heißen "Beschluss über die Beauftragung eines Rechtsanwalts""
Soweit ich weiß, ist das gerade so NICHT in Ordnung. Bei einer Anhörung gemäß § 99 BetrVG reicht ja auch nicht "Beschluss zu einer Anhörung" sondern "Beschluss über die Versetzung von AN A aus Abteilung X zu Abteilung Y".
Erstellt am 10.07.2023 um 11:19 Uhr von Muschelschubser
@Celestro
Würde da nicht reichen "gemäß Beschlussvorlage vom XX.XX.XXXX (Tag der Sitzung), die dann der TO beigefügt wird?
In der umfangreicheren Beschlussvorlage stünde dann ja auch der Gegenstand der Konsultierung und ggf. die engere Auswahl der Juristen.
Finde ich ein wenig eleganter, als eine TO entweder aufzublähen, oder den Inhalt so zu komprimieren dass es ggf. Missverständnisse geben könnte.
Erstellt am 10.07.2023 um 11:42 Uhr von celestro
"Würde da nicht reichen "gemäß Beschlussvorlage vom XX.XX.XXXX (Tag der Sitzung), die dann der TO beigefügt wird?"
Meines Wissen nach nicht, Nein.
"Finde ich ein wenig eleganter, als eine TO entweder aufzublähen, oder den Inhalt so zu komprimieren dass es ggf. Missverständnisse geben könnte."
Eleganter wäre es vermutlich, aber das BRM muss sich aufgrund der TO ja vorbereiten können. Das funktioniert aber nicht, wenn man das zu unkonkret macht.
Erstellt am 10.07.2023 um 19:05 Uhr von takkus
Nur ma so: ich würde 3 TOP´s draus machen. "Beschluss zur Beauftragung des RA .... zur Durchsetzung der Wahrnehmung der Interessen des Betriebsrates ...." Drei Top`s - 3 Namen- drei Abstimmungen. Einer @sollte dann die meisten Ja- Stimmen bekommen.
AnqieTy: geht es um einen Sachverstand oder um einen Rechtsbeistand im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung?
Erstellt am 11.07.2023 um 02:11 Uhr von AnieTy
Es geht nicht um einen Sachverständigen.
Es geht um einen Rechtsbeistand, hoffentlich zur außergerichtlichen Einigung. Geht es nicht anders, dann natürlich auch gerichtlich.
Kurz un knapp es geht um Vertretung nicht um Beratung oder Einschätzung.
Gruß Anqie
Erstellt am 11.07.2023 um 08:33 Uhr von Muschelschubser
@takkus
Ob das so geht?
Ein Beschluss bewirkt unterm Strich doch nur eine Entscheidung ob "zugestimmt" oder "abgelehnt". Ob man das Abstimmungsergebnis im Nachhinein noch für die Auswahl des Anwalts verwursten kann, wage ich zu bezweifeln.
Zudem dem ja auch noch die Gesamtosten, Zweckmäßigkeit oder die generelle Zu- oder Absage des jeweiligen Anwalts entgegen stehen kann.
Erstellt am 11.07.2023 um 12:55 Uhr von celestro
"Ein Beschluss bewirkt unterm Strich doch nur eine Entscheidung ob "zugestimmt" oder "abgelehnt". Ob man das Abstimmungsergebnis im Nachhinein noch für die Auswahl des Anwalts verwursten kann, wage ich zu bezweifeln."
Verstehe ich nicht ... 3 Beschlüsse zu den Anwälten A, B und C. Wenn einer eine Mehrheit bekommt, nimmt man den. Fertig!
Erstellt am 11.07.2023 um 13:04 Uhr von Muschelschubser
Mir ging es darum wenn A und B ein ja bekommen und C ein nein.
Was in einer heterogenen Runde ja bei einer Abstimmung durchaus vorkommen kann.
Oder es wird A und der kriegt's terminlich nicht hin.
Ich fände es daher sinniger, dem BRV per Beschluss die Auswahl zu überlassen.
Man könnte ja Kritierien festlegen, wie z.B. den Preis.
Erstellt am 11.07.2023 um 13:53 Uhr von Dummerhund
Das Ganze sollte dann in etwa so aussehen.
https://www.betriebsrat.com/musterbrief/141/64196/beschluss-zur-beauftragung-eines-rechtsanwalts
Erstellt am 11.07.2023 um 15:55 Uhr von celestro
"Mir ging es darum wenn A und B ein ja bekommen und C ein nein.
Was in einer heterogenen Runde ja bei einer Abstimmung durchaus vorkommen kann."
1.) Wie soll ich mir das Vorstellen, das 2 Anwälte eine Mehrheit bekommen? Bei einem 9er Gremium sind 5 für A, 3 für B und 1 für C. Egal wie ich das drehe und wende, es kann eigentlich keine 2 Mehrheiten geben.
2.) der BRV kann über die Gespräche herausfinden, wozu die Mehrheit tendiert. Sprich man muss am Ende ja nicht über alle 3 abstimmen ... wenn man merkt "fast alle wollen B", stimmt man über B ab und wenn es eine Mehrheit gibt, ist die Sache erledigt.
3.) niemals würde ich als BRM dem Vorsitzenden die Wahl überlassen. Ich stimme doch nicht dafür, das ich keine Kontrolle über das Ergebnis habe.
Erstellt am 11.07.2023 um 15:57 Uhr von Muschelschubser
Wenn die besagten 3 schon die engere Auswahl, nach Prüfung sind, und man nicht weiß wer das Mandat überhaupt annimmt - warum nicht?
Schließlich können wir beide nicht beurteilen, wie intensiv der BR vorab darüber beraten hat.
Erstellt am 11.07.2023 um 16:06 Uhr von celestro
Würde ICH halt nicht machen. Allerhöchstens eine Reihenfolge ... sprich C ... wenn der nicht will A und wenn der nicht will B. Aber eben nur zur Not.
Kann man aber natürlich anders sehen.