Erstellt am 29.12.2007 um 22:41 Uhr von Lotte
maha,
warum sollte der AG das denn ablehnen können?
Erstellt am 30.12.2007 um 04:26 Uhr von Sabusch
Betriebsversammlung ist eine Veranstaltung des Betriebsrates...der Betriebsrat bestimmt den Inhalt... und reden kann da jeder der sich meldet oder durch den Leiter der Versammlung (BRV) dafür angekündigt wird..ob der AG das will oder nicht, ist schnuppe..
Erstellt am 30.12.2007 um 08:21 Uhr von peanuts
"Hallo, ich bin Betriebsratsvorsitzende in einem nicht wirklich funktionierenden Gremium."
Was soll uns das jetzt sagen?
"Ich bereite jetzt unsere Betriebsversammlung vor"
Ich nehme an, dass die Themen im Gremium abgesprochen wurden...
"und möchte gerne das unser Gewerkschaftsfunktionär einen Redebeitrag erhält."
Will der das denn auch und was soll das Thema sein? Im übrigen entscheidet die Gewerkschaft, ob und wen sie schickt!
"Wie formuliere ich das auf der Tagesordnung,so das der Arbeitgeber das nicht ablehnen kann?"
Das Lesen einer Kommentierung zu den §§ 45, 46 Abs.2 BetrVG wäre hilfreich...