Erstellt am 09.12.2016 um 09:11 Uhr von gironimo
Für den BR gilt zunächst § 77 Abs. 3 BetrVG. Du kannst also bei den %% nicht mitreden.
Allerdings dürfte der AG Beurteilungsgrundsätze anwenden, wonach er dem einen mehr und dem anderen weniger anbietet. Da bist Du in der Mitbestimmung (§§ 87 Abs. 1 Nr. 10 und 94 BetrVG).
Wenn es aber nur um Dich geht, gilt § 78 BetrVG. Wenn der Chef nicht einsichtig ist, hilft nur der Rechtsweg.
Erstellt am 09.12.2016 um 15:04 Uhr von Hoppel
@ brabfall
"Wir haben in 10 Jahren nur eine Lohnerhöhung von 50,00 € erhalten."
Hier solltest Du einfach mal abklären, ob Euer Lohn/Gehalt ggf. sittenwidrig ist. Falls ja oder falls es dafür Anhaltspunkte gibt, muss aber jeder AN für sich die korrekte Entlohnung einfordern /-klagen.
Zitat DGB: "Als sittenwidrig gelten Löhne dann, wenn sie weniger als Zwei Drittel des orts- und branchenüblichen Tariflohns betragen, auch wenn sie dabei über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro liegen."
"Jetzt sind einige Mitarbeiter Mitglied bei Verdi."
Wenn der AG nicht im AG-Verband ist (OT Mitgliedschaft mal außen vor), nutzt den KollegInnen die ver.di Mitgliedschaft bzgl. einer Tarifbindung wenig bis nichts.
Was ist denn in den Arbeitsverträgen vereinbart? Steht darin irgendein Passus bzgl. Tarifvertrag? Falls ja, wie lautet der?
"1 Frage: Habe ich als Betriebsratsvorsitztender hier bei ein Mitsprache Recht."
Jein! Guck mal hier: http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/arbeitsrecht/bundesarbeitsgericht-der-gleichbehandlungsgrundsatz-gilt-auch-bei-lohnerhoehungen/
"2 Frage: Nur ich als Betriebsrat habe keine Erhöhung bekommen,was muss ich jetzt unternehmen."
Erstmal solltest Du den AG ansprechen und eine Begründung fordern. Oder hast Du das bereits getan?