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Lohnerhöhung

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Dotty1
Nov 2022 bearbeitet

Noch eine Frage heute. ARBEITGEBER war vor circa 5 Wochen bei uns in der Filiale und versprach mündlich jedem eine Lohnerhöhung ( sind nicht Tariflich gebunden) von 1,7%. Jetzt haben einige es nicht bekommen . Auf Nachfrage bei der Betriebsleitung, bekamen wir die Antwort " der Chef hätte gesagt wenn die Leistung stimmt". Mir ist nicht bewusst das er das gesagt hätte und viele Mitarbeiter geht es ebenso. Wie sollte der Betriebsrat sich jetzt verhalten?

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Community-Antworten (5)

R
Relfe

18.11.2022 um 18:03 Uhr

Hören-Sagen wird schwierig nachzuweisen, gerade wenn der AG sich "dumm" stellt.

Der Betriebsrat kann mit dem AG sprechen, mehr nicht.

C
celestro

18.11.2022 um 18:42 Uhr

Der BR ist hier mMn in der Mitbestimmung. Der AG muss ja irgendwie auch beurteilen (auf welcher Basis?) bei wem die Leistung stimmt und bei wem nicht.

E
EDDFBR

18.11.2022 um 19:01 Uhr

Moin,

in nicht tarifgebundenen Unternehmen ist der Betriebsrat in der erzwingbaren Mitbestimmung über Entlohnungsgrundsätze. Dabei gilt ganz banal gesprochen das "Topfprinzip": Der AG füllt den Topf mit einer Gesamtsumme, und über die Grundsätze nach denen der Topf verteilt wird bestimmt der BR mit. Grundlage ist §87 (1) 10 BetrVG.

Für Details kann man die Kommentierung im Fitting nachlesen. Wichtig ist, dass das Mitbestimmungsrecht weit auszulegen ist und alle Gehaltsbestandteile umfasst. Also auch Diensthandy, VWL, Projektzulagen etc.).

Aber: Es geht nicht um konkrete Beträge! Es geht um Regeln und Grundsätze, nach denen der Topf verteilt wird. Also z.B. hier die Frage, wie man "... wenn die Leistung stimmt" nachvollziehbar, gerecht und für alle gleich geltend definieren will.

Oftmals läuft es dann auf das einfache Gießkannenprinzip hinaus: Der Prozentsatz ist für alle gleich. Dann braucht der BR auch nicht viel mitzubestimmen. Und man muss als BR auch immer eine gewisse Vorsicht walten lassen, denn der AG kann auch sagen: "Na, das passt mir so nicht, dann fülle ich den Topf eben nicht, und keiner bekommt etwas". Das ist sein gutes Recht (es sei denn, eine Erhöhung oder Leistung ist anderweitig rechtsgültig vereinbart worden, z.B. durch betriebliche Übung, BV, AV o.ä.).

D
Dotty1

19.11.2022 um 07:10 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Antwort

D
Dotty1

19.11.2022 um 07:11 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Antwort

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