Erstellt am 26.11.2016 um 09:25 Uhr von gironimo
Das ist ja das gute an der Mitbestimmung. Es gibt keine festgelegten Gründe und auch keine Fristen. BR und AG müssen sich einig sein, dass eine Angelegenheit so und nicht anders durchgeführt wird.
Und warum ihr einen Dienstplan ablehnt, könnt nur ihr aus den betrieblichen Gegebenheiten kennen.
Und das können viele sein: Verstöße gegen Gesetze und Tarife ebenso wie: Zu hohe Belastungen für die AN, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, andere Vorstellungen des BR über die Dienstplangestaltung an sich - und so weiter .....
Erstellt am 28.11.2016 um 12:13 Uhr von nicoline
*Vor allem, WO steht das? BVG gibt keine klaren ABLEHNUNGSGRÜNDE her..!! *
Genau so ist es und das liegt daran, dass es eben für den § 87 keine gesetzlich festgelegten Ablehnungsgründe und auch keine gesetzlich vorgeschriebenen Fristen gibt, im Gegensatz zum § 99 z.B.
Es würde reichen, wenn ihr schreibt: abgelehnt! Spätestens in einer Einigungsstelle sollte euch dann aber eine gute Begründung einfallen. Ich plädiere dafür, immer eine Begründung mitzuschicken. Wie soll der AG es sonst ändern können, was ihr bemängelt?