Dienstplan Ablehnung durch Betriebsrat
Hallo
Was ist die formale Folge, wenn der Betriebsrat in einer Klinik einen Dienstplan ablehnt? Gründe für die Ablehnung sollen keine Rolle spielen.
Was ist der formale Akt nach der Ablehnung?
Irgendwie müssen die Patienten ja auch betreut werden, aber andererseits lehnt der BR den Plan ab, z. B. im Vormonat am 15. Was wenn der AG einfach nichts macht und die Ablehnung des Plans steht im Raum? Was geschieht am 1. des Monats, wenn der abgelehnte Dienstplan eigentlich aktiv werden würde...
Man findet viel im Netz dazu, dass der BR in der Mitbestimmung ist, aber zu diesem Sachverhalt habe ich nichts konkretes gefunden
Community-Antworten (6)
30.03.2023 um 19:35 Uhr
Schaue hierzu in § 87 Abs 1und 2 BetrVG
30.03.2023 um 20:31 Uhr
Ich vermute du willst auf die Einigungsstelle hinaus? OK, dann formuliere ich die Frage um, nicht wie ist der formale Akt, sondern wie sieht es in der praktischen Umsetzung in einer medizinischen Einrichtung aus?
Der BR lehnt ab, der AG macht nichts (vermutlich mit dem Gedanken, es wird ja keine Folge haben) .... . Dann müsste der BR ja zum 1. des Monats gerichtlich durchsetzen lassen, dass die Mitarbeiter nach dem abgelehnten Dienstplan NICHT arbeiten dürfen. Dann sind aber die Patienten nicht versorgt... Das wird ja kein BR machen....könnte sein, dass dies die Hintergedanken des AG sind.
Kann also der BR mit Ablehnung des Dienstplan direkt die Einigungsstelle einberufen,v.a. in dem knappen Zeitrahmen von ca. 14 Kalendertagen? Geht das so schnell? Die Einigungsstelle kann ja grundsätzlich von beiden Seiten initiiert werden... Oder muss man nach Ablehnung erstmal abwarten ob und wie reagiert wird? Vom Gefühl her ja, sonst kann man ja nicht äußern, dass es keine Einigung gab. Wie gesagt, die Zeit ist ja knapp bis zum nächsten Monat.
Wieder die Frage zur praktischen Umsetzung mit Hinblick auf die Patientensicherheit/Versorgung
Ich frage mich ja auch, was eine Einigungsstelle bei einem abgelehnten DP machen soll? Das ursprüngliche Problem lässt sich nur mit mehr Personal lösen. Oder kann eine Einigungstelle auch wegen eines abgelehnten Dienstplans als Ergebnis z. B. Bettenschließungen zur Folge haben? dann wäre nicht mehr Personal notwendig... Hat die Einigungsstelle solche Befugnisse?
Deshalb diese gesammelten Fragen und Gedanken zur praktischen Umsetzung in medizinischen Einrichtungen
30.03.2023 um 21:26 Uhr
Interessante Fragen, ich denke, dass das Einigungsstellenverfahren nicht innerhalb von 2 Wochen einberufen und abgeschlossen ist. Würde mich auch interessieren, was dann am 1. des genannten Monats geschieht.
30.03.2023 um 21:52 Uhr
Möglichkeit wäre noch einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Maßnahme zu erreichen bei Gericht: Aber auch hier ist das Problem das sich der AG ja erst einmal erklären muss das er die Ablehnung nicht akzeptiert und seinen Dienstplan so durchführt. Das Gesetz gibt da nun mal keine Fristen vor wie lange der AG Zeit hat sich dem BR gegenüber zu äußern. Daran solltet ihr mit dem AG gemeinsam dran arbeiten. Euer Problem scheint zu sein das ihr zu wenig Personal seit und ihr deshalb den Dienstplan nicht genehmigt. Der Personalmangel aber hat sich doch bestimmt nicht für nächsten Monat über Nacht auf getan. Selbst wenn ihr zur Einigungsstelle gehen würdet müsstet ihr ja etwas vorlegen ; z.B. das ihr über § 92 BetrVG schon öfters an den AG ran getreten seit. Aus heitern Himmel den Dienstplan ablehnen für Probleme die evtl. schon Ältern Ursprungs sind...schnief. Als BR würde ich noch mal an den AG ran treten und ihn auffordern sich zu der Ablehnung des Dienstplans zu erklären. Und ja, AG in dem Bereich nutzen es aus das ja am Menschen "gearbeitet" wird, aber auch da müsst ihr den AG einen Riegel vorschieben. Notfalls den Dienstplan noch mal durchwinken, aber dem AG ganz klar sagen, beim nächsten mal holen wir uns eine Einstweilige Verfügung. Setzt ihn einen Termin wann er sich in Zukunft zu äußern hat; wird der nicht eingehalten, dann ab zum Gericht. Dies hilft kurzfristig. Langfristig Einigungsstelle anrufen.
31.03.2023 um 13:30 Uhr
aus der Praxis: meine Frau arbeitet in der Pflege. Ein Gericht wird diese einstweilige Verfügung nicht erlassen (da auch ein Richter diese Verantwortung nicht auf seine Schultern nimmt) Der Richter wird auf jeden Fall auf einen Vergleich (der ggf. die Einsetzung einer Einigungsstelle beinhaltet) "erzwingen". Problem der Einigungsstelle ist ja, dass diese zwar im beschleunigten Verfahren unter Abkürzung on Fristen eingesetzt werden kann, aber der Weg in die 2. Instanz ist ja eröffnet. Selbst bei einem flotten LAG hast Du die Einigungsstelle niemals in 2 Wochen und auch 4 Wochen sind unrealistisch. Eine gute BV zu einem solchen Thema sieht daher eine ständige Einigungsstelle vor. Die sitzt ggf. innerhalb von Tagen zusammen
31.03.2023 um 13:36 Uhr
Sehe ich genauso.
Verwandte Themen
Dienstplan - Ablehnung
ÄlterDienstplan - Ablehnung Uns wird regelmäßig und rechtzeitig der Dienstplan vorgelegt. Bisher ohne größere Auseinandersetzungen. Jetzt kam bei uns die Frage auf, welche speziellen Gründe können eine Ab
Änderung der Arbeitszeit
ÄlterIn meinem Betrieb gibt es zwei Dienstpläne. Dienstplan A (Innendienst) mit den Arbeitszeiten von 6:30 Uhr bis 15.00 Uhr. Dienstplan B (Außendienst) mit den Arbeitszeiten 7.45 Uhr bis 16.30 Uhr. Für mi
Wochenende vor oder nach urlaub
Hallo, meine Freundin arbeitet bei der Caritas in einem Haus für betreutes Wohnen. Sie haben einen Tarifvertrag aber keinen PR oder BR. Der TV sieht vor, daß der dienstplan bis spätestens 15. Des Mona
Mitbestimmung Dienstplan
ÄlterIst der Dienstplan vom Betriebsrat mitbestimmungpflichtig bzw. muss jede Änderung aufgrund Krankheit oder Überstunden im laufenden Dienstplan vom Betriebsrat mitbestimmt werden ?? Unsere Personalchefi
Zustimmung Dienstplan - ohne Beteiligung des Betriebsrats aushängen?
ÄlterHallo liebe Forumsmitglieder, In unserem Betreib (Altenpflegeheim) folgende Vorgehensweise zu § 87 Abs.1 2 Heimleiter erstellt montl. Dienstplan, legt diesen dem Betriebsrat zur Durchsicht vor, Be