Hallo zusammen,

wie haben hier den Fall das unsere Außendiensttechniker die bisher unserem Betrieb betriebsverfassungsrechtlich zugeordnet sind, in mehrere neue Regionalstandorte versetzt werden sollen, die als eigenständige Betriebe zu sehen sind (haben wir schon prüfen lassen, dort können dann z.B. auch Betriebsräte gegründet werden :-))

Für die Kollegen im Außendienst ändert sich eigentlich nichts, sie betreuen im Großen und ganzen die bisherigen Kunden in ihren Gebieten, hier und da kommt es zu Neuzuschneidungen der Gebiete...

Was sich ändert ist die Tatsache das im bisherigen Betrieb Betriebsvereinbarungen gelten die z.B. bestimmte Zuschläge an Samstagen gewähren, im aufnehmenden Betrieb sind mangels BR natürlich noch keine BVen abgeschlossen worden, so dass nun lt. AG automatisch die Betriebsvereinbarungen des Hauptbetriebes (Unternehmenszentrale in Süddeutschland) gelten würden, die diese Zuschläge nicht vorsehen!

Ist es tatsächlich so dass nur beim Betriebsübergang die Arbeitnehmer ihr aktuell gültigen BVen mitnehmen in den aufnehmenden Betrieb, nicht aber bei Versetzungen in einen Betrieb ohne BVen?

Schöne Grüße

Marcus