Hallo Kollegen/innen
Mein AG hat gegen mich (BRV) den 119 BetrVG eingeleitet.
So wie es aus meiner Sicht aussieht, bin ich für den Geschmack des AG "zu sehr" auf der Seite unserer MA.
Da er mir vor kurzem Angeboten hatte einen Aufhebungsvertrag (mit Abfindung) zu Unterschreiben. So das wir "Friedlich" auseinander gehen können (oder er mich auf Einfache Weise loswerden kann) und ich dieses aber Abgelehnt hatte.
Versucht er es mit Hilfe des übrigen BR`s (sehr sehr AG freundlich)
und dem "119 BetrVG".

Soviel ich weis ist der "119 BetrVG" bei einer "Behinderung des BR"
anzuwenden. ODER?

Meine Frage ist:
Kann ein AG den "119 BetrVG" einsetzen ?
wie soll ich mich verhalten oder dagegen tun?

Danke im vorraus