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Mein Arbeitgeber will mich (BR-Mitglied) los werden. Was tun?

BH
BR Horst
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen/innen Mein AG hat gegen mich (BRV) den 119 BetrVG eingeleitet. So wie es aus meiner Sicht aussieht, bin ich für den Geschmack des AG "zu sehr" auf der Seite unserer MA. Da er mir vor kurzem Angeboten hatte einen Aufhebungsvertrag (mit Abfindung) zu Unterschreiben. So das wir "Friedlich" auseinander gehen können (oder er mich auf Einfache Weise loswerden kann) und ich dieses aber Abgelehnt hatte. Versucht er es mit Hilfe des übrigen BR`s (sehr sehr AG freundlich) und dem "119 BetrVG".

Soviel ich weis ist der "119 BetrVG" bei einer "Behinderung des BR" anzuwenden. ODER?

Meine Frage ist: Kann ein AG den "119 BetrVG" einsetzen ? wie soll ich mich verhalten oder dagegen tun?

Danke im vorraus

3.957010

Community-Antworten (10)

P
Pfarrer

16.07.2006 um 15:25 Uhr

Hallo Horst, zunächst meine Anteilnahme wg. Deiner Situation, die,... mit Ausnahme Deines Hinweises auf den §119,.. exakt meiner Situation gleicht. Als erstes kam vor ca. einem Jahr das Angebot einer "Arbeitsagenturkompatiblen Vertragsauflösung " incl. der Möglichkeit einer Abfindung. Als ich dies Dankend ablehnte versuchte er es mit Versetzung, da verweigerten meine BR-Kollegen ihre Zustimmung. Vor 4 Wochen kam er, "zur gütlichen Einigung" mit der Idee einer teilweisen Versetzung, auch da wären meine BR - Kollegen wieder mit im Boot. Das wird wohl irgendwann vor Gericht zur Klärung anstehen, da unsere GF und die durch Zulagen an sie gebundenen Leitenden Mitarbeiter meine Mitarbeit in unserem BR scheuen wie der Teufel das Weihwasser, aber das war mir eigentlich bei der BR-Wahl klar das es zu unangenehmen Auseinandersetzungen (Mobbing, Arbeitsüberfrachtung, Abmahnungen, Spaltungsversuchen innerhalb der Mitarbeiterschaft etc.) mit der GF kommt, wenn man den Mitarbeitern die Stange hält, indem man Missstände, Ungerechtigkeiten und Gesetzesverstöße anspricht.

Ich glaube Du brauchst im übrigen dringend die Solidarität Deiner BR-Kollegen. Wie Dein AG den §119 anwenden will, dazu kann ich Dir nichts sagen, ich denke aber, wenn ich den §119 richtig verstehe, das kann er eigentlich nur wenn er von Deinen BR- Kollegen unterstützt wird. Ich wünsche Dir viel Kraft und Stehvermögen bei den anstehenden Auseinandersetzungen. Mit freundlichen Grüßen

F
Fayence

16.07.2006 um 15:54 Uhr

Irgendwie hakt es hier wohl und zwar kräftig!

"BetrVG § 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder"

Strafbar sind im Groben:

  • Wahlbeeinflussung
  • Störung der Amtsführung des BR
  • Benachteiligung oder Begünstigung einzelner BR-Mitglieder

Pfarrer, was glaubst Du, wer hier welchen Antrag gegen wen stellt? Tut mir leid, Dein letzter Absatz gehört in die Tonne!

@ BR Horst

Um auszuschliessen, dass der §119 BetrVG durch den AG nicht gegen ein BR-Mitglied verwandt werden kann, muss ich noch nicht einmal eine Kommentierung zur Hand haben.

Der umgekehrte Fall, dürfte da wohl eher Sinn machen!

P
Pfarrer

16.07.2006 um 16:25 Uhr

Hi Fayence, lies dir doch den 119er mal richtig durch. Wer ihn alles anwenden kann und unter welchen Voraussetzungen. Zum Beispiel , - da könnte ein Arbeitgeber, der ein BR Mitglied loswerden will und der den Rest des Betriebsrates auf seiner Seite weiß schon was draus machen wenn er frech genug ist. Da der Kollege Horst in seinem BR umstritten ist und seine BR Kollegen, wie Horst oben schildert,- "sehr, sehr Arbeitgeberfreundlich" sind, - könnte er Störung der BR-Arbeit anführen,..oder? Gruß

M
Mona-Lisa

16.07.2006 um 18:33 Uhr

@Pfarrer, um so eine Kombination stricken zu können, sollte man den Rückwärtssalto mit eingedrehter Schraube beherrschen.... So viel Manipulation auf einem Haufen?

F
Fayence

16.07.2006 um 21:56 Uhr

@ Pfarrer

Kann Deiner letzten Antwort leider keinen neuen Ansatz entnehmen, ist für mich daher ein ebensolcher Quatsch. Aber vielleicht helfen Dir ja die folgenden Zeilen ein wenig auf die Sprünge...

"Störung der BR-Arbeit"

Die Strafvorschrift (§119 BetrVG)schützt die Tätigkeit des BR. Sie richtet sich allerdings nicht gegen Mitglieder der betriebsverfassungsrechtlichen Organe selbst, auch wenn diese in ihren eigenen Reihen Obstruktion betreiben. In diesem Fall kann die Möglichkeit gegeben sein, ein Ausschlussverfahren nach § 23 Abs. 1 anzustrengen.

Diese Aussage ist zu finden im Däubler (RN14) , Richardi (RN 20), Fitting (RN 8). Anderer Auffassung ist lediglich GK-Oetker unter Hinweis auf den Normzweck.

RI
Ramses II

16.07.2006 um 22:57 Uhr

Lasset uns alle für diesen verwirrten Bruder beten!

F
Fayence

16.07.2006 um 23:20 Uhr

Grins

Der Weisen Worte, in Stille vernommen, sind besser denn der Herren Schreien unter den Narren. (Altes Testament; Autor: Prediger ; Kapitel: 9 ; Vers: 17)

W
wanst

17.07.2006 um 05:42 Uhr

Ramses II und Fayence,

manchmal seit ihr zwei beängstigend.

F
Fayence

17.07.2006 um 23:49 Uhr

wanst,

Dich haben aber nicht etwa Alpträume geplagt (03:42 Uhr)? ;-)

W
wanst

18.07.2006 um 02:22 Uhr

sagen wir so, es bringt einen gut durch die nacht.

;o)

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